Schreiben an den Bundespräsidenten und Abgeordnete des Deutschen Bundestages zum neuen Mietrecht
Das von der Bundesregierung angestoßene und von der schwarz-gelben
Koalition im Bundestag bereits verabschiedete Mietrechtsänderungsgesetz hat den Bundesrat passiert und wird voraussichtlich zum 1. April dieses Jahres in Kraft treten. Der Deutsche Mieterbund (Pressemeldung vom 01.02.2013) und auch der Berliner Mieterverein (Pressemitteilung vom 01.02.2013) hatten dazu eine Stellungnahme abgegeben.
Engagierte Charlottenburger Bürger haben uns Schreiben an den Bundespräsidenten und an Politikerinnen und Politiker zugesandt. Bitte beteiligen Sie sich an dieser Aktion, um vielleicht doch noch etwas für die Mieterinnen und Mieter zu erreichen. Sie können die Musterschreiben selbstverständlich auch an andere Politiker des Bundestages verschicken.
Berlin, den .....
Herrn Bundespräsident
Joachim Gauck
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin
Betr: Mietrechtsänderungsgesetz
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
das Land Berlin hat zum Mietrechtsänderungsgesetz einen Gesetzesvorschlag eingebracht und auch die Mietspiegelkommission der Berliner Senatsverwaltung hat, im vollen Vertrauen auf den Koalitionsvertrag, die Bürger dahingehend versichert, dass dieser Gesetzesvorschlag ernst gemeint ist und die Bürger sich darauf verlassen können. Und dann enthält sich der Berliner Senat von heute auf morgen der Stimme im Bundesrat und der versprochene Mieterschutz war einmal. Hat Sie das, Herr Bundespräsident, nicht auch enttäuscht? Darf das sein? Verstehen Sie die Verbitterung der Betroffenen, wenn Versprechungen nicht eingehalten werden?
Warum puffert die Bundesregierung steigende Wohnkosten nicht so ab, dass sie sozial verträglich bleiben?
Warum müssen die Neuvertragsmieten die Bestandsmieten von morgen sein?
Warum werden bei der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht alle Mieten berücksichtigt?
Warum werden die Wohnwert erhöhenden Merkmale sowie die 11% für energetische Sanierung bei jeder Mieterhöhung erneut in Ansatz gebracht?
Finden Sie diese Art Mietengesetzgebung mieterfreundlich oder änderungsbedürftig? Gehört das Wohnen nicht auch zur Daseinsvorsorge? Unsere geografische Lage ermöglicht es nicht, in Laubhütten zu wohnen. Wir brauchen wetterfeste und beheizbare Unterkünfte. So, wie die energetische Gebäudesanierung bislang geregelt ist, meine ich, ist sie gegen die gute Sitte. Weshalb soll die Miete nicht nur um die Summe erhöht werden, wie an Heiz- und Energiekosten wirklich eingespart wird?
Warum soll der Mieter bei energetischer Sanierung in den ersten drei Monaten keine Mietminderung mehr geltend machen dürfen, da sie den Mieter einseitig belastet; der Vermieter aber später 11% der Investitionskosten auf die Miete umlegen darf, d.h. erhöhen und zwar ohne zeitliche Begrenzung, obwohl sich seine Investition nach 9 Jahren amortisiert hat. Dies entspricht nach meinem Verständnis nicht dem Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung. Dies sehen in der Diskussion um das Mietrechtsänderungsgesetz auch viele politisch und gesellschaftlich Verantwortliche so.
Sehr geehrter Herr Bundespräsident, Ihre Wahl war so erfrischend - ein Bundespräsident ohne Parteibuch. Finden Sie den Mut, dieses Gesetz nicht in der jetzt vorliegenden Form zu unterschreiben, sondern Nachbesserungen zu fordern und damit ein Zeichen zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Berlin, den .....
Herrn
Ingo Egloff -MdB-
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Betr: Mietrechtsänderungsgesetz
Sehr geehrter Herr Egloff,
am 01. Februar 2013 hat das Mietrechtsänderungsgesetz auch den Bundesrat passiert, sodass die darin enthaltenen unsozialen und verfassungswidrigen Änderungen in absehbarer Zeit in Kraft treten werden.
Die Tatsache, dass Mieter bei einer energetischen Sanierung in den ersten 3 Monaten keinen Mietminderungsanspruch haben, der Vermieter seinerseits aber weiterhin 11% der Sanierungskosten auf die Miete umlegen kann, ist nicht nur skandalös, sondern verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes.
Neben dem Umstand, dass die Gesetzesänderung in naher Zukunft in Kraft tritt, frustriert mich die Tatsache, dass sich das Land Berlin mit dem der SPD angehörenden Regierenden Bürgermeister Wowereit im Bundesrat der Stimme enthalten hat. Das entmutigt mich deshalb, weil der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU ein klares Votum für die Mieter beinhaltet und das Land Berlin einen deutlich mieterfreundlicheren Gesetzesvorschlag in die Debatte eingebracht hatte.
Ich erwarte von Ihnen, sich nicht nur dafür einzusetzen, sondern aktiv zu organisieren, dass entsprechend Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG i.V.m. § 13 Nr. 6 BVerfGG ein abstraktes Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Berlin, den .....
Frau
Petra Merkel -MdB-
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Betr: Mietrechtsänderungsgesetz
Sehr geehrte Frau Merkel,
am 01. Februar 2013 hat das Mietrechtsänderungsgesetz auch den Bundesrat passiert, sodass die darin enthaltenen unsozialen und verfassungswidrigen Änderungen in absehbarer Zeit in Kraft treten werden.
Die Tatsache, dass Mieter bei einer energetischen Sanierung in den ersten 3 Monaten keinen Mietminderungsanspruch haben, der Vermieter seinerseits aber weiterhin 11% der Sanierungskosten auf die Miete umlegen kann, ist nicht nur skandalös, sondern verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes.
Neben dem Umstand, dass die Gesetzesänderung in naher Zukunft in Kraft tritt, frustriert mich die Tatsache, dass sich das Land Berlin mit dem der SPD angehörenden Regierenden Bürgermeister Wowereit im Bundesrat der Stimme enthalten hat. Das entmutigt mich deshalb, weil der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU ein klares Votum für die Mieter beinhaltet und das Land Berlin einen deutlich mieterfreundlicheren Gesetzesvorschlag in die Debatte eingebracht hatte.
Als meine Wahlkreisabgeordnete erwarte ich von Ihnen, sich nicht nur dafür einzusetzen, sondern aktiv zu organisieren, dass entsprechend Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG i.V.m. § 13 Nr. 6 BVerfGG ein abstraktes Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Berlin, den .....
Frau
Lisa Paus -MdB-
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Betr: Mietrechtsänderungsgesetz
Sehr geehrte Frau Paus,
am 01. Februar 2013 hat das Mietrechtsänderungsgesetz auch den Bundesrat passiert, sodass die darin enthaltenen unsozialen und verfassungswidrigen Änderungen in absehbarer Zeit in Kraft treten werden.
Die Tatsache, dass Mieter bei einer energetischen Sanierung in den ersten 3 Monaten keinen Mietminderungsanspruch haben, der Vermieter seinerseits aber weiterhin 11% der Sanierungskosten auf die Miete umlegen kann, ist nicht nur skandalös, sondern verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes.
Als meine Wahlkreisabgeordnete erwarte ich von Ihnen, sich nicht nur dafür einzusetzen, sondern aktiv zu organisieren, dass entsprechend Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG i.V.m. § 13 Nr. 6 BVerfGG ein abstraktes Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Berlin, den .....
Frau
Daniela Wagner -MdB-
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Betr: Mietrechtsänderungsgesetz
Sehr geehrte Frau Wagner,
am 01. Februar 2013 hat das Mietrechtsänderungsgesetz auch den Bundesrat passiert, sodass die darin enthaltenen unsozialen und verfassungswidrigen Änderungen in absehbarer Zeit in Kraft treten werden.
Die Tatsache, dass Mieter bei einer energetischen Sanierung in den ersten 3 Monaten keinen Mietminderungsanspruch haben, der Vermieter seinerseits aber weiterhin 11% der Sanierungskosten auf die Miete umlegen kann, ist nicht nur skandalös, sondern verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes.
Als Sprecherin für Bau- und Wohnungspolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erwarte ich von Ihnen, sich nicht nur dafür einzusetzen, sondern aktiv zu organisieren, dass entsprechend Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG i.V.m. § 13 Nr. 6 BVerfGG ein abstraktes Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt wird.
Mit freundlichen Grüßen
- Politik - 16. Februar 2013 - 00:14
Tags: gentrifizierung/mieten/mietrecht/modernisierung/sanierung/wohnen
Kein Kommentar
Kein Trackback
Trackback link: