Verkaufsautomaten für Zigaretten
Seit dem 1. Januar 2007 müssen Zigarettenautomaten nach den gesetzlichen Bestimmungen so gesichert sein, daß Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zugang zu Zigaretten nicht möglich ist.
Der Käufer soll nachweisen, daß er mindestens 16 Jahre alt ist, bevor er seine Kippen bekommt, und zwar mit seiner Geldkarte.
Auf Zigarettenautomaten im Kiez sind jetzt zusätzlich etliche Stilblüten der nie verzagenden Zigaretten-/ Automatenaufsteller-Werbung zu lesen.
- Kiez, Kinder und Jugendliche, Politik - 17. April 2007 - 00:30
Tags: jugendschutzgesetz/klausenerplatz/rauchverbot/zigarettenautomat
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