SPD-Amtspersonen und Einwohnerfragen: sie passen einfach nicht zusammen! Senat ermittelt
Viele Bürger, die Einwohnerfragen stellen, kennen das: Da wartet und wartet man auf eine Antwort des Bezirksamts (gilt besonders für SPD- und CDU-Stadträte) und/oder man bekommt eine Antwort, die als unverschämt bezeichnet werden muß: nur ein Teil der Frage wird beantwortet / die Frage wird verdreht / die Antwort ist falsch/flapsig/arrogant/nichtssagend/von oben herab (gilt für SPD-, CDU- und Grünstadträte). Auch gelegentliche Praxis: die BVV-Vorsteherin verbietet kurzerhand eine Frage (CDU, SPD: letztmals am 4.7.).
Viele Bürger kennen das – besonders bekannt wurde dieses Umspringen mit fragenden Bürgern anläßlich der Kleingartenkolonie Oeynhausen oder der Tennisplätze im WOGA-Komplex hinter der Schaubühne. Immer dasselbe: das „demokratische Beteiligungsinstrument“ Einwohnerfrage wird von den Amtspersonen im Bezirksamt (und ihrer Gefolgschaft in der BVV) als lästig empfunden. Dieses große Unbehagen an fragenden Bürgern führte im April logischerweise zur einzigen Politiker-denkbaren Schlußfolgerung: das Fragerecht wurde erheblich eingeschränkt.
Wenn es also manche BzStR*Innen nicht so richtig packen, Einwohnerfragen zeitlich und/oder inhaltlich auf eine Weise zu beantworten, die zeigt, daß sie Bürgerrechte schätzen und achten – wer achtet dann eigentlich darauf? Vielleicht der Bezirksbürgermeister, der oberste Repräsentant des Bezirks und Dienstvorgesetzte der Stadträte? Derselbe, der auf der Bezirksamtsseite seine Bürger erwartungsfroh anspornt:
„Mischen Sie sich ein! Ich freue mich darauf.
Ihr
Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann“?
Leider Fehlanzeige: „Eine Beurteilung der inhaltlichen Richtigkeit … ist der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorbehalten“ (seine Antwort vom 3.7.2017 auf eine 11 Wochen alte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine BzStRin). Fühlt er sich dann aber wenigstens für die Einhaltung von Fristen verantwortlich? „Die von der BVV in einer Geschäftsordnung vorgegebene Frist … ist für das Bezirksamt nicht bindend.“ (Juli 2017, 3. Einwohnerfrage).
Also nicht der BzBm, der seinen schönen Worte keine ebensolchen Taten folgen läßt – aber wer dann? Als Verwaltungsjurist weiß er natürlich Rat: Die „BVV-Vorsteherin (ist) die Herrin des Verfahrens“ (ebenda, Unterstreichung im Original).
Aha, also die „erste Bürgerin des Bezirks“. Und was sagt sie (immer schon) dazu? „Wir weisen die Bezirksamtsmitglieder regelmäßig auf ihre Pflicht zur zeitnahen Beantwortung der Einwohnerfragen hin und werden das auch weiterhin einfordern.“ (Email vom 20.3.2017 – nur ein Beispiel). Das klingt ziemlich verzagt, weil ja schon seit Jahren erfolglos. Liest die „Herrin des Verfahrens“ dann aber wenigstens die an sie adressierten Antworten der BzStR*Innen, wenn sie dann endlich eintreffen, und beschwert sich als „erste“ usw. über inhaltlich unzureichende Antworten an ihre Mitbürger? „Den fachlichen und sachlichen Inhalt der Antworten darf und kann das BVV-Büro nicht beurteilen.“ (ebenda) Tja, wir haben er hier wohl mit dem geradezu tragische Fall einer zahnlosen „Herrin“ zu tun.
Politiker nach ihrer Verantwortlichkeit zu fragen, bedeutet offenbar, ins Leere zu reden: niemand ist verantwortlich bzw. immer ein anderer. Das ist mit Blick auf den vielbeschäftigten BzBm aber auch gut zu verstehen, hatte er doch z.B. im Dezember 2016 und Januar 2017 auf 12 Weihnachts- und 12 Neujahrsveranstaltungen – stellvertretend für uns alle – seinen Auftritt zu absolvieren (immer weltweit ange- und verkündigt in den Pressemitteilungen des BA und auf Facebook); hinzu kommen seit Januar auch noch die Mühen von 4 Dienstreisen in Partnerstädte*, um „die Partnerschaft mit Leben zu erfüllen“: Mannheim (28.1.), Or-Yehud (1.-7-5.; mit BVV-Vorsteherin und CDU-Stadtrat), Trient (26.6., vertreten durch seinen Mann) und Kirchvers/Großgemeinde Lohra/Landkreis Marburg-Biedenkopf/Regierungsbezirk Gießen/Hessen (seit 29.7.).
Oder aber auch: Auf so plumpe Weise verschaukeln also die beiden wichtigsten Amtspersonen im Bezirk (beide SPD) die fragenden Bürger? Vielleicht bewirken ja die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die BVV-Vorsteherin und die beiden Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Bezirksbürgermeister, die zur Zeit beim Senat (Bezirksaufsicht und Senatskanzlei) anhängig sind, eine kleine Besserung? Auch wenn es heißt, Dienstaufsichtsbeschwerden seien form-, frist- und fruchtlos?
MichaelR
* Ziel und sogar Zahl seiner Dienstreisen unterliegen nach Auskunft seines Büros dem „Datenschutz“, so daß dort keine Auskunft erteilt wird. Und das, obwohl die BVV vor fast 10 Jahren am 20.9.2007 beschlossen hatte: „Auch bei Dienstreisen ist Transparenz erforderlich“ – ein typischer BVV-Beschluß: der Beschluß ist alles, seine Durchsetzung egal. Für mehr Transparenz muß da wohl auf die nächste Große Anfrage der CDU-Fraktion gewartet werden.
MichaelR - Gastautoren, Politik - 05. August 2017 - 22:40
Tags: bezirksamt/bvv/bürgerbeteiligung/dienstaufsichtsbeschwerde/dienstreisen/einwohnerfragen
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