Neues aus Schlorrendorf
Neue Mitteilung zur Sperrung der Knobelsdorffstraße
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr am Fr, 16.12.2011
TOP: Ö 18 Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung
Herr Schulte teilt mit:
Die Sperrung der Knobelsdorffstraße wird aufgrund eines gegen diese Maßnahme eingelegten Rechtsbehelfs wieder aufgehoben. Um eine künftige Sperrung der Straße zu rechtfertigen, wird mit finanzieller Unterstützung des Umweltamtes vor und nach Öffnung der Straße für den Fließverkehr eine Verkehrszählung stattfinden. Das Kiezbündnis wird auf einer Anwohnerveranstaltung über die Maßnahmen informiert. Kritisch dazu äußert sich Herr Wolfgang N. vom Kiezbündnis Klausenerplatz, der die Probleme mit dem von und zum Autobahnzubringer fahrenden Bussen und Lkw darstellt und meint, dass das Bezirksamt nicht alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfe.
Quelle: Bezirksamt/BVV Charlottenburg-Wilmersdorf
Anmerkung:
Das Bezirksamt sperrt eine Straße, die es unter den Bedingungen anscheinend gar nicht hätte sperren dürfen? (>> Laut § 45 Absatz 9 StVO sind nur dort Anordnungen zu treffen, wo dies „aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist“ <<). Das Bezirksamt will (muß) die Sperrung nach Anwohner-Einsprüchen anscheinend wieder aufheben? Das Bezirksamt möchte jetzt nachträglich Verkehrszählungen veranlassen, die es eigentlich vorher hätte durchführen müssen? Das Bezirksamt möchte mit den geplanten Verkehrszählungen nun eine künftige Sperrung rechtfertigen?
Das Umweltamt (und nicht die Abteilung Stadtentwicklung und Verkehr) liefert die finanzielle Unterstützung zur Durchführung der Verkehrszählungen? (Siehe dazu eine Bemerkung zum "Ökokiez 2020": >>.... sind wir im Merkblatt „Erstellung von Klimaschutzkonzepten“ des BMU im Abschnitt „Beschreibung der Ausgangssituation“ auf folgenden Passus gestoßen, der vielleicht den Grund für das ganze Vorgehen erklärt. Dort heißt es nämlich : „Stellen Sie kurz dar, welche Klimaschutzaktivitäten bereits durchgeführt worden sind.“ Soll also die durch den Neubau einer Autobahnbrücke verursachte zeitweilige Sperrung einer Straße zu einer „bereits durchgeführten Klimaschutzaktivität“ werden?... << Möchte man damit vielleicht einzig und allein die Chancen auf Fördermaßnahmen erhöhen? Warum hat das Bezirksamt zu keinem Zeitpunkt ernsthaft versucht, zusammen mit allen Bürgern eine ausgleichende Lösung für alle Beteiligten zu finden? Werden alle betroffenen Anwohner und die Gewerbetreibenden, ob aus der Knobelsdorffstraße oder aus dem Horstweg, ob persönlich für eine Sperrung oder dagegen, nur zum Spielball hintergelagerter partieller Eigeninteressen gemacht?)
Das Bezirksamt, welches eh unter starken finanziellen Nöten leidet und sogar unter einer Haushaltssperre des Finanzsenators stand (und vielleicht sogar schon wieder steht?), gibt Geld aus für eine feste Sperrung nach der provisorischen Bauabsperrung, dann für die Aufhebung derselben, dann für Verkehrszählungen, dann wieder für dauerhafte Sperrinstallationen?? Was sagt eigentlich ein Rechnungshof dazu?
In einer Stellungnahme des Bezirksamtes (zur Drucksache 955/2) aus dem Jahr 2006 haben die Bezirksbürgermeisterin und die Bezirksstadträtin Martina Schmiedhofer eine Sperrung aufgrund des geringen Durchgangsverkehrs (mit Verweis auf eine damalige Verkehrszählung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) nicht für erforderlich erachtet. Ebenso wird darin eine Ausdehnung des verkehrsberuhigten Bereiches auf den Horstweg abgelehnt. Soll ein Vergleich der Verkehrszählung von 2006 zu einer aktuellen Verkehrszählung die Bedingungen zum § 45 Absatz 9 StVO, (wonach nur dort Anordnungen zu treffen sind, wo dies "aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist") nun aber endlich erfüllen und damit eine Meinungsänderung erklären?
Alles Schlorrendorfer Banane - oder was?
Update:
Die Berliner Woche vom 11.01.2012 (Ausgabe Charlottenburg Seite 5) hat inzwischen dazu berichtet. Danach wurde von Verkehrsstadtrat Marc Schulte (SPD) den Bezirksverordneten mitgeteilt, daß die Sperrung der Knobelsdorffstraße im März aufgehoben wird. Die Sperrung würde der rechtlichen Prüfung nicht standhalten.
- Gesellschaft, Politik - 10. Januar 2012 - 21:42
Tags: bezirksamt/charlottenburg/schlorrendorf/verkehrssperrung/ökokiez
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Berliner Abendblatt vom 11.02.2012
14. Jahrgang Nr. 6
Ausgabe Charlottenburg-Wilmersdorf
Seite 3
„Eine dauerhafte Sperrung ist rechtlich schwer zu begründen“, so wird Marc Schulte darin zitiert.
Herr Schulte verweist in dem Zeitungsartikel dazu auf eine Verkehrszählung aus dem Jahr 2006, wonach die Belastung der Knobelsdorffstraße bei nur 18 Prozent gelegen hat. Damit könne man nie eine Sperrung rechtfertigen – so heißt es weiter in dem Bericht des Berliner Abendblatt.
Quelle:
Berliner Abendblatt als PDF
http://www.abendblatt-berlin.de/fileadmi..
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