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Mission: Bundestagsmandat – Grüne Partei (2)

Eine Stellungnahme zur Antwort von Lisa Paus auf den offenen Brief an sie.
 

Die Antwort der Grünen Bundestagsabgeordneten Lisa Paus enttäuscht alle diejenigen, die noch den Glauben hatten, Grüne Politik in Bezug auf die Dauerkleingartenanlage Oeynhausen hätte etwas mit grüner Basisdemokratie und mit Sachverstand zu tun. Vielmehr geht es der Grünen Bezirksfraktion im Kern um Fraktionsdisziplin, „das Gesicht wahren“ und um die Festigung der Bündnistreue zur SPD. Ausbaden sollen das die 300 Kleingärtner. Werden sie aber nicht! Es verwundert nicht, dass Lisa Paus die neoliberale Haltung ihrer Parteikollegen geißelt, nicht merkt, wie die Demokratie den Investoren ausgeliefert wird. Dennoch - und jetzt nur für Frau Paus:

 
Der Vorstoß der Grünen Fraktion am 17. Januar zeugt bestenfalls von Ahnungslosigkeit im Planungsrecht: Es waren die Grünen, die am 17. Januar 2013 den mit der SPD abgestimmten BVV-Beschluss herbeiführten, das Planungsgebiet zu teilen und auf 50% der Fläche einen „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ aufzustellen mit dem Ziel, dort 79.000 m² Bruttogeschossfläche Wohnen aufzutürmen. Sollte dieser Beschluss vom Bezirksamt und der BVV umgesetzt werden, reibt sich LORAC die Hände: Aus dem im Jahr 2008 für nur 600.000 € erworbenen Rohbauland würde Wohnbauland im Wert von 50 Mio. € (solche Gewinnspannen sind nicht mal im Drogenhandel zu realisieren: Alles was es dazu braucht, ist das „Handheben“ einer Mehrheit in der BVV). Sinnvoll wäre gewesen, das Anliegen des Investors aus städtebaulichen Gründen gleich abzulehnen oder aber – wenn jedes Schadensersatzrisiko ausgeschlossen werden soll – den Vorschlag des Grundstückseigentümers in das laufende Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan IX-205a als städtebauliche Alternative einzuarbeiten und mitzuberaten – und dann abzulehnen! Der Beschluss vom 17.1.2013 muss revidiert werden.

 
Der Vorstoß der Grünen Fraktion am 17. Januar zeugt vom fehlenden Demokratieverständnis der Fraktion: Es gehört zu den Eigenarten des „vorhabenbezogenen Bebauungsplans“, dass der Öffentlichkeit keine wesentlich sich unterscheidenden Lösungen, die für die Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, vorgelegt werden, denn über das „Ob“ der Bebauung haben die Partei/Fraktion und das Bezirksamt hinter verschlossenen Türen mit dem Investor bereits abschließend verhandelt. Nach Auffassung der Grünen und der SPD geht es jetzt nur noch um das „Wie“ – und das möglichst beschleunigt nach § 13a Baugesetzbuch. Auffällig ist, dass die Grünen, vor Jahrzehnten angetreten unter dem Slogan „basisdemokratisch, ökologisch, sozial“, es in der ganzen Zeit nicht einmal geschafft haben, mit den Kleingärtnern ins Gespräch zu kommen. Insbesondere auch deshalb, weil diese mittlerweile zu Experten in ihrer Sache herangereift sind. Hier hätte sich die Fraktion sachkundig machen können, hier hätte sich die Fraktion zuarbeiten lassen können.

 
Der Vorstoß der Grünen Fraktion am 17. Januar lässt Zweifel aufkommen, ob die Fraktion überhaupt Gutachten lesen und verstehen kann: Nach wie vor ist die Grüne Fraktion wie auch die SPD von den Kleingärtnern eingeladen, sich die von Prof. Dr. Finkelnburg und RA Groth im Auftrag des Bezirks erstellten Gutachten zu den möglichen Ersatzansprüchen des Grundstückseigentümers erläutern zu lassen - in Anwesenheit der Verfasser bzw. deren Vertreter. Hier erneut in aller Kürze: Als der Bebauungsplan IX-205a im Jahr 2000 mit der städtebaulichen Zielsetzung „Festsetzung von Dauerkleingärten“ aufgestellt wurde, handelte es sich bei dem Plangebiet nur um „Rohbauland“. Denn: Der Bezirk hatte zwar in den 60er Jahren einen Bebauungsplan mit der Nutzung „Wohnen“ verabschiedet, aber die Erschließung mit Straßen, Leitungen etc. nicht sichergestellt. Gefährlich für die Kleingärtner konnte es demnach nur werden, wenn der Grundstückseigentümer mit einem Erschließungsangebot zur Gemeinde gekommen wäre. Diese Gefahr wurde offensichtlich nur von wenigen erkannt - die darüber schwiegen! LORAC erhielt den entscheidenden Hinweis und will jetzt das Geschäft machen: LORAC wird (oder hat?) – Akteneinsicht wird den Kleingärtner ja nicht gewährt – der Gemeinde ein Erschließungsangebot machen (gemacht?) und reklamiert nassforsch im Falle der Festsetzung des Bebauungsplans IX-205a einen Ersatzanspruch in Höhe von 50 Mio. €. Wie der Investor zu dieser Zahl gekommen ist, ist den Kleingärtnern nicht bekannt, da der Investor sich weigert, das „Gutachten“ zu veröffentlichen. Dennoch greift das Bezirksamt die Forderung auf, halbiert sie jedoch, ohne dass die Berechnungsgrundlage jemals veröffentlicht worden wäre.

Die hingegen vom Bezirk in Auftrag gegebenen und ins Netz gestellten Gutachten kommen zu einem anderen Ergebnis: Demnach hätte LORAC allenfalls das Recht, das als „Grünfläche“ im Bebauungsplan festgesetzte Gebiet dem Bezirk zum Erwerb anzubieten. Stichtag für die Bewertung des Geländes wäre der Tag, an dem der Bebauungsplan IX-205a aufgestellt wurde, das Jahr 2000. Damals belief sich der Grundstückspreis von Rohbauland in dieser Lage auf ca. 25 €/qm. Der Bezirk könnte also für rd. 2,4 Mio. € das Gelände erwerben und an die Kleingärtner wiederum veräußern. Damit hätte LORAC immer noch ein sattes Geschäft auf Kosten der Allgemeinheit gemacht.

 
Unsere Forderungen:

  • Der BVV-Beschluss vom 17. Januar wird zurückgenommen
  • der Bebauungsplan IX-205a wird weiterverfolgt, jetzt auch mit der alternativen städtebaulichen Variante „Wohnungsbau“, die dann hoffentlich aus Gründen des Umweltschutzes abgelehnt wird
  • keine weiteren Beschlüsse, bis das Ergebnis des Bürgerbegehrens vorliegt
  • Bodenwertermittlung durch unabhängigen Gutachter
  • Kaufverhandlungen mit den Kleingärtnern.

Ein langjähriger Grüner - Gastautoren, Politik - 26. April 2013 - 00:02
Tags: //////



vier Kommentare

Nr. 1, Siegfried Schlosser, 26.04.2013 - 08:53
meine Rede seit November. Leider wird sich an der Politik der Zählgemeinschaft wohl nix ändern, es sei denn, von den ursprünglich wohl 7 oder 8 Abweichlern in der grünen Fraktion können noch ein paar überzeugt werden. Allerdings hab ich da so meine Zweifel…
Trotzdem sollte alles versucht werden, um diesen Beschluß der BVV ungeschehen zu machen.
Nr. 2, neu, 26.04.2013 - 19:12
“....ins netz gestellte Gutachten.” – Warum wird es nicht hier im Artikel verlinkt ?

Ansonsten ist es Zeit für einen Fachanwalt für Staats-und Verwaltungsrecht ein Gutachten zu Gröhler, Schulte u co anzufertigen
Nr. 3, maho, 26.04.2013 - 19:24
Gröhler, Schulte & Co …. ok
Aber ist es nicht auch so, daß es im Bezirk in der ganzen Zeit um die es geht, immer eine Rot-Grüne Zählgemeinschaft gab?
Sie hätten doch damit zu jeder Zeit eine klare Mehrheit in der BVV und im Bezirksamt gehabt, um damals gleich die entsprechenden Entschlüsse zu treffen und damit die Angelegenheit frühzeitig zu klären?
Nr. 4, Siegfried Schlosser, 26.04.2013 - 22:38
@neu: bittesehr :-)
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w..

zum Fachanwalt: ja, richtig. Leider reichen die finanziellen Mittel unserer Fraktion dafür bei weitem nicht aus. Und für Null wird man so ein Gutachten nicht bekommen –

@maho: ja die hätten immer die Mehrheit dafür gehabt. Fragt sich, warum sie e nicht gemacht haben – und da kann man derzeit nur spekulieren. Unser Antrag auf einen “Untersuchungsausschuß” zur Aufarbeitung des ganzen Themas hat ja keine Mehrheit gefunden…

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