Wie soll es mit den Bezirksbibliotheken weitergehen? – Teil 10
Zweiter Teil des Interviews mit Diplombibliothekarin Frauke Mahrt-Thomsen
In der Fortsetzung des Interviews mit Frau Mahrt-Thomsen geht es im zweiten Teil darum, wie unsere öffentlichen Bibliotheken in ihrer Existenz geschützt werden können durch Anerkennung als „Einrichtungen der kommunalen Grundversorgung“. Denn außer dem Zwang zur Anwendung der sog. „Kosten-Leistungs-Rechnung“ drohen zusätzlich (auch) den Bezirksbibliotheken die sog. „Sparvorgaben“ des Senats, mit denen den Bezirken vorgeschrieben wird, wieviel Personal sie nach 2016 höchstens beschäftigen dürfen. Das läuft entweder auf die völlige Schließung von kleineren Büchereien hinaus oder auf deren Weiterbetrieb in „freier Trägerschaft“ – ein erheblicher Rückschritt, wie das Interview verdeutlicht. In unserem Bezirk sind besonders die Bibliotheken in Charlottenburg-Nord und mit großer Wahrscheinlichkeit in der Nehringstraße betroffen.
Alle fünf BVV-Parteien sprachen sich im „Thema des Monats März 2014" für ein Bibliotheksgesetz aus; schon im Februar hatte sich die BVV einmütig hinter einen Antrag gestellt, mit dem das Bezirksamt aufgefordert wird, „sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes einzusetzen". Was kann solch ein Gesetz leisten? Was muß es dazu enthalten? Und wie ist es überhaupt zu erreichen?
Ein Bibliotheksgesetz ist seit mehr als einem Jahrhundert in Deutschland überfällig. In den angloamerikanischen Ländern wurde bereits Mitte des 19.Jh. (!) begonnen, Gesetze zu erlassen, die allgemeine öffentliche Bibliotheken (Public Libraries) als Einrichtungen der kommunalen Grundversorgung anerkannten und den Kommunen das Recht gaben, für den Bau und Betrieb dieser Bibliotheken gesonderte Steuern zu erheben, wenn die Mehrheit ihrer BürgerInnen dem zustimmte. Was diese meistens taten, weil sie es als ein demokratisches Grundrecht ansahen, einen ungehinderten und freien Zugang zu Wissen, Bildung und Informationen zu bekommen. Eine ähnliche Entwicklung gibt es in Skandinavien, wo die Regierungen seit den 1920er Jahren begannen, die von vielfältigen Trägern betriebenen öffentlichen Bibliotheken zu kommunalisieren und durch gezielte Rahmengesetzgebung und Fördermittel zu unterstützen.
Ein Bibliotheksgesetz würde insbesondere dem öffentlichen Bibliothekswesen eine Anerkennung als kommunale Pflichtaufgabe verschaffen und es von dem völlig unbefriedigenden Status einer freiwilligen Kulturaufgabe erlösen, so wie es bis heute bei uns der Fall ist – und was die öffentlichen Bibliotheken bei anhaltender Finanzkrise der Städte und Gemeinden immer mit zu den ersten Opfern der Sparmaßnahmen macht. Allerdings reicht die bloße Deklaration als Pflichtaufgabe nicht, sondern das Gesetz muss auch die Verpflichtung beinhalten, die Bibliotheken anhand von Mindeststandards und fachlichen Qualitätskriterien ausreichend zu finanzieren, vergleichbar den Schulen.
Wie es zu erreichen ist? Durch die Initiative politischer Parteien und gesellschaftlicher Einrichtungen wie z.B. der Gewerkschaften und durch unermüdliche Basisarbeit und den Druck von unten!
Alle für die Bibliotheken Verantwortlichen erklären unisono, daß sie nichts von der Sparpolitik des Senats halten, wodurch es nach 2016 zu weiteren Personalreduzierungen kommen wird. Der deshalb drohenden Schließung von kleineren Büchereien will man mit deren Übertragung in „freie Trägerschaft" entgegenwirken. Wird das helfen, „keine einzige Bibliothek schließen" zu müssen, wie es die hiesige Stadträtin verspricht? Und ist Protest gegen die Kosten-Leistungs-Rechnung tatsächlich „Kräfteverschwendung", wie sie meint?
Ich halte es geradezu für einen peinlichen Offenbarungseid der politisch und sonstwie für die Bibliotheken Verantwortlichen, die Sparpolitik des Senats irgendwie nicht zu mögen, aber keine andere Lösung zur Rettung der kleinen Bibliotheken ins Auge fassen zu können, als sie in „freie Trägerschaft" zu übergeben, was heißt, sie Ehrenamtlichen zu übergeben und damit den bereits über 100 Jahre andauernden Prozess der Professionalisierung der Bibliotheksarbeit zurückzudrehen. Genau das muss auch ein Bibliotheksgesetz verhindern, dort sollte als einer der Mindeststandards die professionelle Betreuung der Bibliotheken festgeschrieben werden.
„Freie Trägerschaft" kann überall da, wo die Aufgaben – wie im Sozial- oder Gesundheitsbereich – als Pflichtaufgaben festgeschrieben sind, bedeuten, diese Aufgaben anderen zu übertragen, die aber dafür entlohnt werden und diese Aufgaben in der Regel mit professionellem Personal durchführen (z.B.Kitas, Jugend-, Behindertenbetreuung, Schulen). Da die Bibliotheken aber bisher keine Pflichtaufgabe sind, müsste die Stadträtin diesen Unterschied genau kennen und wissen, dass sie bei einer Entlassung der Bibliotheken in ehrenamtliche Betreuung gar nichts garantieren kann und die Entscheidung über Weiterexistenz oder Schließung auch formal dann nicht mehr bei ihr liegt.
Diese Stadträtin hält sich sicherlich für eine exzellente Realpolitikerin: weil es so schwer sei, einen Prozess gegen die Kosten-Leistungs-Rechnung in Gang zu bringen, erklärt sie das gleich für ‚Kräfteverschwendung'. Mit dieser Mentalität hätte es noch nie eine einzige Verbesserung der sozialen und politischen Verhältnisse in Deutschland gegeben. Die Kosten-Leistungs-Rechnung gehört abgeschafft, das sagt sogar schon eine amtierende Staatssekretärin (Frau Dunger-Löper) in einem Workshop des August-Bebel-Instituts! Wer nicht kämpft, hat schon verloren, und gegen die perversen Auswirkungen der Kosten-Leistungs-Rechnung im Kulturbereich formiert sich ein immer größer werdender Widerstand!
Dies war der zweite und letzte Teil des Interviews mit Frau Mahrt-Thomsen. Die Fragen stellte
MichaelR
Update:
Die Diskussion über die Zukunft der Bezirksbibliotheken setzt Stefan Rogge im 12. Teil der Serie fort.
MichaelR - Gastautoren, Politik - 04. April 2014 - 00:24
Tags: bezirksbibliothek/bibliothek/stadtteilbibliothek/zentralbibliothek
zwei Kommentare
Nr. 2, jn, 30.04.2014 - 23:38 lesehungrig ? von heute bis sonntag draußen und umsonst: wo ? auf dem Bebelplatz http://www.berlin.de/tickets/literatur/t.. |
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Von joachim neu am Mittwoch, 19. März 2014, 13:13
(BA Diskussionsforum)
Thema des monats März: bibliotheksgesetze
es muß schon eine gewisse ahnungslosigkeit bei den parteien herrschen, betrachtet man die erwartungen, die an ein bibliotheksgesetzt gestellt werden.
Nicht nur, dass nur drei länder (thüringen,sachsen-anhalt,hessen) überhaupt ein gesetz beschlossen haben.keines dieser länder hat bibliotheken als kommunale pflichtaufgabe aufgenommen und sind in der nichtverbindlichkeit kaum zu übertreffen.Von daher blieben bisher die gesetze mehr als umstritten.
Viel erfolg und vergnügen bei der umsetzung.Mal was kurz runterschreiben geht da stets etwas leichter.