Testfall Oeynhausen. Wie grün sind die Grünen?
Hier folgt eine zweite Stellungnahme zur Antwort von Lisa Paus auf den offenen Brief an sie. Die erste Stellungnahme befindet sich hier.
Sehr geehrte Frau Paus,
ich bin Pächter auf der Kolonie Oeynhausen und habe Ihren Artikel mit Interesse gelesen. Ihre Feststellungen im ersten Absatz kann ich nur unterstreichen. Schön wäre es aber gewesen und wäre es immer noch, wenn Ihre Parteimitglieder im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf danach handeln würden, d.h. sich bedingungslos für den vollständigen Erhalt der seit 110 Jahren bestehenden Kolonie einzusetzen.
Die von Ihnen erwähnten erheblichen finanziellen Risiken wurden und werden stets vom Bezirksamt behauptet. Aus den uns überlassenen Akten, deren Einsicht wir nur unter Einschaltung des Berliner Datenschutzbeauftragten erhielten, lässt sich diese Behauptung nicht belegen. Die von Baustadtrat Schulte stets mantraartig wiederholte Aussage, es liege ein Erschließungsangebot des Investors vor, wurde bisher nicht belegt. Unsere wiederholte Forderung, uns dieses Angebot zugänglich zu machen, wird bis heute abgelehnt.
Der größte Teil der Bezirksverordneten, auch der Grünen, haben die Akten „Oeynhausen“ nicht gelesen. Sie glauben einfach den Aussagen von Schulte und wissen somit nicht, wahrscheinlich wollen sie es auch nicht wissen, wie die Fakten aussehen. Ohne Erschließung gibt es kein Baurecht, und somit wird auch keine Entschädigung in Höhe von 25 Millionen Euro bei einer Festsetzung des Bebauungsplans IX 205a fällig. Selbst wenn aber eine Erschließung gesichert sein sollte, ergibt sich aus den Gutachten Groth und Finkelnburg höchstens eine Entschädigung von 2,3 Millionen Euro. Nur diese Gutachten hätten die Grünen lesen müssen.
Mit dem Beschluss der BVV vom 17.1.2013, ein vorhabenbezogenes B-Planverfahren durchführen zu lassen, entmündigt sich das Bezirksparlament, sofern dieses Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt wird. Ihre Partei hat es in der Hand, gemeinsam mit den anderen Parteien, notfalls gegen die Stimmen der SPD, dieses zu verhindern. Ein Vorhaben- und Erschließungsantrag des Bauträgers kann die BVV ablehnen und sollte dies auch tun. Sie kann aber auch beschließen, ein B-Planverfahren nach § 12 BauGB durchführen zu lassen. Der Bauträger will unbedingt ein Verfahren nach §13 a BauGB. Dies muss verhindert werden. Die Glaubwürdigkeit Ihrer Partei hier in unserem Bezirk zeigt sich uns Bürgern in den nächsten anstehenden Abstimmungen in der BVV und wird mit Sicherheit unser Wahlverhalten bestimmen.
Ich hoffe, die Vernunft wird siegen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Sommer
Frank Sommer - Gastautoren, Politik - 05. Mai 2013 - 18:47
Tags: bezirksamt/bvv/bündis90grüne/kleingartenkolonie/kleingärten/laubenkolonie/wohnungsbau
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