Neues von der GEWOBAG
Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG hatte eine neue Tochterfirma gegründet. Die GEWOBAG ED Energie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH soll das neue Energiemanagement organisatorisch zusammenführen und ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Energieversorgung und zugleich Schnittstelle für alle Dienstleister, mit denen sie im Bereich Energieversorgung kooperiert.
Im Mai 2014 startete ein Pilotprojekt im Falkenhagener Feld in Berlin-Spandau, bei dem die Mieter neben Wärme zusätzlich Mieterstrom direkt aus dem Quartier beziehen können. Ein modernes Blockheizkraftwerk (BHKW) produziert durch hocheffiziente und umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) neben Wärme auch Strom, der den Mietern zusätzlich angeboten wird. (Wir hatten berichtet.)
Inzwischen haben auch die ersten Mieter der GEWOBAG WB im Klausenerplatz-Kiez Ankündigungen erhalten.
Darin wird mitgeteilt, daß die GEWOBAG ED den Betrieb sämtlicher Heizungsanlagen zum 1. Januar 2015 übernehmen und damit zum Lieferant für Heizung und Warmwasser wird. Diese Leistungen rechnet die GEWOBAG ED dann gegenüber der GEWOBAG WB als Wärmelieferentgelt ab. Den Mietern werden die Wärmelieferentgelte anschließend von der GEWOBAG WB in ihren individuellen Betriebskostenabrechnungen ausgewiesen.
Angekündigt werden weiterhin technische Modernisierungen, um die Energieeffizienz des Anlagenbetriebs deutlich zu steigern.
ln einzelnen Mietobjekten soll es zudem möglich sein, die dort vorhandene Heizungsanlage (Blockheizwerk) durch eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) zu ergänzen. Dann sollen die Mieter, die aus einer KWK-Anlage mit Wärme versorgt werden ebenfalls, wie im oben erwähnten Spandauer Pilotprojekt, die Möglichkeit erhalten, ihren persönlich benötigten Strom aus diesen Anlagen zu beziehen. Dieser Strom soll, so die GEWOBAG, nicht nur ökologischer als der herkömmliche über das öffentliche Stromnetz bezogene Strom sein - er soll in der Regel auch preisgünstiger angeboten werden können.
In der Anlage zur Ankündigung über die Umstellung der Wärmeversorgung auf eine gewerbliche Wärmelieferung wird noch ein Kostenvergleich nach § 556c BGB und nach den §§ 8 bis 10 Wärmelieferverordnung aufgeführt (Stichwort: Kostenneutralität).
Für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich bitte an:
Mieterbeirat Klausenerplatz
Neue Christstraße 8 (Mieter-Club)
Sprechzeiten: donnerstags 17:00 bis 19:00 Uhr
- Kiez, Technik - 08. August 2014 - 00:02
Tags: betriebskosten/blockheizkraftwerk/blockheizwerk/umweltschutz
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