Zur Behebung der Wohnungsnot nach dem Ersten Weltkrieg wurden reichsweit von Kommunen, Gewerkschaften und Betrieben (1) Institutionen zur Förderung des Wohnungsbaus gegründet. In Groß-Berlin entstand 1924 die „Wohnungsfürsorgegesellschaft Berlin m.b.H. (WFG)“, die zur Förderung von Neubauten Mittel vergab und deren Verwendung überwachte. An sie wandte sich 1925 der Fuhrunternehmer Carl (Karl) Haereke (2), als er sein Grundstück an der Ecke von Wilhelmsaue und Mehlitzstraße bebauen wollte. Als Architekten wählte er Walter Hämer (1899-1974) (3).
Abb. 1 - Grundriß (1925)
Entsprechend der Vorgabe der Wohnungsfürsorge entwarf Hämer das Wohnhaus so, „dass die Hauptgesimse der anstossenden Fassaden auch bei diesem Gebäude durchgeführt werden“ (Bauantrag vom 29.12.1925). Es gab dabei jedoch ein Problem, denn der Bauherr wollte „die Etagen in den einzelnen Geschossen nicht unnötig hoch ausbauen, weil die Wirtschaftlichkeit dieses Projekts dann in Frage gestellt ist“ – d.h., er wollte die 1925 in Berlin auf 2,50 m (4) gesenkte Wohnraummindesthöhe (in den angrenzenden Altbauten aus der Gründerzeit hatten die Räume eine tatsächliche Höhe von 3,30 m oder mehr) möglichst nicht überschreiten, um bei gegebener Gebäudehöhe mehr Geschosse und damit mehr vermietbare Fläche zu erzeugen. Das hatte aber zur Folge, daß zum Nachbargebäude in der Wilhelmsaue sechs Geschosse nötig waren, um die Vorgabe der Wohnungsfürsorge zu erfüllen. Allerdings sah § 7 Zi. 1 der „Bauordnung für die Stadt Berlin vom 3.11.1925“ maximal fünf Geschosse vor. Daher stellte die Baufirma am 12.1.1926 an den Polizeipräsidenten einen Antrag auf Dispens, da „bei dem Bau von nur 5 Geschossen ein häßlicher Brandgiebel des Nachbarhauses sichtbar bleiben würde, was fraglich eine grobe Verunzierung der ganzen Strasse und auch unseres Bauvorhabens bedeuten würde“. Der Dispens für die Überschreitung der Geschoßzahl und gleichzeitig der „Gebäudehöhe von 20,0 m um 0,30 m“ (5) wurde erteilt.
Abb. 2 - Bauplan, dem Bauantrag von Dezember 1925 beigefügt
(li. oben in Grün: „Geschoß nur zulässig auf Grund einer Befreiung von § 7 1 Bauordnung“)
Abb. 3 - Nachtrag von Mai 1926 (mit Änderungen in Rot)
[weiterlesen]
MichaelR - Gastautoren, Geschichte -
Nacktheit in den Kunstsälen Berlin
Heute eine Ausstellung unter dem Titel „Satisfy me“ zu eröffnen erfordert Mut, zumal wenn der weibliche Körper als Objekt ausgestellt wird. Die politisch Korrigierenden blasen schon bei weit geringeren Anlässen zum Bildersturm. Die Hinwendung zu gesellschaftlicher Repression ermöglicht der Kunst wieder den Tabubruch. Das hätte vor kurzem kaum jemand für möglich gehalten.
Der Kunstsammler Heiner Wemhöner.
Foto: Wecker
Vielleicht vermag diese von Philipp Bollmann kuratierte Gruppenausstellung in den Kunstsälen Berlin in der Schöneberger Bülowstraße 90 der Umstand schützen, daß es dort dem männlichen Körper nicht anders als dem weiblichen geht. Es wird sehr auf Ausgewogenheit geachtet: Der fotografischen Szenerie eines Pornoshootings für eine lesbische Beziehung (Andreas Mühe: „Das Studio“) wird die Abbildung einer Frau in feministischer Verweigerungspose von Birgit Brenner („Ich lasse mir nichts“) gegenübergestellt. Zwischen ihnen befindet sich die Plastik „Space Between Lovers“, die auch völlig gleichberechtigt die Abformungen des weiblichen und männlichen Körpers beim Geschlechtsakt zeigt. Das könnte man auch aus der Höhe betrachten, wenn denn die Kletterwand an der Seitenwand besteigbar wäre. Doch die ist reine Kunst. Die Klettergriffe von Nevin Aladag sind sogar sehr zerbrechliche Kunstformungen: Es sind „21 Abdrücke weiblicher und männlicher Körperteile, gegossen in farbig glasiertes Meißner Porzellan“. Die Gleichberechtigung setzt sich auch bei dem New Yorker Fotografen Duane Michals fort, von dem einmal „The most beautiful part of a man’s body“ und zum anderen „The most beautiful part of a women’s body“ zu sehen sind.
Kurator Philipp Bollmann und der Kunstsammler Heiner Wemhöner.
Foto: Wecker
[weiterlesen]
FW - Gastautoren, Kunst und Kultur -
Milieuschutz im Streit der Interessen: Quartierserhalt oder Symbolpolitik?
In der Bewertung des Milieuschutzes unterscheiden sich die Parteien in Berlin deutlich. Anders als die Parteien der Rathauskoalition halten CDU und FDP Milieuschutz für unwirksam bis schädlich. Ebenso wie Vertreter aus der privaten Immobilienwirtschaft verlautbaren sie, dass Milieuschutz die gewünschten Wirkungen hinsichtlich der Stabilisierung der Mieten als Mittel für die Erhaltung der Anwohnerstruktur nicht zeitigt. Sie führen dabei an, dass es keine verlässlichen wissenschaftlichen Methoden für eine Effizienzuntersuchung gibt und kommen so zu dem Vorwurf, dass die Koalitionsfraktionen reine Symbolpolitik betrieben und ihrer Klientel Sand in die Augen streuten.
Diese Behauptungen haben mit den tatsächlichen Gegebenheiten nichts zu tun. Anders etwa als im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, der erst in dieser Wahlperiode seine erste Milieuschutzsatzung erlassen wird, gibt es aus anderen Bezirken mit über 30 Milieuschutzgebieten langjährige Beobachtungen der Mieterverdrängung und der Wirkung erlassener Milieuschutzsatzungen.
Generell ist in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Geltung der Milieuschutzsatzung fortbestehen. Mit dieser Überprüfung wird vermieden, dass Gerichte Milieuschutzmaßnahmen (etwa die Versagung einer Modernisierungsgenehmigung) aufheben, weil sie mangels Kenntnis der aktuellen Entwicklung nicht mehr beurteilen können, ob Eingriffe in die Verfügungsgewalt der Eigentümer/Vermieter noch durch vorrangige Allgemeinwohlinteressen weiterhin gerechtfertigt sind.
Am konkreten Beispiel des „Erhaltungsgebiets Hornstraße“ in Kreuzberg sieht das so aus:
- Vor Erlass der Erhaltungsverordnung im Jahr 2004 hatte der Bezirk die Verdrängungskriterien von einem Stadtforschungsbüro untersuchen lassen. Das Ergebnis war dann Grundlage für den Erlass der Milieuschutzsatzung im Jahr 2004.
- Überprüfungen der Milieuschutzvoraussetzungen wurden dann 2008 und 2012 in eingehender wissenschaftlicher Bestandsaufnahme nebst Auswertung vorgenommen.
Beide Überprüfungen bestätigen die Schutzwirkung der Erhaltungssatzung und kommen gleichzeitig zur Notwendigkeit, den Milieuschutz fortzuführen. Untersucht werden dabei insbesondere die Mietentwicklung, die Veränderungen in der Anwohnerstruktur (u.a. Alter, Einkommen und verfügbarer Raum) und Veränderungen im Ausstattungsniveau. Daraus wird abgeleitet, welche Wirkungen der Milieuschutz gezeitigt hat und ob die Gefahr der Verdrängung von Mietern fortbesteht.
Untersuchungen dieser Art werden bundesweit im Rahmen des Milieuschutzes vorgenommen. Ihre Ergebnisse sind Gegenstand der Sachverhaltsermittlung bei Klagen gegen behördliche Milieuschutzmaßnahmen.
Im Mai 2017 hat sich der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ein Überprüfungsgutachten für die Milieuschutzgebiete „Bergmannstraße Nord“, „Graefestraße“ und „Luisenstadt“ vorlegen lassen. Es ist eines der ersten Gutachten, die in der neuen Legislaturperiode erstellt worden sind. Es kann über die Internetseite des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg abgerufen werden und dürfte insbesondere allen Berliner Bezirksverordneten bekannt sein, die sich schwerpunktmäßig mit der Stadtentwicklung befassen.
......
Die Nutzung des erhaltungsrechtlichen Instrumentariums bei baulichen
Modernisierungsvorhaben hatte sowohl städtebauliche Wirkungen als auch,
für den von Maßnahmen betroffenen Teil der Gebietsbevölkerung,
strukturerhaltende Effekte.
.....
Indirekt wirkt die soziale Erhaltungsverordnung auch als Mieterschutz,
da es im Erhaltungsgebiet darum geht, bauliche Veränderungen im
notwendigen Umfang zuzulassen, ohne jedoch die Zusammensetzung der
Bevölkerung zu gefährden oder im Einzelfall Härten zu schaffen.
.....
Quelle: WIRKUNGSANALYSE - Soziale Erhaltungsverordnungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (Mai 2017) der ASUM GmbH im Auftrag des Bezirksamts (Gutachten zum Download)
Das Gutachten trägt den Titel „Wirkungsanalyse“ und es bestätigt, dass die Fortgeltung der drei Erhaltungssatzungen gerechtfertigt ist. Die Gebiete stehen seit 1998 (Graefestraße und Luisenstadt) und 2002 (Bergmannstraße Nord) unter Milieuschutz. Bei der erheblichen Dauer der ununterbrochenen Unterschutzstellung lassen sich Tendenzen der Entwicklung besonders verlässlich herausarbeiten, wodurch ein wertender Vergleich zusätzlich an Aussagekraft gewinnt.
Vor diesem Hintergrund ist bemerkenswert, dass die FDP-Vertreter mit Schwerpunkt Stadtentwicklung in der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf noch im September 2017 von Symbol- und Schaufensterpolitik gesprochen haben. Anlass war die Behandlung von Vorlagen zum Milieuschutz (hier: Einwohnerantrag DS 299/5, 400/5 und 401/5). Man darf wohl unterstellen, dass diese Verordneten wider besseres Wissen, dafür aber an ihren privaten Interessen orientiert debattiert haben.
MieterWerkStadt Charlottenburg, W.M., 25. Januar 2018
In der MieterWerkStadt Charlottenburg haben sich Mieterinnen und Mieter
aus Charlottenburg und auch aus Wilmersdorf zusammengetan weil die
Mieten ständig übermäßig steigen, weil es für Menschen mit geringeren
oder mittleren Einkommen immer schwieriger wird eine Wohnung zu finden
und weil viele bereits akut von Verdrängung bedroht sind.
Die Treffen
finden in den Räumen des Mieterclubs statt, die der Mieterbeirat Klausenerplatz
freundlicherweise zur Verfügung stellt. Alle Interessierten und weitere Mitstreiter sind immer herzlich willkommen.
Treffen: jeden 1. Mittwoch im Monat um 18:30 Uhr
Mieterclub, Neue Christstr. 8
14059 Berlin-Charlottenburg
Kontakt: mieter-werk-stadt@web.de
MieterWerkStadt - Gastautoren, Politik -