60 Jahre Grundgesetz
Gedanken zum Wochenende
60 Jahre Grundgesetz, sicher ein Grund zum Feiern. 60 Jahre Grundgesetz heißt aber auch 60 Jahre Bundesverfassungsgericht (BVerfG), auch wenn es seine Arbeit erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes aufnahm (am 9. September 1951 wurden die ersten Entscheidungen getroffen; als "Tag der Eröffnung" wird in den Annalen des Gerichts der 28. September 1951 bezeichnet).
Kein Grund zum Feiern, ganz im Gegenteil, Anlaß für höchste Wachsamkeit dagegen, daß heute wie niemals zuvor in der Geschichte der BRD das Bundesverfassungsgericht immer öfter und dringender das Grundgesetz und damit die Bürger schützen muß - und zwar ausgerechnet vor "den Mächtigen im eigenen Lande, vor Behörden, Regierungen und sogar den Gesetzgebern in Bund und Ländern", so ein früherer Richter am Bundesverfassungsgericht. Man beachte dazu den jährlichen Grundrechte-Report.
Noch einige aktuelle Pressemeldungen dazu:
* Bürgerrechtler feiern Grundgesetz - meldet heise online vom 23.05.2009
* Das "Ministerium für Zensur und Repression und das alles" - versuchte eine Webseite zu sperren - hmmh, oder habe ich da was durcheinandergebracht - man weiß manchmal schon gar nicht mehr, wo die eigentlichen "Rechtsstaatsfeinde" sitzen :(
Verfassungsrichter äußern sich bei
* heise online von 22.05.2009 und in der taz vom 19.05.2009
- Gesellschaft, Politik - 24. Mai 2009 - 19:31
Tags: bundesverfassungsgericht/grundgesetz
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