Ein Platz für Spatzen, Mauersegler & Co
Im Juni 2008 hatten wir bereits einen Aufruf des Umweltamtes Charlottenburg-Wilmersdorf weitergegeben. Umweltstadträtin Martina Schmiedhofer appellierte jetzt erneut mit einer Pressemitteilung an alle Hauseigentümer. Ein Thema, das insbesondere bei Wärmedämmung an Hausfassaden vermehrt zu beachten ist.
Das Umweltamt Charlottenburg-Wilmersdorf bittet aber auch die Anwohner um Mithilfe. So wird gebeten, auf Lebensstätten an den Wohnhäusern und auch an anderen Gebäuden zu achten und vor Baubeginn ggf. bei der zuständigen Behörde nachzufragen, ob eine Berücksichtigung vorliegt. Nach der damaligen Aussage des Umweltamtes konnten in den vergangen Jahren, nach entsprechenden Interventionen, sehr viele Lebensstätten, die ansonsten zukünftig mit großer Wahrscheinlichkeit im Zuge von Bauarbeiten vernichtet würden, erhalten werden. Helfen sie bitte mit!
Die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde
Charlottenburg-Wilmersdorf sind unter Tel. 9029-14551 und –14552 zu
erreichen. Weitere Kontaktdaten auf der Webseite des Umweltamtes.
„Haussperlinge, Hausrotschwänze, Mauersegler, Mehlschwalben und Fledermäuse als Gebäudebrüter sind durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Dies gilt auch für deren Lebensstätten an Gebäuden, wie Nischen in unverputzten Brandwänden, Mauerausbrüchen unter Regenrinnen oder offenen Jalousiekästen, die von den genannten Tierarten genetisch bedingt oft über lange Jahre genutzt werden. Die Lebensstätten sind daher, unabhängig davon, ob sie aktuell genutzt werden, ganzjährig geschützt. Holen Sie sich daher unbedingt Rat von Fachleuten aus den Naturschutzverbänden und den Naturschutzbehörden.
Die Tiere dürfen nicht beeinträchtigt und ihre Lebensstätten nicht verschlossen oder gar zerstört werden. Sollten Arbeiten am Gebäude erforderlich werden, die einen Erhalt der Lebensstätten nicht zulassen, bedarf es einer naturschutzrechtlichen Genehmigung (Befreiung) der obersten Naturschutzbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Sofern Arbeiten durchgeführt werden, ohne dass eine solche Befreiung vorliegt oder ohne dass deren Auflagen beachtet werden, handelt es sich um Verstöße gegen das Naturschutzrecht, die ordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.“
- Gesellschaft, Kiez - 06. Juni 2011 - 00:02
Tags: fledermaus_gebäudebrüter_kiez_klausenerplatz_mauersegler_schwalbe_spatzen_turmfalke
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