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War das „städtische Ausländerlager“ des Bezirksamtes in der Wilhelmsaue wirklich ein Zwangsarbeiterlager?

Stellungnahme auf Anfrage der Gedenktafelkommission (GTK)

 
Der Bericht über Zwangsarbeitslager in Wilmersdorf und Charlottenburg (1) gab den Anstoß für den Beschluß des Bezirksamtes vom 18.2.2015, mit dem die GTK gebeten wurde, sich des Themas anzunehmen „und ggf. einen Vorschlag zu entwickeln, wie an den historischen Orten ein Gedenken ermöglicht werden kann“ (2). Auf der bezirklichen Senioren-BV am 11.3. wurde daraufhin der Vorschlag gemacht, am Haus Wilhelmsaue 40, dem Arbeitslager des Bezirksamtes selbst, eine Erinnerungsplakette anzubringen.

 
Die GTK beschäftigte sich am 1.6. mit dem Thema; das Ergebnis ist folgende Anfrage:

Nach unseren Erkenntnissen handelte es sich während des 2. Weltkriegs in der Wilhelmsaue 40 nicht um ein Zwangsarbeiterlager, sondern um ein Ausländerlager. Darauf deutet auch hin, dass die Arbeiter „freie Arztwahl” hatten, Heimaturlaub bekamen und sich sogar andere Arbeit suchen konnten – für Zwangsarbeiter eigentlich unmöglich.
Wir bitten Sie, das zu prüfen und uns ggf. schriftliche Belege als Nachweis für ein Zwangsarbeiterlager dort zukommen zu lassen. (Email vom 12.7.2015 im Auftrag der GTK)


Wilhelmsaue 40 (Wimersdorf)

Wilhelmsaue 40 heutzutage: IT-Dienstleistungszentrum Berlin

 


Stellungnahme

Die Anfrage basiert auf zwei Dokumenten, die zu ganz verschiedenen Zeitpunkten entstanden sind, sowie einer unbelegten Annahme. Bei den Dokumenten handelt es sich um den „Kriegsverwaltungsbericht Wilmersdorf“ (3) vom Frühjahr 1941, als das Dritte Reich noch auf Expansionskurs war – Heimaturlaub, andere Arbeit suchen –, und um den „Bericht des Gesundheitsamtes Berlin-Wilmersdorf“ (4) vom November 1942, als sich Stalingrad schon abzeichnete – freie Arztwahl. Die unbelegte Annahme besteht darin, daß die im ersten Bericht erwähnten Holländer im Lager Wilhelmsaue 40 gewohnt hätten. Tatsächlich ist davon nichts bekannt; es ist nicht einmal bekannt, ob das Lager im Frühjahr 1941 schon bestand. (5) Bisher wissen wir nur von seiner Existenz zwischen November 1942 und April 1944 (siehe Anm. 4 und 7).

Ich werde im folgenden zunächst auf die freie Arztwahl und zwei weitere, „für Zwangsarbeiter eigentlich unmögliche“ Gesichtspunkte eingehen (1. bis 3.) und dann die Entwicklung hin zur Zwangsarbeit am Beispiel der Niederlande darstellen (4.).

 
1. Im Bericht des Gesundheitsamtes heißt es: „Erkrankte suchen den Arzt ihrer Wahl auf.“; spricht das nicht gegen Zwangsarbeiterlager?
"Diese mehr oder weniger freie Arztwahl hatten vor allem Franzosen und Holländer sowie BewohnerInnen kleinerer [Zwangsarbeiter-]Lager." (6) Zwar kennen wir nicht die Nationalitäten der Insassen dieses Lagers („versch."), aber mit 18 Plätzen handelte es sich jedenfalls um ein kleineres Lager.

2. Das Lager des Bezirksamtes trug die Bezeichnung „städtisches Ausländerlager“ (7). Was bedeutet das Fehlen des Begriffes „Zwang“?
Die nationalsozialistischen Quellen benutzen nie Begriffe wie „Zwangsarbeiter“ oder „Zwangsarbeiterlager“. Stattdessen ist z.B. von Zivilarbeitern, Ostarbeitern bzw. „Ausländerlagern“ die Rede. (8)

3. Was bedeutet die Tatsache, daß dieses Lager (höchstwahrscheinlich) nicht bewacht war?
„Nur die Lager für Kriegsgefangene und Häftlinge waren bewacht, Zivilarbeiterlager in der Regel nicht.“ (9) Hier handelte es sich um Zivilarbeiter.
Diese Gesichtspunkte schließen also die Einstufung dieses Lagers als Zwangsarbeiterlager nicht von vornherein aus – auch wenn sie auf den ersten Blick „eigentlich unmöglich“ zu sein scheinen.

4. Nun zur Einführung der Zwangsarbeit im deutschen Herrschaftsbereich am Beispiel der Niederlande, weil im „Kriegsverwaltungsbericht" vom Frühjahr 1941, auf den in der Anfrage Bezug genommen wird, von Holländern die Rede ist. Es heißt dort: „Der ausserordentliche Mangel an männlichen Arbeitern hat dazu gezwungen, Ausländer einzusetzen. Im Dezember 1940 gelang es, 17 holländische Arbeiter für die Bezirksverwaltung zu beschaffen. Ihre Zahl verringerte sich indessen bald wieder; die Holländer kehrten teilweise von Familienheimfahrten nicht zurück, teilweise suchten sie sich andere Beschäftigungen in Deutschland. Ende März 1941 waren nur noch 3 Holländer tätig.“ (3) Dazu ist anzumerken:

a) Die Niederlande kapitulierten am 15.5.1940. Da der kriegsbedingte Bedarf an Arbeitskräften im Deutschen Reich nur ganz zu Beginn durch freiwillige Anwerbungen gedeckt werden konnte, erließ das niederländische Arbeits- und Sozialministerium unter der deutschen Besatzung bereits am 25.6.1940 eine Anweisung, wonach Arbeitslosen, die „ohne triftigen Grund eine Arbeitsstelle in Deutschland ausschlugen, die Unterstützungszahlung ersatzlos gestrichen“ wurde (10). Dennoch handelte es sich nicht um Zwangsarbeit; die wird von der Internationale Arbeitsorganisation (ILO) in dem Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit von 1930 so definiert: „Als «Zwangs- oder Pflichtarbeit» gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.“ (Art. 2)

b) Die im Dezember 1940 angeworbenen niederländischen Arbeitskräfte waren also keine Zwangsarbeiter; sie erhielten Urlaub und konnten ihren Arbeitsvertrag ohne erkennbare Konsequenzen brechen. Daran hatte sich bis zum Berichtsende im März 1941 nichts geändert. Hätte zu dieser Zeit das Lager des Bezirksamtes in der Wilhelmsaue bestanden und wären dort nur Holländer (oder Flamen) untergebracht gewesen, hätte es sich zu diesem Zeitpunkt tatsächlich nicht um ein Zwangsarbeiterlager gehandelt (anders wiederum bei Angehörigen anderer Nationen; siehe dazu unten „Ergebnis“).

c) Als die Anweisung vom 25.6.1940 immer noch nicht ausreichend Arbeitskräfte für die deutsche Kriegswirtschaft bewirkte, schufen die deutschen Besatzungsbehörden ab 1941 „die ‚rechtliche‘ Grundlage, niederländische Arbeitslose zunächst im Inland und später dann auch in Deutschland zwangsweise zur Arbeitsaufnahme verpflichten zu können. Ab Mitte des Jahres 1942 wurde die Dienstpflicht für die Arbeitsaufnahme in Deutschland schließlich auch auf erwerbstätige niederländische Männer ausgeweitet“ – und damit begann spätestens (auch) dort die Zeit der Zwangsrekrutierungen (11).
 
 

Ergebnis

Somit läßt sich zu der Frage, ob das Ausländerlager in der Wilhelmsaue 40 zwischen November 1942 und April 1944 ein Zwangsarbeiterlager war, folgendes Fazit ziehen – orientiert an der nationalsozialistischen Rassenlehre:
Falls dort Niederländer (oder Flamen), die zu den „nordischen“ bzw. „germanischen Völkern“ zählten und daher von der deutschen Besatzungsmacht „bevorzugt“ behandelt wurden, untergebracht waren, so handelte es sich, gem. den obigen Ausführungen, im November 1942 (und erst recht später) um Zwangsarbeiter (selbst wenn sie sich ursprünglich freiwillig verpflichtet haben sollten).
Das galt um so mehr für „fremdvölkische“ Westeuropäer (z.B. Franzosen) und erst recht für "rassisch minderwertige" Polen, die vom Beginn der Besatzung an Zwangsarbeit im Reich zu leisten hatten.
Da auch andere Gesichtspunkte (vgl. oben 1. bis 3.) dem nicht entgegenstehen, läßt sich somit mit Bestimmtheit sagen, daß es sich bei diesem Lager in dem genannten Zeitraum um ein Zwangsarbeiterlager handelte.


MichaelR


Quellen und Literatur:

(1) Siehe auch die überarbeitete Fassung in Rundbrief 1, 2015 der Berliner Geschichtswerkstatt, S. 13ff.

(2) Schreiben des Bezirksamtes an die Vorsitzende der GTK vom 20.2.2015

(3) „Kriegsverwaltungsbericht Wilmersdorf (vom Kriegsbeginn bis 31. März 1941)“: Landesarchiv Berlin A Rep. 039-08 Nr. 14, Bl. 12. Ähnlich auch Bl. 76f.

(4) „Ärztliche Versorgung der Ausländerarbeitslager“ [Jahreswechsel 1942/43]: Landesarchiv Berlin C Rep. 375-01-08 Nr. 7818/A 06; dort: „Bericht des Gesundheitsamtes Berlin-Wilmersdorf vom 30.11.1942“

(5) Private Unterbringung wäre stattdessen infrage gekommen; es gab es auch (noch) Ende 1942.

(6) Cord Pagenstecher, Lagerlisten und Erinnerungsberichte. Neue Quellen zur Topografie und ärztlichen Betreuung der Berliner Zwangsarbeiterlager, S. 3

(7) „Bezirksbürgermeister des Verwaltungsbezirks Wilmersdorf“, Schreiben vom 30.4.1944: Archiv Museum Charlottenburg-Wilmersdorf 3962-1 (Kopie)

(8) Michael Martin: Zwangsarbeiter in Landau

(9) Mark Spoerer, Zwangsarbeit im Dritten Reich, S. 11

(10) Christian Kuck, Niederländische Zwangsarbeiter in der NS-Kriegswirtschaft, IV. Mai 1940 bis März 1942 – Freiwillige Anwerbung und Dienstverpflichtung

(11) C. Kuck, II. Niederländische Zwangsarbeiter für den Reichseinsatz


MichaelR - Gastautoren, Geschichte - 15. Juli 2015 - 00:24
Tags: ////



ein Kommentar

Nr. 1, jn, 18.09.2015 - 23:16
wie so oft läßt uns wikipedia nicht im stich:

noch nachfragen ?
die aussagen ob zwangsarbeit oder nicht stellen sich nach der lektüre nicht mehr:

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsarbeit
https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsarbeit_in_der_Zeit_des_Nationalsozialismus
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslager



zur ergänzung für die “ortsnahe“information in berlin:
http://www.dz-ns-zwangsarbeit.de/

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