Bescheid von der BVV
BVV-Vorsteherin verbietet Einwohnerfragen
Ein höchst bemerkenswertes Dokument ist aufgetaucht: die Entscheidung der BVV-Vorsteherin (CDU), aus formalen Gründen Einwohnerfragen zu unterbinden - ein einmaliger Vorgang, soweit wir wissen. Besonders pikant ist, dass diese BVV-Vorsteherin offenbar tatsächlich denkt, dass das Verwaltungsgericht der geeignete Ort ist, um sie selbst, zwei Stadträte und die BVV-Parteien vor Fragen zu schützen. Wie wird sich der Geschäftsordnungsausschuß dazu verhalten, auf dessen Tagesordnung am Montag, den 16.12.2013 (17.30, Rathaus Charlottenburg, Raum 226a) das Thema "Regelungsbedarf zur Einwohnerfragestunde (§ 47)" steht?
Auf einen Offenen Brief an Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann (SPD) mit der Frage "Will das Bezirksamt die Einwohnerfragen aushebeln?" wurde bis heute auch nicht geantwortet.
- Gesellschaft, Politik - 16. Dezember 2013 - 00:02
Tags: bürgerbeteiligung/einwohnerfrage/mitbestimmung
vier Kommentare
Nr. 2, MichaelR, 19.12.2013 - 15:21 Lieber Pirat Schlosser, eine alte Fahrensmannregel heißt: “Erst mal schauen, woher der Wind weht, dann erst losschiffen” – oder weniger nautisch: Auch die Bestimmungen der Geschäftsordnung müssen ausgelegt werden, und das geschieht nun einmal interessengeleitet. Also könnte man sich zuerst die Frage stellen, warum Frau Stückler die betreffende Regelung neu interpretiert. Ein deutlicher Hinweis findet sich im 3. Absatz ihrer “Begründung” (s.o./1. Bild). Weitere Informationen hätten Sie erfragen können bzw. können Sie jetzt hier nachlesen (ganz oben, 2. Absatz): http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archi.. Und was die piratische Beleidigungskultur betrifft: bitte mehr Niveau! P.S. Schönen Dank für Ihre Kleine Anfrage ( http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w.. ), in der Sie wissen wollen, wann Bürgermeister Naumann meinen offenen Brief von Ende Mai, in dem es um die Einschränkung der Einwohnerfragen ging ( http://iPir.at/10zdd), beantworten wird. Es bieten sich weitere Anfragen dieser Art an: Wann Frau Stückler (als Vorsitzende der Gedenktafelkommission/GTK) meine Einwohnerfragen vom Oktober und November (ihr im Dezember ersatzweise per Email erneut vorgelegt) wegen ihrer Behinderung einer Gedenktafel für einen von der SS ermordeten 17jährigen Deserteur endlich beantworten wird. Und wann Frau von der Lieth (Leiterin des Kunstamtes und Mitglied der GTK) meine Email vom 12.11.13 in derselben Angelegenheit beantworten wird (und wann Stadträtin König – am 3.12. von mir per Email informiert und um Einschreiten gebeten – eine Antwort veranlassen wird). |
Nr. 3, Siegfried Schlosser, 20.12.2013 - 08:22 Lieber Herr Roeder! also, was an “Es darf jeweils nur eine thematische Angelegenheit mit höchstens 5 Fragen behandelt werden” noch auslegbar sein soll – Natürlich kann ich mir in Deutschland vorstellen, daß ein juristischer Kommentar zu diesem Satz ein paar hundert Worte lang sein kann – ich gehe tagtäglich als Nichtjurist mit solchen Texten um. Aber ehrlich – ich kann mir eine Auslegung bei dieser klaren, eindeutigen Regelung nicht vorstellen… und wobei bitte unterstellen Sie mir eine Beleidigung? |
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ach Leute….
wir alle müssen uns an Regeln halten. Regeln, die wir uns selbst stellen, aber auch solchen, die andere vorgeben.
In diesem Fall ist die Regelung im Bezirksverwaltungsgesetz und darauf aufbauend in der Geschäftsordnung der BVV CharlWilm zu finden – welche Herrn R. sicherlich bekannt ist.
Und diese Regelung sagt nun einmal: je Einwohneranfrage ein Thema mit maximal 5 Fragen. Daß das BVV-Büro der durch die in der Vergangenheit eingereichten und “durchgelassenen” Anfragen erfolgten schleichenden Aufweitung dieser Regel duirch umfangreichere Fragen irgendwann einen Riegel vorschieben würde, war klar und hätte natürlich auch Herrn R. klar sein müssen.
Daraus jetzt ein “BVV-Vorsteherin verbietet Einwohnerfragen” zu machen, ist nur populistisch unf auf tiefstem Bildzeitungs-Niveau.
Im Übrigen ist der Hinweis auf den Verwaltungsgerichtsweg kein Versuch, das BVV-Büro oder die Stadträte vor Fragen zu schützen, sondern der schlicht erforderliche Hinweis auf den ggfls. einzuschlagenden Rechtsweg. Auch hier: Populismus pur.
Schade, daß dieser sonst so lesenswerte Blog sich hier instrumentalisieren läßt.