Tagesbilder oder auch Daily Paintings werden sie genannt. Schnappschüsse mit dem Pinsel, mit Kreide oder Stift könnte man vielleicht aus "Kamerasicht" sagen. Neben dem Kiez gehören auch die Parks und Grünflächen der Stadt zum urbanen Raum. Den letzten Maler im Schloßpark haben wir 2014 gesehen. Vor einigen Tagen haben wir dort mal wieder einen Künstler getroffen.
- Kunst und Kultur, Menschen im Kiez -
MieterWerkStadt Charlottenburg fordert:
Verdrängungschutz (Milieuschutz) für die EinwohnerInnen rund um den Stutti & Schloßstraße sofort
Das Bezirksamt CW hat auf seiner Sitzung am 18.12.2019 beschlossen, eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB für das Gebiet Klausenerplatz zu erlassen.
Diese Entscheidung wurde u.a. mit den Ergebnissen der von der Landesweiten Planungsgesellschaft (LPG) erstellten vertiefenden Untersuchung (Haushaltsbefragung) begründet.
Die auf der Homepage des BA veröffentlichen Präsentation des Gutachtens der LPG liefern aktuelle Informationen über den Zustand des Wohnungsbestands und die Sozialstruktur der Wohnbevölkerung auch für die o.g. Planungsräume: Amtsgerichtsplatz (Rund um den Stutti) und die Schloßstr. Es werden viele Anhaltspunkte für die Entscheidung zusammengetragen, ob die Voraussetzungen für den Erlaß einer Erhaltungsverordnung sowohl für das Gebiet um den Klausenerplatz als auch der Schloßstraße und dem Amtsgerichtsplatz vorliegen (Aufwertungspotenzial, Aufwertungsdruck und Verdrängungsdruck).
Die folgenden Daten enstammen aus der auf der Homepage des BA CW veröffentlichten Präsentation der LPG "Vertiefende Untersuchung zur sozialen Erhaltungsverordnung im Gebiet Klausenerplatz - Infoveranstaltung im Rathaus Charlottenburg am 14.1.2020".
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Am Beispiel von Wilhelmsaue 17 und Landhausquartier
Zur Erinnerung: Am 20.2. hatte die BVV einstimmig beschlossen, das Bezirksamt zu bitten, es möge seinerseits das Landesdenkmalamt (LDA) bitten, mehrere Häuser im Landhausquartier unter Denkmalschutz zu stellen. Jedoch schon Anfang März teilte mir die zuständige Sachbearbeiterin des LDA (Berliner Woche vom 18.03.2020) auf Anfrage verbindlich mit, daß das LDA die Erhaltungssatzung* als völlig ausreichend erachte: „Sie ist das richtige Instrument.“
Berliner Straße 65/66, mittiger Eingang
Berliner Straße 65/66, östlicher Giebel mit Walmdach
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