Will das Bezirksamt die Einwohnerfragen aushebeln?
Offener Brief an Bürgermeister R. Naumann (SPD)
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Naumann,
eine jüngst von Ihnen gemachte Äußerung läßt die Sorge aufkommen, daß Sie drauf und dran sind, das Recht der Bürger auf Einwohnerfragen zu beschneiden. Denn Sie schreiben in einem Bescheid vom 15. Mai 2013 (in dem Sie eine Beschwerde gegen Herrn Stadtrat Gröhler wegen übermäßig verspäteter Beantwortung einer Einwohnerfrage zurückweisen) folgendes:
„Ich bedauere an dieser Stelle ausdrücklich, dass es offenbar Usus geworden ist, bei eigentlich mündlich zu beantwortenden Einwohneranfragen von vornherein auf einer schriftlichen Antwort zu bestehen oder zu diesem Tagesordnungspunkt nicht in der Sitzung der BVV anwesend zu sein. Denn dadurch wird regelmäßig eine schriftliche Beantwortung der Fragen erforderlich, die zu einem eigentlich unnötigen erheblichen Arbeitsmehraufwand führt.“
Aber ist Ihnen denn nicht die Geschäftsordnung der BVV in der Fassung vom 16. Mai 2013 bekannt, wo es in § 47 heißt:
Absatz 4: „Im Rahmen der Einwohnerfragestunde besteht Anspruch auf eine zusätzliche schriftliche Stellungnahme.“
Absatz 5: „Bei Abwesenheit des/der Fragestellers/in während der Einwohnerfragestunde erfolgt eine schriftliche Beantwortung.“
Frau Bezirksverordnetenvorsteherin Stückler (CDU) bestätigte erst kürzlich die in der 11. Einwohnerfrage vom April 2013 angesprochene Rechtslage – daß nämlich „auf Antrag der Linken, der Piraten, der Grünen und der SPD am 19.01.2012 von der BVV beschlossen [wurde], dass im Rahmen der Einwohnerfragestunde ein Anspruch auf eine zusätzliche schriftliche Stellungnahme besteht (Drucksache 0027/4)“ –, indem sie ausdrücklich feststellte:
„Die Regelungen zur Einwohnerfragestunde wurden anlässlich der Neufassung der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung am 14. Juni 2012 geändert. Eine Anpassung des Textes im Internet unterblieb irrtümlich. Das Büro der Bezirksverordnetenversammlung bittet um Nachsicht.“
Aber nicht nur, daß jeder Bürger somit selbst bei Anwesenheit einen Anspruch auf die schriftliche Beantwortung seiner Fragen hat – die Schriftform hat gegenüber der nur mündlichen Antwort auch eine wichtige demokratische Funktion: Denn nur dann können alle Bürger schwarz auf weiß und auch noch nach Jahren nachlesen, welche Antwort gegeben wurde. Die schriftliche Antwort ist also ein Mittel der Transparenz und verhallt nicht einfach im BVV-Saal.
Tatsächlich hat seit Anfang 2012 die Anzahl der monatlichen Einwohnerfragen erheblich zugenommen, denn offenbar hat die Unzufriedenheit der Bürger mit dem Bezirksamt ebenfalls erheblich zugenommen und sich eben in diesen Fragen artikuliert: Denken Sie nur an solche Themen wie Schließung der Knobelsdorffstraße, „Ökokiez“, Umgestaltung des Olivaer Platzes, Umwandlung der „Kurbel“ in einen Biomarkt, Kolonie Oeynhausen, Elterngeld …! In allen Fällen gibt es eine weit über die Kapazität der Zuhörertribüne der BVV hinausreichende Einwohnerschaft, die davon betroffen ist!
So gesehen, ist Ihr oben zitierter Einwand gegen die schriftliche Beantwortung von Einwohnerfragen nicht nur ein Verstoß gegen die eigene Geschäftsordnung, sondern würde bei einer Umsetzung die demokratische Kontrolle der Tätigkeit Ihres Bezirksamtes durch die Öffentlichkeit ganz erheblich beeinträchtigen.
Ich bitte Sie, uns Bürgern darüber aufzuklären, ob Sie wirklich vorhaben, die Rechtslage zu mißachten und das demokratische Informations- und Kontrollrecht der Bürger dadurch zu beeinträchtigen, daß Sie das uneingeschränkte Recht auf eine schriftliche Beantwortung von Einwohnerfragen in Frage stellen.
Und falls Sie beides doch nicht vorhaben sollten, bitte ich Sie, uns Bürger des weiteren darüber aufzuklären, wie Sie in Zukunft sicherstellen werden, daß alle Mitglieder des Bezirksamtes die an sie gestellten Einwohnerfragen innerhalb von zwei Wochen und gewissenhaft beantworten.
Vielleicht folgen Sie dem Vorbild von Frau Paus, MdB (Grüne Partei) und beantworten diesen Brief ebenfalls in öffentlicher Form.
Mit freundlichen Grüßen
MichaelR
MichaelR - Gastautoren, Politik - 22. Mai 2013 - 00:12
Tags: bezirksamt/bvv/bürgerbeteiligung/bürgerfragen/einwohnerfragen/mitbestimmung
zwölf Kommentare
Nr. 2, neu, 22.05.2013 - 11:13 Sehr geehrte Frau Stückler, nun warte ich bereits – als einziger der April BVV -seit 5 Wochen auf die schriftliche Beantwortung meiner Einwohnerfragen durch Herrn Gröhler. Bereits einmal habe ich mich an Sie gewandt, ohne Antwort, ohne Erfolg. Sollte ich bis Ende dieser Woche von Ihnen keine plausible Antwort erhalten, werde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Bezirksbürgermeister senden und eine Eingabe an den Ausschuß für Eingaben und Beschwerden richten.Die Fraktionen, die Presse und die Blogs werden ebenfalls unterrichtet. Daß auch andere Bürger bereits betroffen waren, entnehmen sie bitte dem anhängenden Blogbeitrag. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archi.. mfG Joachim Neu Re: Einwohnerfragen Sehr geehrter Herr Neu, ich werde Ihre Kritik mit der Vorsteherin erörtern; das Bezirksamt ist von mir auf ausstehende Beantwortungen von Einwohnerfragen der Sitzung der BVV am 18. April 2013 hingewiesen worden. Die Fraktionen erhielten das nachrichtlich. Ich muss vorsorglich darauf hinweisen, dass die GO der BVV eine Frist für die schriftliche Beantwortung nicht vorgibt. Es gelten vielmehr allgemeine Verwaltungsverfahrensregeln (“angemessen”, “unverzüglich” usw.). Eine Besprechung über das zukünftige Verfahren zur Einwohnerfragestunde wird voraussichtlich erst im August durchgeführt. Hochachtungsvoll ———————————- und hier die Theorie der “Bürgerbeteiligung”: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w.. http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w.. |
Nr. 4, Siegfried Schlosser, 23.05.2013 - 12:26 ich bezweifele den Einwand des Herrn Bezirksbürgermeisters, eine schriftliche Beantwortung bei Nichtanwesenheit des Fragesteller würde zu einem “ erheblichen Arbeitsmehraufwand” führen. Die Stadträte haben in der regel die Antwort fertig formuliert auf Papier vor sich, wenn sie zum Mikrophon treten. Den Text, der ja üblicherweise in Word entstanden und vorhanden ist, in ein mit dem Briefkopf der jeweiligen Abteilung gefülltes Word-Dokument zu übertragen, dauert 5 Sekunden. Höchstens. Außerdem: sollten alle Fragesteller anwesend sein, ist die für die Einwohnerfragestunde vorgesehene Zeit (derzeit 30 Minuten) sowieso nicht ausreichend, was bedeutet, daß alle, die nicht mehr “drankommen”, eh eine schriftliche Version erhalten… Wir werden das Verhalten des BA in dieser Sache genau beobachten. |
Nr. 6, Siegfried Schlosser, 24.05.2013 - 09:44 was ich MichelR schon geschrieben habe: wir sehen die Äußerungen von Reinhard Naumann auch kritisch und werden, wo immer möglich, auf die beschlossene GO hinweisen. Im GO-Ausschuß habe ich darauf hingewiesen, daß das vermehrte Auftreten von Nichtanwesenden Fragestellern auch darauf zurückzuführen ist, daß bei mündlicher Beantwortung die schriftliche Hingabe – entgegen der GO – oftmals ausbleibt, während bei Nichtanwesenheit die schriftliche Beantwortung in der Regel funktioniert. Der Einwand der Zählgemeinschaft, man könne ja auch direkt – also ohne Umweg über die BVV – das Bezirksamt fragen und bekäme dann auf jeden Fall eine (schriftliche) Antwort, hab ich mit dem Hinweis auf die durch die Frage in der BVV samt Protokollierung hergestellte Öffentlichkeit gekontert, die durch die Fragesteller offenbar gewünscht wird. Der anwesende Joachim Neu bestätigte dies. Das BVV-Büro hat im Übrigen dem Bezirksamt mit Datum 22.05.2013 eine Mahnung geschickt (die Word-Datei heißt tatsächlich auch “Mahnung.doc”). |
Nr. 7, neu, 24.05.2013 - 18:28 Die direkte frage an das BA: ich habe es versucht: Herr Gröhler wurde im vorlauf der BVV mit der bitte um beantwortung angeschrieben – um einwohnerfragen zu vermeiden.es gab keine antwort, daher habe ich die fragen zu einwohnerfragen formuliert. (die fragen ergaben sich aus den vorwürfen von frau Paus, die hier als beitrag gefasst, in diesem blog abgedruckt bzw. verlinkt waren.) Kolonie Oeynhausen http://www.lisa-paus.de/oeynhausen Sehr geehrter Herr Gröhler, in dem obigen Beitrag wirft Frau Paus Ihnen schwerwiegende Unterlassungen vor. Ich bitte Sie daher im Namen der Bürgerschaft um eine schriftliche Stellungnahme, die dann auch im Blog http://www.klausenerplatz-kiez.de abgedruckt würde. Es wäre gut, wenn dies bis eine Woche vor der nächsten BVV erfolgen würde und dann entsprechende Einwohnerfragen entfallen können. mfG |
Nr. 8, Martina Kelz, 29.05.2013 - 19:34 Die Einwohnerfragen 5 und 6 aus der Dezember BVV sind bis heute auf der Webseite des Bezirksamtes nicht nachzulesen, es steht dort nur: „Die Einwohnerfrage wird mündlich von Herrn BzStR Schulte beantwortet“: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w.. Mündliche Antworten sind unverbindlich, schnell vergessen, können missverstanden und schnell wegargumentiert werden. Man kann sich auch unmöglich jedes Detail der Antwort merken und nicht Anwesende sind auf Hörensagen angewiesen. Mehr als Nachfragen kann das BVV-Büro nicht tun, es gibt keinerlei Handhabe, wenn eine Antwort nicht gegeben wird. Von der Qualität und dem Inhalt der Antworten ganz zu schweigen. Meine Frage 3 der letzten BVV wurde ausgelassen bzw. die Antwort ist wohl bei Frage 4 geschrieben und die 4 wurde nicht beantwortet: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w.. Man fragt ja nicht weil es Spaß macht. Frage 4 hatte in dem Fall die Ursache in der Aussage eines (derzeit) SPD-BVV-Mitgliedes, der mir auf unserem Koloniespaziergang versicherte, die BVV könne jeden einzelnen Satz des vorhabenbezogenen B-Plans nach §13a BauGB beeinflussen und insofern gebe es da keinen Unterschied zu §12. Laut Schaubild der Senatsverwaltung zu §13a hat die BVV jedoch nur am Ende ja oder nein zu sagen und ist in das Verfahren ansonsten nicht eingebunden und wird nur in Kenntnis gesetzt. Ja, was stimmt denn nun? |
Nr. 9, MichaelR, 06.06.2013 - 13:58 Keine Antwort bisher: R. Neumann Sehr geehrter Herr Bürgermeister Neumann, über zwei Wochen ist es jetzt her, daß ich Ihnen einen offenen Brief ( http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archi.. ) geschrieben habe zu Ihrem Vorhaben, uns Bürgern das demokratische Recht auf Einwohnerfragen zu beschneiden. Leider haben Sie noch nicht geantwortet, auch keine Antwort in Aussicht gestellt. Sollte nicht ein Sozialdemokrat – dessen einstiger Parteivorsitzender “Mehr Demokratie wagen!” wollte und nach dem seine Nachfahren einen zukünftigen Großflughafen nennen – mehr Mut zeigen vor seinen Bürgern? Ich bitte Sie daher erneut um eine öffentliche Antwort. Es wäre doch sicher auch im Interesse Ihrer Parteikollegin Ü. Radziwill, MdA, die ohne Rückendeckung und ganz auf sich allein gestellt um das Direktmandat in unserem Bezirk kämpft, wenn Sie sie mit einer entsprechenen Antwort unterstützen würden. Mit freundlichen Grüßen MichaelR |
Nr. 10, MichaelR, 06.06.2013 - 14:00 Antwort: Ü. Radziwill? Sehr geehrte Frau Radziwill, vor gut zwei Wochen hatte ich Ihrem Parteikollegen R. Naumann, Bürgermeister in Ihrem Wahlreis 80, einen offenen Brief geschrieben, in dem es um seine Absicht geht, das demokratische Recht der Bürger zu beschneiden, schriftlich Einwohnerfragen zu stellen und beantwortet zu bekommen ( http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archi.. ). Leider hat Herr Naumann bisher nicht geantwortet, und ich fürchte, daß er auch nicht mehr macht, da er im Augenblick nicht zur Wahl steht. Anders ist das bei Ihnen, zumal Sie auf eine Absicherung auf der Landesliste verzichtet haben. Wäre das nicht eine Möglichkeit für Sie, “Mehr Demokratie (zu) wagen” und Ihren Standpunkt vor Ihren Wählern darzustellen, d.h., wie Sie zu demokratischer Transparenz und Öffentlichkeit stehen (am Beispiel der Einwohnerfragen)? Ich lade Sie also herzlich zur Beantwortung meines offenen Briefes ein! Mit freundlichen Grüßen MichaelR |
Nr. 11, neu, 25.06.2013 - 00:09 Stadtrat Gröhler muß sich entschuldigen – tut es aber nicht selber…BVV Vorsteherin Stückler weicht aus… Bezirksbürgermeister Naumann fühlt sich nicht zuständig… Fragen und Antworten zur Handhabung der Einwohnerfragen in der BVV am Bsp. “unseres” CDU Bundestagskandidaten Gröhler 1. Wie kann es sein, dass seit zwei Monaten der Stadtrat Gröhler sich weigert schriftliche Antworten auf Einwohnerfragen zu geben und diese auf die Bezirkswebseite zu stellen, obwohl sämtlich anderen Fragesteller vom BA Antworten zugestellt bekamen ? (wie es auch die GO vorsieht) ? https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/bvv/buergeranfragen/formular_buergeranfragen.php 2. Warum hat die BVV Vorsteherin – trotz mehrfacher Erinnerung – weder geantwortet noch reagiert? 3. Welche Maßnahmen sieht der Bürgermeister in seiner Funktion als Hauptverantwortungsträger im Bezirk seine Stadträte anzuhalten ihren Pflichten nachzukommen? 4. Sind dem Bürgermeister Beschwerden weiterer Bürger in ähnlichen Fällen bekannt? 5. Im blog http://www.klausenerplatz-kiez.de entfalltet sich seit längerem ein Unbehagen über das Vorgehen des BA gegenüber der kritischen Bürgerschaft (Nichtreaktion auf Dienstaufsichtsbeschwerden) Welche Konsequenzen zieht der Bürgermeister hieraus? http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archi.. Schriftliche Beantwortung der zweiten Frage durch Frau Stückler, Bezirksverordnetenvorsteherin: Sehr geehrter Herr Neu, es trifft nicht zu, dass ich auf Ihre kritischen Fragen zur Beantwortung von Einwohnerfragen durch das Bezirksamt nicht “geantwortet oder reagiert” hätte. Richtig ist vielmehr das Gegenteil. Ihrer “Erinnerung” bedarf es nicht. Bitte bedenken Sie, dass eine solche Wortwahl ggf. bestehende Probleme nicht löst. Nach der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung, die sich hinsichtlich der Beantwortung von Anfragen auch auf das Bezirksamt erstreckt, ist jede Einwohnerfrage auch schriftlich zu beantworten. Art und Umfang der Beantwortung stehen jedoch in der Verantwortung der Verwaltungsbehörde. Eine Fristsetzung existiert, anders als bei Schriftlichen oder Mündlichen Anfragen von Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung, im Übrigen nicht. Ihnen ist bekannt, dass sich der Ausschuss für Geschäftsordnung mit dieser Materie befassen wird. Mit freundlichen Grüßen Judith Stückler ——————————————————————————— Sehr geehrter Herr Neu, Ihre Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt: Zu Frage 1) wurde von Herrn Bezirksstadtrat Gröhler wie folgt Stellung genommen. “Die verspätete zusätzliche schriftliche Beantwortung der Einwohnerfragen wird bedauert und für zukünftige Anfragen wird zugesichert, dass eine zeitnahere zusätzliche schriftliche Beantwortung erfolgt. Die Veröffentlichung auf der bezirklichen Webside erfolgt nach Beantwortung durch das Bezirksamt automatisch seitens des Büros der Bezirksverordnetenvorsteherin.” Zu 2.: Die Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf (BVV) wird persönlich zu dieser Frage Stellung nehmen. Zu 3.: Nach dem Ressortprinzip gemäß Artikel 75 Abs. 2 Satz 3 Verfassung von Berlin (VvB) Sowie des § 38 Abs. 2 Satz 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) leiten die Mitglieder des Bezirksamtes ihren Geschäftsbereich in eigener fachlicher Verantwortung. Dem Bezirksbürgermeister obliegt die Dienstaufsicht gemäß Art. 75 Abs. 2 Satz 2 VvB über die Bezirksamtsmitglieder. Die Dienstaufsicht umfasst nur das Dienstverhältnis, das heißt den Dienstablauf in persönlicher, beamtenrechtlicher und arbeitsrechtlicher Beziehung und regelt nicht die sachliche Tätigkeit der Bezirksamtsmitglieder. In diesem Fall ist im Übrigen die Schnittstelle zur BVV betroffen, womit der Verantwortungsbereich der Vorsteherin gegeben ist. Zu 4.: Ein weiterer Beschwerdefall ist bekannt, von dem jedoch nicht Herr Bezirksstadtrat Gröhler betroffen ist. Zu 5.: Die in meine Zuständigkeit fallende Bearbeitung und Beantwortung von Dienstaufsichtsbeschwerden werden nach Abschluss der erforderlichen Recherchearbeiten zeitnah beantwortet. Mir ist kein Fall bekannt, in dem eine Dienstaufsichtbeschwerde unbeantwortet geblieben ist. Mit freundlichen Grüßen Naumann ——————————— 8. Einwohnerfrage, 13.06.2013 (Drucksache – 0660/4) https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/bvv-online/vo020.asp?VOLFDNR=4926&options=4 |
Nr. 12, MichaelR, 26.06.2013 - 00:56 Doch Antwort: Ü. Radziwill? Sehr geehrte Frau Radziwill, nun ist es schon über zwei Wochen her, daß ich Sie eingeladen habe, anstelle Ihres Parteikollegen R. Naumann öffentlich Stellung zu nehmen zu der Frage, ob das Recht der Bürger auf Einwohnerfragen eingeschränkt werden soll (vgl. meinen offenen Brief: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archi..). Leider haben Sie nicht reagiert – ganz im Unterschied zu Ihrer Mitbewerberin von der Grünen Partei, Frau Paus. Das ist doch ausgesprochen enttäuschend für die Kandidatin einer Partei, deren einstiger Vorsitzender und leuchtendes Vorbild W. Brandt zu “Mehr Demokratie wagen” aufgerufen hatte, und läßt befürchten, daß Sie auch in anderen Fragen nicht bereit sind, Ihren Standpunkt offen zu vertreten und sich mit den Bürgern auseinanderzusetzen. Aber was soll man mit solch einer Bundestagsabgeordneten anfangen? Außerdem sind Sie im Wahlkreis 80 – über den “Ökokiez” hinaus – recht wenig bekannt, so daß Sie hier eine Chance hätten und wahrnehmen sollten, Ihren Bekanntheitsgrad zu steigern – oder unterstützen Sie vielmehr die undemokratischen Absichten Ihres Parteikollegen R. Naumann und wollten sich deshalb nicht äußern? Auch wenn ich nicht Ihr “Kontaktformular” benutze, in dem es heißt: “Wir werden Sie so schnell wie möglich bezüglich Ihres Anliegens kontaktieren”, hoffe ich auf eine baldige öffentliche Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen MichaelR |
Nr. 13, MichaelR, 24.01.2014 - 22:23 Doch Antwort Naumann Jetzt ist von Herrn Naumann doch noch eine Antwort eingetroffen, aber natürlich nicht auf den offenen Brief, sondern auf eine Kleine Anfrage der Piratenpartei vom 19.12.13, mit der sie wissen wollte, warum Herr Naumann nach 7 Monaten immer noch nicht den offenen Brief beantwortet hat ( http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w.. ). Die Erwiderung auf die Kleine Anfrage ist wundervoll: “Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Kleine Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt: Das betreffende Schreiben ist als „Offener Brief“ formuliert worden. Auf Meinungsäußerungen in dieser Form wird regelmäßig nicht geantwortet, weil sie an einen unbestimmten Adressatenkreis gerichtet sind. In der Sache ist übrigens nicht das Bezirksamt, sondern die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Herrin des Verfahrens. Ihr obliegt es, Einwohnerfragen in ihre Geschäftsordnung aufzunehmen und über die erforderlichen Verfahrensregelungen zu beschließen. Mit freundlichen Grüßen Naumann” > Herr Naumann hat den offenen Brief nicht beantwortet, weil dieser „an einen unbestimmten Adressatenkreis gerichtet“ sei. Dabei kann doch jeder oben nachlesen, daß der einzige Adressat Herr Naumann selbst ist (er bekam natürlich den Brief außerdem per Email persönlich zugeschickt). Allerdings konnte ein unbestimmter Personenkreis den Brief mitlesen und ebenso Herrn Naumanns Antwort, wenn sie denn gekommen wäre. Das war offenbar schon zuviel Bürgerbeteiligung, die doch den Rathausparteien so sehr am Herzen liegt. (Wer etwas zu schmunzeln haben will, lese entsprechende Äußerungen im Thema des Monats vom Mai und Oktober 2013: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w.. , wo es z.B. heißt: „Eine wirkliche Einbindung kann nur erfolgen, wenn alle Beteiligten ehrlich miteinander umgehen. Das heißt, Informationen zur Verfügung gestellt und Fragen vollständig beantwortet werden.“) Aber man muß es ja nicht mit der Ehrlichkeit gleich so übertreiben. > Im offenen Brief, wie man ebenfalls oben nachlesen kann, geht es um eine Äußerung von Herrn Naumann selbst, mit der er sich für eine Einschränkung der Einwohnerfragen aussprach. Zwar ist er in dieser Angelegenheit formal tatsächlich nicht „Herrin des Verfahrens“, aber natürlich interessierte Partei, denn er muß ja gegebenenfalls Einwohnerfragen beantworten. Gern hilft man sich da untereinander, ganz ohne Ansehen der Parteizugehörigkeit, und hat dann gar nichts damit zu tun. Das Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen, wißbegierige Bürger in die Schranken zu weisen, läßt sich an der letzten BVV vom 16.1.14 ablesen: DS 0821/4 ( http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w.. ). An Herrn Naumanns Antwort auf die Kleine Anfrage und gleichzeitiger Nichtantwort auf den offenen Brief ist so wundervoll, daß er hier den Bürgern wieder einmal in der Praxis vorführt, was die BVV-Vorsteherin und „erste Bürgerin des Bezirks“ meint, wenn sie in erfreulicher Deutlichkeit ihre Mitbürger wissen läßt: „Die Beteiligung der Einwohnerschaft an der Kommunalpolitik ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben der von ihr gewählten Vertretung nicht gleichzusetzen.“ (Januar 2014, 6. Frage – http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w.. ) |
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Das erinnert mich an Erfahrungen zum Bürgerhaushalt und zu den Mieterbeiräten.
http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archi..
Irgendwie scheint man kein echtes Interesse an Bürgerbeteiligung und -Mitbestimmung zu haben. Nur – dann soll man wenigstens ehrlich sein und erst gar nicht davon reden und keine Scheinvorstellungen aufbauen.