Neuer Mieterbeirat Klausenerplatz
Im Juni 2014 fanden nach fünf Jahren turnusgemäß die Neuwahlen zum Mieterbeirat Klausenerplatz statt. Neun Kandidaten hatten sich zur Wahl gestellt. Der Mieterbeirat für den GEWOBAG-Bestand am Klausenerplatz (ca. 2200 Wohnungen) wurde auf fünf Personen festgelegt. (1)
Gewählt wurden:
- Wolfgang Glasa
- Karin Karg
- Mahmud Monajimzadah
- Cevdet Pahsa
- Katrin Schmökel
Nähere Angaben zur Wahl, wie z.B. Wahlbeteiligung in Prozent, Anzahl der abgegebenen Stimmen für die einzelnen Kandidaten, wollte uns die GEWOBAG diesmal nicht zur Verfügung stellen.
Mieterbeirat Klausenerplatz
Neue Christstraße 8 (Mieter-Club)
Sprechzeiten: donnerstags 17:00 bis 19:00 Uhr
(1)
Die Wahlordnung/Geschäftsordnung für die Mieterbeiräte der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wird auf Anweisung/mit Billigung des SPD-geführten Senats einseitig und unterschiedlich, hier von der GEWOBAG, erlassen.
Im Jahr 2011 scheiterten die letzten Bemühungen, eine verbindliche und einheitliche Vertragsgrundlage für Mieterbeiräte und Wohnungsgesellschaften vom Berliner Senat einzufordern. Am 3. März 2010 wurde der entsprechende Antrag im Bauausschuss des Abgeordnetenhauses nach vorangegangener Anhörung von Mieterbeiräten und Vertretern der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften mit den Stimmen der SPD, CDU, Grünen und Linken bei Enthaltung der FDP angenommen. Auf dem Weg ins Parlament wurde der Antrag dann von der SPD schließlich blockiert und so erfolgte keine endgültige Beschlussfassung und Umsetzung im Abgeordnetenhaus und Senat. Eine Stellungnahme zum Ablauf ist hier nachzulesen. Eine echte, ehrliche Bürgerbeteiligung und Mietermitbestimmung wird von der SPD also nicht gewünscht.
Zur diesjährigen Wahl des Mieterbeirates wurde eine in wesentlichen Teilen neue Wahlordnung vorgelegt.
Hier einige Auszüge:
- Die GEWOBAG behält sich das Recht der Ablehnung von Kandidaten vor, bei denen sich aus dem Mietvertragsverhältnis ergibt, dass sie zur Ausführung der Aufgaben eines Mietbeirates nicht geeignet sind, insbesondere eine gewisse Vorbildfunktion nicht erfüllen können.
- Stellen sich nicht mindestens
(Anzahl = Größe des zu wählenden Mieterbeirats plus 3) Kandidaten für
die Wahl zur Verfügung, findet die Wahl nicht statt.
- Die
jeweiligen Kandidaten werden für die Dauer von fünf Jahren in den
Mieterbeirat der Wohnanlage gewählt. Eine Wiederwahl ist nur einmalig
möglich. Ein Kandidat kann insgesamt für maximal zwei Amtsperioden, d.h.
insgesamt für maximal 10 Jahre gewählt werden, auch wenn die beiden
Amtsperioden nicht aufeinander folgen. Die maximale Amtszeit ist auch
dann auf zwei Amtsperioden begrenzt, sofern ein Kandidat aufgrund eines
Umzuges in zwei verschiedenen Wohnanlagen zum Mieterbeirat gewählt
werden sollte.
- Die Anwendung von Wahlgesetzen ist ausgeschlossen.
- Kiez, Menschen im Kiez - 13. September 2014 - 00:02
Tags: gewobag/mieterbeirat/mietervertretung/mitbestimmung/wahlordnung
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