Niederlage für die SPSG
Ende Januar hatten wir zum Stand der juristischen Auseinandersetzung berichtet. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat nun am 18. Februar 2010 entschieden:
Der Deutsche Journalisten-Verband hat das heutige Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg zur so genannten Panoramafreiheit als Sieg der Pressefreiheit bezeichnet. Das Gericht hatte in einer Berufungsverhandlung das von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg ausgesprochene Fotoverbot für unrechtmäßig erklärt (Az. 5 U 12/09). Der DJV hatte die von dem Verbot betroffenen Bildjournalisten der Fotoagentur Ostkreuz und des Internetportals Fotofinder unterstützt.
„Damit ist der Versuch der Stiftung gescheitert, Bildjournalisten in ihrer freien Berufsausübung einzuschränken“, kommentierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.
Die Stiftung hatte in den Parks und Schlossanlagen in Berlin und Brandenburg nur noch Fotos zu privaten Zwecken zugelassen. Pressefotos wurden von der Stiftung als gewerbliche Aufnahmen eingestuft, die mit der Parkordnung kollidierten.
Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Jedoch hatte das Oberlandesgericht Brandenburg in der Hauptverhandlung am 10. Dezember 2009 deutlich gemacht, dass die Schlösserstiftung mit ihrer Parkordnung nicht in das Grundrecht der Pressefreiheit eingreifen könne.
Quelle: Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - Pressemitteilung vom 18.02.2010
Der DJV teilt weiter mit, daß die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen wurde. Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Der endgültige Sieg dieses spät-preussischen "Krieges" der Stiftung wird dann wohl in der letzten, der alles entscheidenden "Schlacht" (vor dem BGH) besiegelt. Man darf gespannt sein. Ob das noch im Luisenjahr geschehen wird, ist eher unwahrscheinlich.
- Gesellschaft, Schlosspark - 19. Februar 2010 - 00:18
Tags: charlottenburg/panoramafreiheit/potsdam/schlosspark/spsg
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Verschwendung von Steuergeldnern.
Potsdam sollte der Stiftung die Gelder streichen. Solch eine Verschwendung der Stiftung haben die Steuerzahler nicht verdient. Auf dem Kommentar von Herrn Henze (Pressesprecher der Stiftung) “Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass unsere Auffassung richtig ist” kann ich nur den Kopf schütteln. Zu Glück ist er Pressesprecher und kein Rechtsanwalt. Ich hoffe, dass der Bundesgerichtshof wie auch das OLG entscheidet.