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Unzulässige Fragen zum Schoelerschlößchen in Wilmersdorf

„Wieso? Weshalb? Warum?“ – „Frage nicht, bleib dumm!“

 
Dr. Peter Tauber, Generalsekretär der CDU, hatte gewiß recht, als er am 6. Oktober auf der Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung „Wie politisch sind die Deutschen noch?“, auf der es um die Gründe für die geringen Wahlbeteiligungen ging, darauf hinwies, daß Politiker doch auch nur Menschen seien und nicht für alle und alles Zeit hätten.

Um so erstaunlicher daher, wieviel Zeit sich die unbezahlte Freizeitpolitikerin S. (CDU) nahm, um mit Paragraphen und „Rechtsbehelfsbelehrung“ (1) wieder einmal eine Einwohnerfrage „zu meinem Bedauern nicht zu[zu]lassen. … Die Einbringung der Einwohnerfrage musste daher versagt werden.“ Die Trauer, die in Frau S.‘ ablehnender Mitteilung durchschimmert, mildert den Schmerz des nicht zugelassenen Fragers ebenso, wie ihn das Kanzleideutsch aus obrigkeitlichen Zeiten herzlich erfreut.

 

 

Es ist anrührend, zu sehen, wie selbstlos Frau S. sich dafür einsetzt, daß ihre bezahlten Kollegen im Bezirksamt nicht überfordert werden mit allzu komplexen Fragen („weil [die Frage] durch weitere Unterfragen gekennzeichnet“ ist). Denn nur mit Mühe schafft es schon jetzt – wo ihr die BVV doch verständnisvoll ganze 31 Tage (2) zur Beantwortung schriftlicher Fragen eingeräumt hat – ihre Kollegin K. (CDU) kaum, fristgerecht zu antworten: bei der Septemberfrage hat sie auch wieder das Zeitlimit überschritten, wenn auch diesmal nicht so arg wie bei der Junifrage, die sie am 10.6. erhielt und am 24.7. beantwortete. Natürlich ist Frau K. nicht die einzige, die solche Probleme mit der fragenden Öffentlichkeit hat. Auch Frau J. (Grüne Partei) weiß sich da nur zu helfen, indem sie sich im Laufe von fünf Monate viermal (3) die gleiche Frage stellen ließ, um sie dann endlich halbwegs zu beantworten. Schön ist es da, daß Herr N. (SPD), seinerseits zuständig für Dienstaufsichtsbeschwerden gegen seine Kolleginnen und Kollegen, sich seit Eingang der dagegen eingereichten Beschwerde am 21.6. (am 11.7. wiederholt) mit ihr parteiübergreifend solidarisch zeigte und bis heute nicht reagierte. Sicher hat das u.a. auch seinen Grund in Arbeitsüberlastung, ist Herr N. ja auch nur ein Mensch, der nun einmal vielerorts beschäftigt ist.

Mit der Beantwortung der folgenden Frage wird also Frau K. (CDU) mithilfe von Frau S. (CDU) für einen Monat verschont bleiben:

„Lt. Berliner Zeitung vom 18.2.2014 schätzten Sie Anfang des Jahres die Kosten für den Innenausbau [des Schoelerschlößchens] auf 3 Mio. Eu und wollte sogleich einen Antrag auf Lottomittel stellen. In Ihrer oben erwähnten Antwort [auf die Einwohnerfrage] vom Juli 2014 heißt es jedoch: ‚Der Lottomittelantrag wurde in der Juni-Sitzung bis auf weiteres vertagt. Das Bezirksamt wird diesen Zeitraum nutzen, um konzeptionelle Anpassungen zu prüfen.‘:
Was ist der Anlaß dafür, daß ‚konzeptionelle Anpassungen‘ geprüft werden sollen, und welches Ergebnis hat die Prüfung im Hinblick auf Konzeption, Kosten des Innenausbaus und Zeitpunkt des Antrags auf Lottomittel gebracht?“

Da dies nur eine von fünf Teilfragen war, wird Frau K. erfreulicherweise gleich auch diese weiteren Fragen erst in einem Monat zu beantworten brauchen:

  • Unstimmigkeiten zwischen ihren verschiedenen Aussagen zur zukünftigen Nutzung
  • wie es mit der Statikprüfung steht
  • ob der Innenausbau überhaupt ausgeschrieben wurde und
  • wieviel länger das Haus noch weiterhin unbenutzbar sein wird.


Schade, so muß die Öffentlichkeit noch einen Monat länger warten – aber was sind das schon bei sowieso über 11 Jahren Leerstand des „ältesten Hauses von Wilmersdorf“?

Übrigens: Seit wann ist es denn Usus, daß gleich eine ganze Fraktion anonym auf eine Einwohnerfrage antwortet, wie es die CDU im September (6. Einwohnerfrage) getan hat? Wer war‘s denn nun?

 
MichaelR


(1) „Gegen diesen Bescheid ist die Klage zulässig. Sie ist innerhalb eines Monats …“ Dieser Belehrung ist sorgfältig formuliert und daher dreimal so lang wie die Versagungsbegründung.

(2) siehe Abschnitt „Schriftliche Einwohnerfrage

(3) Im fünften Monat verschaffte ihr Frau S. eine kleine Verschnaufpause, indem sie die Frage nicht zuließ.


MichaelR - Gastautoren, Politik - 13. Oktober 2014 - 00:02



sieben Kommentare

Nr. 1, jn, 13.10.2014 - 00:52
Wie bitte ?
“..die unbezahlte Freizeitpolitikerin S.(CDU)...”

Hier die wahrheit:
“Bezirksverordnete sind ehrenamtlich tätig [2] und erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe eines Zehntels der Diät eines Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus [3]. Die monatliche Grundentschädigung beträgt 345 Euro (auf 5 Euro abgerundetes Zehntel von 3.477 Euro4). Hinzu kommen Sitzungsgelder (20 Euro pro Fraktions- oder Ausschuss-Sitzung sowie Sitzungen der Ältestenräte, 31 Euro für eine Plenumssitzung) und eine Fahrgeldentschädigung in Höhe von 41 Euro pro Monat. Für ihre herausgehobene Funktion und den damit verbundenen zeitlichen Mehraufwand erhalten die Fraktionsvorsitzenden die zweieinhalbfache, der Vorsteher der BVV die vierfache und die Stellvertreter der Bezirksverordnetenvorsteher die 1,75-fache Grundentschädigung.”
(Komm.jn:hier wird ja wohl auch die Vorsteherin eingeschlossen sein…)
http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vp..

..pi mal daumen: auf an die 1500 EUR kann die dame schon kommen. Übrigens unversteuert und ohne Sozialabgaben. Das ist in dieser “Hartzgesellschaft” Berlin bereits ein Einkommen, das höher liegt als im unteren bereich(1100 Eur netto ist dort durchaus üblich) verdient wird. Vielleicht hat die dame es ja auch “verdient”.
s.dann wieder die ausführungen von MR
Nr. 2, maho, 14.10.2014 - 21:00
Am Samstag, 18. Oktober 2014, findet ab 15:00 Uhr eine Stadtführung durch den alten Kern Wilmersdorf statt. Zum Stationspunkt „Schoelerschlößchen“ wird Bezirksstadträtin Dagmar König Informationen bezüglich der Historie und zur Zukunft des ältesten erhaltenen Hauses in Wilmersdorf geben.
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w..
Nr. 3, jn, 16.10.2014 - 18:34
da leg ich nochmal nach:
bvv vorsteherin: im jahr macht das schlappe 18 000eur
laut BerlZ vor einigen tagen, ist das verfügbare durchnittseinkommen in Berlin: 17601 EUR (bundesweit: 20513 EUR, d.h. 1/6 mehr als in Berlin)
beim “berühmt,berüchtigten” 8,50 Mindestlohn, 40 st woche,160 monatlich sind es 1360 eur (brutto vor steuern und sozialabgaben)d.h.ca.1100 netto

Kindergartenleiterin (bis 80 kinder,höchste stufe) verdient (nach abzügen,ledig)) 2100Eur

da sind 1500 eur drauf, nicht schlecht. Das nenne ich “Doppelverdiener oder Zweitjobber” aber nicht “Ehrenamt”

Vielleicht ist das dann wohl nur mein “Sozialneid”...
Nr. 4, Armin, 17.10.2014 - 08:47
Schönes Zitat, was aber wohl nicht vom Kurfürsten stammt sondern Gustav von Rochow in den Mund gelegt wird.
Nr. 5, jn, 21.10.2014 - 21:53
kommentar ohne kommentar:

Nach Angaben des Amtes für Statistik verfügt nur jeder zweite Mann und jede dritte Frau über ein Nettoeinkommen von mehr als 1500 Euro. 20 Prozent der Haushalte erhalten staatliche Unterstützung.”(zitat aus der MoPo vom 21.10. online)
http://www.morgenpost.de/berlin/article1..
Nr. 6, jn, 20.11.2014 - 11:29
Aufforderung: unzuläßige fragen stellen !
http://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirk..
Nr. 7, M.R., 12.03.2015 - 13:18
Stadtrat Engelmann berichtete auf der Senioren-BV am 11. März 2015, daß für Anfang Juni die Entscheidung der Klassenlotterie über den dritten Fördergeldantrag zu erwarten sei – nachdem die beiden anderen Anträge der zuständigen Stadträtin König abgelehnt worden sind. Er versicherte, es werde dann ein Bürgerbeteiligungsverfahren geben. Die Überraschung ist groß, hatte Frau König bei der Veranstaltung im Dezember 2014 doch deutlich gemacht, es sei schon alles entschieden. Allerdings wies Herr Engelmann darauf hin, daß natürlich vorher noch das Ausmaß der Beteiligung der Bürger bei der Bürgerbeteiligung festzulegen sei. Hier eine Orientierungshilfe: die Versammlung vom 29.2.2012 zum "Ökokiez", jedem Liebhaber von Bürgerbeteiligung nachzulesen ans Herz gelegt: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archi..

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