Keine Vertragserfüllung? Aber Klage auch nicht möglich?
Wie ich soeben gelesen habe, wollte ein Mensch Gott verklagen.
Gott hat ihn nicht vor dem Teufel geschützt und deswegen sei er nicht auf dem Pfade der Tugend geblieben.
Diese Klage wurde aber nun von dem Staatsanwalt abgewiesen.
Begründung:
"Die Staatsanwaltschaft wies die Klage mit einer durchaus plausiblen Begründung ab: Gott sei keine Person und habe demnach keinen Wohnsitz."
Auch nett fand ich ja folgendes:
Er machte einen durch die Taufe geschlossenen "Vertrag" mit Gott geltend und nannte fünf Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch mit Straftaten, derer sich der Himmelsvater schuldig gemacht habe - darunter Betrug, Amtsmissbrauch und "unrechtmäßige Annahme von Gütern". Gott habe seinen "Vertrag nicht erfüllt", weil er zwar Gebete und Opfergaben angenommen, aber dafür keine Gegenleistung erbracht habe.
Mehr dazu findet man hier.
Nun frage ich mich ja, was würde die Staatsanwaltschaft machen, wenn jeder, der meint von Gott irgendwie benachteiligt worden zu sein, eben diesen oder diese verklagen möchte?
Bei der Kirche, ganz besonders der katholischen, gibt es sicherlich mehr als genug zu holen. :)
- Gesellschaft, Netzfundstücke, Philosophisches - 14. Juli 2007 - 18:39
Tags: gott/klage/religion
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