Mit der Wasserrechnung wird nicht nur Wasser bezahlt
Senat erhebt verschleierte WassersteuerWasser ist keine Ware, es gehört allen. So ist die Auffassung des Berliner Wassertisches, der 2011 mit einem Volksentscheid die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) erzwang und damit einen international beachteten Sieg über den Neoliberalismus errang. Es war ein Sieg der Bürger über solch mächtige Konzerne wie RWE und Veolia. Sie griffen nach dem Allgemeingut Wasser, um es den Berliner Bürgern profitabel zu verkaufen.
die Wassercharta der Öffentlichkeit vor. Foto: Wecker
Aus dieser Zeit der teilprivatisierten BWB stammen noch einige Regelungen, die bis heute in allen Berliner Haushalten zu Buche schlagen. Das Geld fließt zwar nicht mehr als Profit an Konzerne, aber als Rendite in den Berliner Haushalt, über dessen Verwendung Unklarheit herrscht.
Die Berliner bezahlen über die für die Besorgung von Trink- und Abwasser notwendigen Kosten hinausgehend eine Rendite, die gegenwärtig mit 6,1 Prozent kalkuliert wird. Eine der Expertinnen des Berliner Wassertisches, die frühere Abgeordnete Gerlinde Schermer (SPD) ist in die finanztechnischen Tiefen eingedrungen und wird nicht müde, dem Senat dafür die Rechnung aufzumachen.
In der Kalkulation der Wasserpreise ist der Kostenfaktor „Abschreibung nach Wiederbeschaffungswerten“ enthalten. Diese Idee nahm unter der Verantwortung des Senators Harald Wolf (Die Linke) Gestalt an. Zuvor galt die in der Buchführung übliche Abschreibung nach den Anschaffungskosten. Während die Anschaffungskosten einfach aus den vorliegenden Rechnungen zu ermitteln sind, können „Wiederbeschaffungswerte“ nur spekulativ veranschlagt werden, da niemand voraussagen kann, was die technischen Anlagen in vielleicht 30 Jahren kosten werden. Handfest ist dagegen, daß sich der Senat durch diesen veränderten Ansatz gegenwärtig eine zusätzliche nicht deklarierte Einnahmequelle erschließt. Selbst diese von den Bürgern bezahlten spekulativen Investitionskosten werden nur teilweise für notwendige Investitionen ausgegeben. Konkret errechnet hat der Berliner Wassertisch:
2015 brachten die Berliner für Investitionen in ihr Trinkwasser 115,3 Millionen Euro auf, wovon nur 82 Millionen Euro investiert wurden, für das Abwasser brachten sie 295,9 Millionen auf, wovon aber auch nur 191 Millionen Euro investiert wurden. Wohin die Differenz von 137,8 Euro geflossen ist, wurde dem Parlament nie genau erklärt. Dies brauchte der Finanzsenator auch nicht, da er danach nicht gefragt wurde. Nach Recherchen des Berliner Wassertischs werden 40 Prozent angeblich versteuert und 60 Prozent in die Rücklagen gebucht. Diese Rücklagen erhöhen das Eigenkapital der BWB, und dies ist wiederum Grundlage für die berechnete Rendite, die der Senat den Wasserkunden mit den oben erwähnten 6,1 Prozent in Rechnung stellt. Die Kunden zahlen damit eine Steuer auf von ihnen selbst erbrachte Einlagen, obwohl die Rückstellungen für die Investitionen nicht ausgeschöpft werden. Dennoch wurden bei Banken Kredite für Investitionen aufgenommen, für die die Wasserkunden erneut zur Kasse gebeten werden. Das alles ist in der Wasserrechnung enthalten. Jene Bestandteile, die nicht unmittelbar mit Wasseraufbereitung für die Bevölkerung zu tun haben, ergeben faktisch eine Wassersteuer, die allerdings, wie in öffentlichen Haushalten mittlerweile üblich, erwähnt sei nur der „Solidaritätszuschlag“, nicht als solche deklariert wird. Nimmt man noch die Umsatzsteuer dazu, ist das eine Dreifachbesteuerung, obwohl doch schon die Doppelbesteuerung verboten ist.
Mit solchen schwer durchschaubaren Transaktionen greift der Senat den Bürgern in die Tasche. Diese überhöhten und undurchsichtigen Wasserrechnungen bezahlen nicht nur die Privathaushalte und Privatunternehmen, sondern auch alle öffentlichen Einrichtungen von den Schulen über die Bezirksämter bis zum Bundestag.
Der Berliner Wassertisch hat 2015 eine Wassercharta verabschiedet, deren wichtigster Grundsatz lautet: „Wasser bezahlt Wasser“. Das heißt: Alle Einnahmen, die aus dem Wasserverbrauch entstehen, sollen ausschließlich für die Wasserbereitstellung verwandt werden und dürfen nicht zweckentfremdet im Haushalt veranschlagt werden. Die Berliner Wassercharta wurde mit Vertretern der damals im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien, dem BUND und der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft diskutiert. Sie ist im Internet abrufbar: www.berliner-wasserrat.de/charta.php.
Frank Wecker
wird die Wasserversorgung Berlins gesteuert. Foto: Wecker
FW - Gastautoren, Politik - 18. Januar 2017 - 00:24
Tags: daseinsvorsorge/grundversorgung/trinkwasserversorgung/wasser/wassertisch
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