Wohnen im Kiez
Mietendeckelgesetz in Kraft:
Vermieter sind in der Pflicht!
Das „Mietendeckelgesetz“ (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin - MietenWoG Bln -, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 2020, S. 50 ff) ist am 23. Februar 2020 in Kraft getreten.
Mieten, die die im Gesetz festgelegten Obergrenzen übersteigen, gelten als verboten. Die Obergrenze kann nicht durch eine Vereinbarung der Mietvertragsparteien aufgehoben werden.
Verboten ist es, bei Abschluss eines neuen Mietvertrages mehr als die preisrechtlich zulässige Miete zu verlangen. Diese beträgt je nach Bezugsfertigkeit und Ausstattung der Wohnung pro m² monatlich:
Hinzu kommen Zuschläge für Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie für moderne Ausstattung (§ 6 Abs. 2 und 3 MietenWoG Bln).
Überhöhte Mieten sind in Bestandsmietverhältnissen ab dem 23. November 2020 verboten. Eine Miete gilt als überhöht, wenn sie 120 % des Tabellensatzes aus § 6 Abs. 1 nebst Zuschlägen nach § 6 Abs. 2 und Abs. 3 (s.o.) übersteigt. Dieser erhöhte Tabellensatz ist um den Wohnlagezuschlag bzw. -abschlag zu korrigieren; die Korrekturen betragen plus 0,74 € bei guter Wohnlage, minus 0,09 € bei mittlerer Wohnlage und minus 0,28 € bei einfacher Wohnlage (zur Orientierung: durchgehend mittlere Wohnlage hat z.B. der Klausenerplatz-Kiez).
Werden nach dem 23. November 2020 höhere Mieten gezahlt, sind diese vom Vermieter zurückzuzahlen.
Das Gesetz erlegt dem Vermieter auch auf, seinen MieterInnen Auskunft „über die zur Berechnung der Mietobergrenze maßgeblichen Umstände zu erteilen“ (§ 6 Abs. 4). Kommt er dieser Verpflichtung nicht bis zum 23. April 2020 nach, kann dies ein Bußgeld nach sich ziehen.
Zuständig für die Überwachung der Vermieterpflichten aus dem MietenWoG Bln ist das Amt für Bürgerdienste Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin (Tel.: 9029-15020, E-Mail: cw110000@charlottenburg-wilmersdorf.de). Bei Fragen steht den MieterInnen die bezirkliche Mieterberatung zur Verfügung.
MieterWerkStadt Charlottenburg
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Treffen: jeden 1. Mittwoch im Monat um 18:30 Uhr
Mieterclub, Neue Christstr. 8
14059 Berlin-Charlottenburg
Kontakt: mieter-werk-stadt@web.de
MieterWerkStadt - Kiez, Menschen im Kiez - 22. März 2020 - 00:12
Tags: beratung/mieten/mietendeckel/modernisierung/wohnen
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