Verkehrsregeln und Verkehrsrealitäten
Der Tagesspiegel befasste sich mit Verkehrsregeln, darunter auch mit der vorgeschriebenen "Schrittgeschwindigkeit" in verkehrsberuhigten Bereichen:
.....
44. In Straßen mit Schrittgeschwindigkeit (verkehrsberuhigter Bereich): Welches Tempo wird für Autofahrer sowie für Radfahrer toleriert? Toleriert die Polizei, wenn in diesen Straßen Radfahrer schneller fahren als Autofahrer? Hintergrund dieser Frage: Ein mit 20 km/h fahrender Radler ist weniger gefährlich als ein mit 7–10 km/h fahrender Pkw (Masse, Größe der Aufprallfläche, visuelle und akustische Einschränkung des Autofahrers).
In verkehrsberuhigten Bereichen dürfen alle Fahrzeugführer – also auch Radfahrer – maximal mit Schrittgeschwindigkeit (10 km/h) fahren. Besondere Toleranzregelungen für Radfahrer gelten in der Regel nicht. Unter Berücksichtigung der auf allen Straßen Berlins zugestandenen Geschwindigkeitstoleranz von 5 km/h zuzüglich einer Messgerätetoleranz von 3 km/h werden bei der polizeilichen Verkehrsüberwachung erst Fahrgeschwindigkeiten ab einem Mindestmesswert von 19 km/h verfolgt.
......
Quelle: Der Tagesspiegel vom vom 16.02.2014
So sieht es also in der Praxis aus. Dazu kommt noch die Realität in unserem verkehrsberuhigten Kiez. Beamte vom Polizeiabschnitt 24 hatten bei Veranstaltungen in der Nehring-Grundschule mehrfach berichtet: etwa 80 Prozent der bei Geschwindigkeitskontrollen ertappten (also schneller als 19 km/h) Schnellfahrer (darunter auch Radfahrer) sind Anwohner des verkehrsberuhigten Gebietes selbst. Das ist auch vollkommen logisch, denn hier gibt es kaum Durchgangsverkehr (lediglich einen Anteil am Gesamtverkehr von ca. 18 Prozent am Beispiel Knobelsdorffstraße), wie es Verkehrszählungen aus den Jahren 2006 und von 2013 mit dem gleichen Ergebnis belegten (also seit 2006 kein prozentual angestiegener Durchgangsverkehr).
- Kiez - 17. Februar 2014 - 00:02
Tags: verkehr/verkehrsberuhigung/verkehrszeichen/verkehrszählung/verkehrsüberwachung
Kein Kommentar
Kein Trackback
Trackback link: