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Zwei Ungereimtheiten um das BA-Zwangsarbeiterlager Wilhelmsaue und eine Schlußfolgerung

 
 

Erste Ungereimtheit: Ein Fragezeichen taucht plötzlich auf

Auf der Sitzung der Gedenktafelkommission (GTK) am 24.9.2015 ergriff ein geneigter Besucher das Wort und sagte laut Protokoll: „Herr K. kann die Existenz eines Zwangsarbeiterlagers [in Wilhelmsaue 40] nicht befürworten. Es gibt keine eindeutigen Beweise.“
Herr K. unterstrich diese seine Aussage nochmals in einer Email vom 17.11., wonach dieses Lager  „ mit einen Fragezeichen versehen“ sei, und das bedeute „vertiefendes Nachforschen“. Allerdings mochte Herr K. das Fragezeichen nicht näher erklären, z.B. mittels eines Auszuges aus der von ihm erstellten Lagerliste.
Nun liegt, von dritter Seite freundlicherweise zur Verfügung gestellt, dieser Auszug vor, und er lautet:

Liste von Arbeits-, Fremd-, und Zwangsarbeiterlagern von Charlottenburg-Wilmersdorf

Auszug von S. 19 der von Herrn K. zusammengestellten Lagerliste

 
Hier sieht man tatsächlich das erwähnte Fragezeichen. Findet es sich auch im Dokument? Und wie steht es mit der Betreiber-Angabe in Herrn K.s Lagerliste? Daher also zum Vergleich ein Blick in das Dokument selbst (in zeilengenauer Abschrift):

Angaben zum Lager im Wilmersdorf (Abschrift) /Quelle Landesarchiv

 
Man sieht: der Betreiber ist bei Herrn K. falsch wiedergegeben, und ein Fragezeichen gibt es auch nicht (womit auch klar ist, warum Herr K. keinen Auszug zur Verfügung stellen wollte). Das Dokument selbst sagt vielmehr: Es handelte sich uneingeschränkt um ein Lager des Bezirksamtes Wilmersdorf.
Warum nimmt Herr K. solch Betreiber-Veränderung und Fragezeichen-Ergänzung vor? Vielleicht hilft bei der Suche nach einer Antwort der Hinweis in seiner Email, daß das Fragezeichen „vertiefendes Nachforschen“ bedeute (1). Aber er sollte sich keine Hoffnung auf einen bezahlten Auftrag des Bezirksamtes machen, denn die zuständige Stadträtin hat für solche Aufträge „momentan keine Kapazitäten“, wie sie per Email am 13.11. mitteilte. Und andererseits hinwiederum sollte die Freude über Herrn K.s kostenloses Forschen, wie im November im Kulturausschuß, weder dessen Mitglieder noch die der GTK oder das Bezirksamt dazu bringen, die Ergebnisse unbesehen zu übernehmen.

 
 
 

Zweite Ungereimtheit: Dafür tauchen zwei Schriftstücke nicht auf

Das Protokoll der GTK-Sitzung vom 24.9. war gegen Ende Oktober wieder von der Webseite der GTK verschwunden (1. Kommentar) – wie es hieß, weil es Beschwerden wegen seiner Unvollständigkeit gab: Es fehlten nämlich sowohl eine Liste von 38 in Wilhelmsaue 40 gemeldeten Polen, Jugoslawen und Tschechoslowaken als auch ein Schreiben der Leiterin des Dokumentationszentrums NS-Zwangsarbeit der Topographie des Terrors („Vierter Dreh“), die beide von der Vorsitzenden der GTK vor Ort „zu Protokoll genommen“ wurden, wie sie es ausdrückte. Beide fehlen aber immer noch im jetzt wieder veröffentlichten Protokoll. Das Protokoll ist somit unvollständig, also falsch. Warum wurde es trotzdem am 16.11. angenommen?
Die Frage stellt sich insbesondere deshalb, weil beide Schriftstücke den Charakter des Lagers Wilhelmsaue 40 als Zwangsarbeiterlager hervorhoben – und damit im Gegensatz standen zu den unisono geäußerten Zweifeln der drei führenden Mitglieder der GTK, der Kulturpolitikerinnen von SPD, Grüner Partei und CDU.

 
 

Wenn man eins und eins zusammenzählt …

Zusammengefaßt hat sich also folgendes getan rund um das Thema „Erinnerung an die Zwangsarbeiter des Bezirksamtes Wilmersdorf, untergebracht in Wilhelmsaue 40“ (2):

  • Die GTK gibt zwar ein Gutachten in Auftrag, diskutiert aber das den Zwangscharakter bestätigende Ergebnis gar nicht. Kein Mitglied antwortet auf die zweimalige Nachfrage, welcher konkrete Klärungsbedarf denn noch bestünde.
  • Stattdessen äußern die drei führenden GTK-Mitglieder ganz pauschal, sie seien noch nicht überzeugt, vieles sei noch unklar, man müsse mehr recherchieren.
  • Zusätzlich werden die zwei  der Vorsitzenden zu Protokoll gegebene Papiere, die den Zwangscharakter des Lagers unterstreichen, im Protokoll verschwiegen.
  • Eine von Herrn K. zusammengestellte Lagerliste wird hingegen sehr begrüßt, obwohl sie das Wilhelmsaue 40 betreffende Dokument verfälscht wiedergibt und seine Rolle als Zwangsarbeiterlager (vielleicht sogar seine Existenz?) ohne Angabe von Gründen infrage stellt.
  • Der Bürgermeister schließlich lehnt, nach Rücksprache mit den drei Kulturpolitikerinnen, ein zugesagtes Gespräch ab (Email vom 16.11.), in dem es darum gehen sollte, daß das Bezirksamt beim Gedenken an das Zwangsarbeiterlager seiner Vorgänger in der Verantwortung steht und eine Pflicht zum eigenen Handeln hat.


Das sind die Taten. Es ist zwar schön, wenn der Bürgermeister in der erwähnten Email einleitend betont, daß es „notwendig“ und sogar „überfällig“ sei, daß dieser Bezirk die Zwangsarbeiterlager „zum Gegenstand seiner Gedenkarbeit“ mache. Aber das sind bisher nur Worte, zu denen die Taten in diametralem Gegensatz stehen. Und Taten sind nun einmal stärker als Worte!

 
P.S. Übrigens: Wann wird jemand aus der GTK (oder Herr K.) oder das Bezirksamt selbst  daran gehen, sich nun auch mal gezielt um die Zwangsarbeiter seiner Vorgänger im Bezirk Charlottenburg zu kümmern?


MichaelR

 
 


(1) Es besteht überhaupt kein Zweifel, daß insgesamt noch viel zu forschen ist. Das ist jedoch kein Argument (auch wenn es bei Politikern sattsam beliebt ist als Mittel zum Hinhalten, Verzögern, Verhindern!), um in dieser konkreten Angelegenheit untätig zu bleiben.

(2) Siehe im einzelnen hier.


MichaelR - Gastautoren, Geschichte - 04. Januar 2016 - 00:02
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vierzehn Kommentare

Nr. 1, maho, 04.01.2016 - 21:47
Im Netz gefunden:

Berliner Lagerstandorte
http://www.zwangsarbeit-forschung.de/Lag..

Archiv zur NS-Zwangsarbeit jetzt online.
http://www.bz-berlin.de/berlin/grosses-a..
http://dz-ns-zwangsarbeit.de/zeitzeugena..

Neue Aufarbeitung der Vergangenheit des Berliner Zoos(?):
http://jungle-world.com/artikel/2015/51/..
http://www.berliner-woche.de/charlottenb..
Nr. 2, Knobloch, Stefan, 11.01.2016 - 05:55
Der hier angesprochene Herr K bin ich. Es ist eigentlich schade dass von mir getroffene Aussagen völlig aus dem zusammenhang gerissen und verfälschend dargestellt werden. Es steht auch Herrn roeder in keiner Weise zu, Texte und aussagen von mir ohne meine zustimmung zu veröffentlichen, da es sich um eine noch nicht abgeschlossene Arbeit, vielmehr um einen Überblick zum gegenwärtigen Stand handelt.
eine ausführliche Stellungsnahme zu Wilhelmsaue erfolgt im Februar und ich bitte um Geduld.

Stefan Knobloch
Nr. 3, Knobloch, Stefan, 13.01.2016 - 04:05
Was ist eigentlich daran verwerflich wenn ich aus meiner persönlichen Kenntnis heraus sage, dass die Aussagen: „Bez.-Verw. Wilmersdorf / Wilmersdorf / Wilhelmsaue 40 / 18 versch. [Personen] / Erkrankte suchen den Arzt ihrer Wahl auf.“ vom 30.11. 1942 und der Hinweis auf ein Betreff: „städtische Ausländerlager für Arbeitsleistungen im Verwaltungsinteresse“ vom 30.04. 1944 für mich nicht ausreichend sind, um darin ein stadtbezirkliches Zwangsarbeiterlager zu erkennen. Genau genommen handelt es sich aber nur um ein Dokument, jenes vom 30.11. 1942 welches Wilhelmsaue 40 als Standort benennt.
Das Schreiben vom 30.04. 1944 „Betr. Einsatz von Ausländern des städtischen Ausländerlagers für Arbeitsleistungen im Verwaltungsinteresse.“ ist kein wissenschaftlicher Beweis, dass just zu diesem Zeitpunkt sich ein „stadtbezirkliches Zwangsarbeitslager“ in der Wilhelmsaue 40 befand. Es ist ein Wunsch des Verfassers.
Das Anhängen der Standortzeile vom 30.11. 1942 an das Schreiben vom 30.04. 1944 „Betr. Einsatz von Ausländern des städtischen Ausländerlagers für Arbeitsleistungen im Verwaltungsinteresse.“ als die Beweisführung spricht nicht gerade von wissenschaftlicher Herangehensweise. Die von Herrn Dr. Roeder getroffenen Aussage: „Auch das Bezirksamt Wilmersdorf betrieb ein Lager, das „städtische Ausländerlager für Arbeitsleistungen im Verwaltungsinteresse“, und zwar in der Wilhelmsaue 40.“ ist bei einer solchen Vorgehensweise völlig irrelevant, da sie eine Suggestivaussage ist.
Warum und diese Frage stelle ich hiermit, warum drückt sich Herr Dr. Roeder seit über einen Jahr, wie der Teufel um das Weihwasser – als ich ihn damals darauf ansprach – mir klar zu benennen, ob die Wilhelmsaue 40 in dem Schreiben vom 30.04. 1944 ausdrücklich als Standort angegeben ist. Diese Antwort ist und bleibt er in diesen Zusammenhang nicht nur mir noch schuldig. Wenn aber wirklich alles so klar ist [Er hat ja, so vermittelt er den Eindruck, ja alles erforscht], wie er einmal schrieb, dann ist sein Schweigen genau zu dieser zentralen Frage völlig unverständlich. Also Herr Dr. Roeder, wird der Standort Wilhelmsaue 40 im Schreiben vom 30.04. 1944 ausdrücklich benannt, ja oder nein, eigentlich eine einfache Frage mit einer einfachen Antwort, oder? Ja oder Nein? Mehr nicht.
Ich gehe einmal davon aus, wenn Wolfgang Homfeld in seiner Erarbeitung über die Zwangs- und Fremdarbeiter in Wilmersdorf – eine der wichtigsten Quellen von Herrn Dr. Roeder – bei der Vorstellung des Dokumentes vom 30.04. 1944 „Betr. Einsatz von Ausländern des städtischen Ausländerlagers für Arbeitsleistungen im Verwaltungsinteresse“ die Anschrift „Wilhelmsaue 40“ vorgefunden hätte, dann wäre sie auch von ihn veröffentlicht worden. 1 Damit haben wir, so vermute ich einmal, nur ein einziges Dokument zu Wilhelmsaue 40, ein Dokument was uns nur bestätigt das 18 Personen unterschiedlicher Nationalität im November 1942, also kurz vor Stalingrad, bei Erkrankung das Recht der freien Arztwahl hatten. Das ist alles – mehr nicht. Das ist das „stadtbezirkliche Zwangsarbeiterlager“.
Also, warum darf ich bis die Antwort zu der oben gestellten Frage eintrifft, an einer von mir selbst erarbeiteten Übersicht der Fremd-, Arbeits- und Zwangsarbeiterlager des heutigen Stadtbezirk Charlottenburg – Wilmersdorf, welche noch nicht abgeschlossen ist und auf Grund der Materialfülle nicht abgeschlossen sein kann, kein Fragezeichen anbringen und erklären, dass ich auf Grund meiner Kenntnisse und der mehr als mangelhaften Nachweisführung zu Wilhelmsaue 40 durch Herrn Dr. Roeder noch weiteren Klärungsbedarf sehe?
Wer kann mir jetzt erkären was an dieser, meiner Haltung eigentlich so verwerflich ist, dass jemand sich verpflichtet fühlt Kübel von übelsten Schmutz auszugießen? Anders kann ich diese völlig unreale Hetzattacke nicht erklären.
Nr. 4, M.R., 14.01.2016 - 22:50
Lieber Stefan,
hier erst einmal nur eine kurze Antwort; ich bitte um etwas Geduld, denn Ausführlicheres kommt ein bißchen später.

1) auf Grund meiner Kenntnisse und aus meiner persönlichen Kenntnis heraus :
Bitte erkläre uns, was das für (persönliche) Kenntnisse sind, die Dir gebieten, daß ein einziges Dokument nicht genügt, um einen Sachverhalt zu belegen? Wo steht denn, daß es mehrere sein müssen?

2) Dokument zu Wilhelmsaue 40, ein Dokument was uns nur bestätigt das 18 Personen unterschiedlicher Nationalität im November 1942, also kurz vor Stalingrad, bei Erkrankung das Recht der freien Arztwahl hatten :
Wieso bestätigt es nur das? Du erwähnst doch selbst, daß es sich auf einen bestimmten Ort, nämlich Wilhelmsaue 40, bezieht! Das Dokument bestätigt also auch, daß das Lager sich genau dort befand (bisher war nur bekannt, daß es eines irgendwo in der Wilhelmsaue gab). Und das Dokument bestätigt außerdem , daß es ein Lager der Bezirksverwaltung Wilmersdorf war, also des Bezirksamtes (und nicht ein stadtbezirkliches – was soll das überhaupt sein?; jedenfalls steht es nicht dort.)

Ich fasse zusammen: Das Dokument vom November 1942 belegt, daß sich zu diesem Zeitpunkt in der Wilhelmsaue 40 ein Ausländerarbeitslager des BA Wilmersdorf befand. Daß dort Z w a n g sarbeiter untergebracht waren, wurde auch schon nachgewiesen (siehe: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archi.. sowie Anm. 1 in http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archi.. ); das bleibt in Deiner Antwort jedoch unerwähnt.

Und jetzt eine Frage meinerseits: Warum liegt Dir so daran, durch diese Deine wenig belastbaren Äußerungen Wasser auf die Mühlen derjenigen in GTK und BA zu gießen, die offenbar bestrebt sind, die schon lange überfällige Erinnerung an die Zwangsarbeiter noch weiter zu verzögern und von sich zu weisen? Solltest Du Dich nicht eher dafür einsetzen, daß das BA nach über 70 Jahren endlich an die Zwangsarbeiter seiner Vorgänger erinnert? Was hast Du bisher dazu beigetragen, indem Du z.B. weitere Informationen über das BA-Lager in der Oranienstraße 13/15 – jetzt Nithackstraße 8-10 – in Charlottenburg sammelst, damit an beiden Orten an die BA-Zwangsarbeiter erinnert werden kann?

Grüße
Nr. 5, Stefan Knobloch, 16.01.2016 - 18:18
Zu den Fragezeichen
„In aller Klarheit zeigt das Protokoll die Choreographie der folgenden Diskussion auf: Nachdem ein geneigter Gast die Richtung angegeben hatte, brauchten die drei maßgeblichen Kommissionsmitglieder – die kulturpolitischen Sprecherinnen von SPD, CDU und Grüner Partei – sich dem nur noch anzuschließen: noch nicht überzeugt, vieles noch unklar, mehr recherchieren.“ Zitat: Dr. Michael Roeder.
So umschreibt man eine Diskussion in einer Kommission, welche nicht den vom Verfasser gewünschten Beschluss ergab. Die Benutzung des Begriffes „Choreographie“ unterstellt förmlich, dass alles abgesprochen gewesen sei. Nun, der „geneigte Gast“, damit bin ich ja wohl gemeint, hat in dieser Angelegenheit sich an keiner „Choreographie“ beteiligt, da er dies für seine Person nicht nötig hat und prinzipiell davon ausgeht, dass die Mitglieder der Gedenktafelkommission durchaus in der Lage sind, aus den vorgetragenen sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich habe einen und zwar meinen persönlichen Standpunkt dargelegt, d.h. ich habe das gleiche demokratische Recht, meine Meinung gegenüber einen Gremium der BVV zu äußern in Anspruch genommen wie Du. Die Meinung, welche ich damals vertreten habe, ist übrigens immer noch die gleiche wie heute.
Also: Eine einzige Aussage, dass am 30.11. 1942 in einer Tabelle mitgeteilt wurde, dass 18 Personen das Recht der freien Arztwahl hatten, ist für mich nur ein Indiz eines Lagers, aber kein endgültiger Beweis dass es sich um ein Zwangsarbeiterlager des Stadtbezirks handelt. Es bleibt dir völlig vorbehalten, dass als ausreichenden Beweis anzusehen, mir reicht es eben nicht. Für mich gilt dass Prinzip des Hinterfragens eines dokumentes. Also die klassischen Fragen: Wer, was. wo, warum, weshalb, dass in der wissenschaftlichen Arbeit allgemein gültige Prinzip Dokumente zu hinterfragen. Es scheint, dass dich das nicht interessiert. Wo liegt da bei Dir das Problem meine Haltung zwar nicht zu teilen, aber wenigstens zu akzeptieren?
Ergebnis: Die Mitglieder der Kommission haben sich entschieden und dass ist zu respektieren, völlig egal ob einen die Entscheidung passt oder nicht. Es ist mit meinen grundlegenden demokratischen Verständnis völlig unvereinbar und zugleich unfassbar, dass Du eine Entscheidung eines Gremium von gewählten Volksvertretern im Anschluss m.E. nach so flätigst und unqualifiziert beschimpfst und ein solches „Affentheater“ aufführst. Entschuldige bitte, aber ein anderer Begriff fällt mir nicht ein. Ich mag zwar einen Beschluss der BVV, oder einer ihrer Ausschüsse nicht teilen (übrigens: da gibt es einige, was ein offenes Geheimnis ist), aber ich habe sie, wenn sie einmal gefaßt worden sind, zu respektieren, ob es mir passt oder nicht und ich akzeptiere sie auch, wenn auch manchmal mit Bauchgrimmen. Also, wo hast Du da ein Problem?
Was uns beide in dieser Sache – wahrscheinlich auch in anderen Sachen – prinzipiell unterscheidet ist die Tatsache, dass ich generell alle meine Argumente, alle meine Ergebnisse immer jeden – Nazis selbstverständlich ausgeschlossen – zur inhaltlichen Diskussion stelle. Damit bekunde ich auch, dass ich für neue Erkenntnisse und Korrekturen offen bin. Offen, aber nur mit Sach- und Fachargumenten, vernünftig vorgetragen, also ohne Unterstellungen und anrüchigen Bemerkungen. Bei dir habe ich den Eindruck dass Du nach dem Motto handelst: Wer meine Argumente nicht akzeptiert oder es gar wagt an meinen Ergebnissen zu zweifeln, der muss prinzipiell gegen die Sache und vor allem gegen meiner Person sein. Dass kann ich sehr deutlich aus Deinen Beiträgen ablesen, einen anderen Schluss kann man da (jedenfalls ich – ich kann ja für andere nicht sprechen) nicht ziehen.
Hast Du dich eigentlich an weiterer Recherche beteiligt, oder ist nach Deiner Meinung wirklich alles erforscht, alles dazu gesagt? Seit dem Beitrag und dem bisher dazu von Dir geschriebenen, hat man wirklich keinerlei neue Erkenntnisse zum Thema Zwangsarbeit in Charlottenburg-Wilmersdorf von Dir gehört. Hast du noch was herausgefunden? Scheinbar nicht. Liegt wahrscheinlich daran, nur eine Vermutung, dass Du versuchst den Bezirk „Beine“ zu machen, weil du einen Eintrag bei Laurenz Demps „Niethackstraße“ gefunden hast. Mann kann nur hoffen, das es nicht wieder so abgeht wie mit der Wilhelmsaue, wobei ich mir bei Dir da nicht sicher bin. Du weißt, für solche Art von „wissenschaftlicher Argumentation war ich nicht zu haben, bin ich nicht zu haben und werden nie zu haben sein.
Zum Fragezeichen zurück.
Also: Wir sind uns doch völlig einig, dass im Bereich Wilhelmsaue sich ein „Arbeits-? Fremd-? oder Zwangsarbeitslager? befand. Du sagst Zwangsarbeiterlager, ich sage dass die beiden kleinen Zettelchen mit ihren Notizen nicht ausreichend sind um den tatsächlichen Charakter dieses Lager eindeutig zu definieren. Wo siehst du da ein Problem, wenn ich sage, dass weitere Recherchen notwendig sind.
Ich stelle zur sachlichen Diskussion, dass der von dir genannte Standort „Wilhelmsaue 40“ so nicht sein kann, denn ich habe in keinen Adressbuch, in keinen Behörden-Verzeichnis, in keinen Telefonbuch und anderen Unterlagen je einen Eintrag „Wilhelmsaue 40“ seit 1906 gefunden, sondern nur „Wilhemsaue 39 / 41“. Du hast ja selbst völlig korrekt ausgeführt, dass die Bezeichnung in den von Dir gesichteten Karten bis 1947 immer nur „Wilhelmsaue 39 / 41“ und eben nicht „Wilhelmsaue 40“ war. Dann müssten wir uns eigentlich einig sein, dass da was mit den Standort nicht stimmt, oder willst du sagen, dass man 41 Jahre lang nur falsche Angaben in allen genannten Unterlagen gemacht hat. Mich wundert, dass das völlige Fehlen der Nummer „Wilhelmsaue 40“ dich nicht stutzig gemacht hat und warum reitest du dann auf die Nr. 40 so ab? Erneut die Frage: Wo siehst du da ein Problem, wenn ich sage, dass muss noch einmal einer weiteren Recherche unterzogen werden. Denn ein zusätzliches, nachträgliches Hineininterpretieren einer weiteren unabhängigen Adresse „Wilhelmsaue 40“ ist m.E. nach völlig ausgeschlossen. Wenn eine deutsche Behörde einmal festgelegt hat, dass das Grundstück ab 1906, nach Deiner Kenntnis bis 1947 (Stadtkarten sind nun einmal offizielle Dokumente) als „Wilhelmsaue 39 / 41“ geführt wird, dann ist ein eigenständiges weiteres Grundstück auf denselbem Grundstück mit der Bezeichnung „Wilhelmsaue 40“ im erwähnten Zeitraum einfach nicht da. Weder hinten, oben, unten, kreuz und quer. Ist doch klar, oder? Und bis der tatsächliche Standort des Lagers geklärt ist, solltest Du Deinen Antrag auf eine Gedenktafel zurückstellen.
Kann es sein und das frage ich dich ernsthaft – wir wissen es ja nicht – dass vielleicht beim Maschine-abschreiben des Dokuments vom 30.11. 1942 (vielleicht von einen Zettel) ein Schreib- oder Flüchtigkeits- oder sonst was für einen Fehler aufgetreten ist. Ich schließe es nicht aus. Kann es vielleicht auch sein, dass du dich wegen der Adressenangabe „Wilhelmsaue 40“ so verrannt hast, wie du dich jetzt darstellst, oder kannst du dass für dich ganz persönlich kategorisch ausschließen?
Das ist übrigens ein kleiner Teil meines Fragezeichen und ich wundere mich gar nicht mehr, dass du da nicht selbst darauf gekommen bist. Aber gleichzeitig unterstellst du mir, dass ich „das Wilhelmsaue 40 betreffende Dokument verfälscht“ wiedergebe „und seine Rolle als Zwangsarbeiterlager (vielleicht sogar seine Existenz?) ohne Angabe von Gründen infrage“ stelle. Übrigens, welche gravierende Unterschiede in der rechtlichen Einordnung und der daraus resultierenden Konsequenz für das Betreiben eines stadtbezirklichen Zwangsarbeiterlager bestehen darin, wenn man die faschistische Verwaltung des Stadtbezirkes Wilmersdorf per 30.11. 1942 – ich gestehe ein – aus Flüchtigkeitsfehlerhaften Verhalten – im Vormanuskript völlig unbeabsichtigt als Bezirksamt und nicht als Bezirksverwaltung bezeichnet?
Vielleicht sollten wir – um das zum Abschluss zu bringen einmal gemeinsam darüber diskutieren, ob ein Stadtbezirk und seine Bezirksverwaltung der Reichshauptstadt Berlin überhaupt berechtigt war ein eigenes Arbeits- Fremd- oder Zwangsarbeiterlager zu betreiben. Was war die Reichsregelung, wie wurde es in Berlin gehandhabt und was durften Stadtbezirke. Wie war das verwaltungsrechtlich und -organisatorisch für den Stadtbezirk geregelt? Du weißt ja, ohne eine Vorschrift oder einen Befehl hat ja kein Nazi einen Pf… gewagt.

Zum Schluss ein schönes Zitat von Fabian Lemmes welches auf deine Erarbeitung mit zwei kleinen Notizen so wunderbar passt:
„Die lokale Überlieferung ist vielfach schlecht, weshalb viele Lokalstudien auf einer dünnen bis sehr dünnen Quellenbasis beruhen. Das zeitweise sehr große öffentliche Interesse, der allgemeine Boom der Zwangsarbeiterforschung und die Bedeutung des Themas für die lokale Bildungs- und Erinnerungsarbeit (bisweilen sicher auch das Bedürfnis nach Legitimierung und Profilierung) hatte zur Folge, dass Lokalstudien auch zu Städten und Gemeinden verfasst wurden, für die die Quellenlage an sich keine eigenständige Untersuchung hergibt. Das ist nachvollziehbar und gesellschaftspolitisch durchaus zu begrüßen, der Erkenntniswert solcher Mikrostudien für die allgemeine Zwangsarbeiterforschung ist aber oft äußerst gering. Das ist insbesondere denn der Fall, wenn die Lücken der lokalen Überlieferung so groß sind, dass sich in der Darstellung das Verhältnis von Kontext und konkreter Fallstudie umkehrt, weite Teile der Publikation somit eine Zusammenfassung der allgemeinen Literatur darstellen, während Verweise auf die spezifischen lokalen Verhältnisse nur akzessorisch eingestreut werden, wo immer sich eine Quelle finden lässt.“ In: Fabian Lemmes: „Ausländereinsatz“ und Zwangsarbeit im Ersten und Zweiten Weltkrieg: neuere Forschungen und Ansätze.
In: Archiv für Sozialgeschichte. Hrsg. v.d. Friedrich-Ebert Stiftung. 50. Band. 2010. Bonn, Verlag J.H.W. Dietz Nachf. S. 411.
Nr. 6, Stefan Knobloch, 18.01.2016 - 22:56
Die Bürgeranfrage zum Thema:Erinnerung an die Zwangsarbeiter der Bezirksämter Charlottenburg Wilmersdorf, hat wesentliche Mängel! Schade ist, dass der Einreicher sich einer öffentlichen Beantwortung entzieht. Gewiß, es ist sein gutes Recht um eine schriftliche Beantwortung zu bitten – dies darf ihn niemand absprechen -, aber wenn er an eine breite Öffentlichkeit appelieren will, ist es m.E. nach falsch. Warum ist er nicht bereit, die Antwort des Bezirksamt zu diesen Fragen öffentlich zu machen?
Die Aussage: “Auch wenn noch viel über Zwangsarbeit im Allgemeinen zu forschen ist, so steht für Wilhelmsaue 40 bereits fest: Es gab dieses Lager; es wurde vom Bezirksamt Wilmersdorf betrieben; es war ein Zwangsarbeiterlager.” Diese Feststellung ist grundlegend irrig, falsch und unhaltbar.
Ich betone nochmal: Herr Dr. Roeder ist nicht in der Lage, außer den beiden kleinen Notizen, weitere Dokumente vorzulegen, welche die Existenz eines stadtbezirklichen Zwangsarbeiterlager am Standort Wilhelmsaue 40 bestätigen. Im Grunde genommen nur eine kleine Notiz.
Warum kneift Herr Dr. Roeder, die von mir gestellten Fragen zu beantworten, obwohl nach seinen Ankündigungen alles wegen dieses Standort klar ist?
Nr. 7, jn, 19.01.2016 - 02:00
hier die inkriminierte einwohnerfrage (Drucksache – 1497/4 ):
zur Bezirksverordnetenversammlung 21.01.2016
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w..

4. Einwohnerfrage
Erinnerung an die Zwangsarbeiter der Bezirksämter Charlottenburg und Wilmersdorf

Im Februar 2015 bat das Bezirksamt die Gedenktafelkommission, „einen Vorschlag zu entwickeln, wie an den historischen Orten ein Gedenken [für die Zwangsarbeiter] ermöglicht werden kann“. Im Oktober 2015 gab die BVV, in Zusammenwirken mit der Gedenktafelkommission, den Auftrag zurück ans Bezirksamt und forderte es nunmehr seinerseits auf, „darzulegen, wie dieser Zwangsarbeiterlager in unserem Bezirk im Stadtbild gedacht werden kann“ (Einzelheiten: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archi..):

1. Was für Vorschläge zum Gedenken an die Zwangsarbeiter hat das Bezirksamt seitdem in den drei Monaten seit Oktober 2015 erarbeitet bzw. erarbeiten lassen?

Auch die Bezirksämter Charlottenburg und Wilmersdorf bedienten sich in der Zeit des Dritten Reiches der Zwangsarbeiter (siehe: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/tag/z..). Daher steht das heutige Bezirksamt als Nachfolger in der politischen Verantwortung für das Gedenken an die Zwangsarbeiter seiner Vorgänger und hat folglich auch die Pflicht zum eigenen Handeln:

2. Stimmt das Bezirksamt dem zu, oder soll jemand anders dem Bezirksamt die politische Verantwortung dafür abnehmen?

Auch wenn noch viel über Zwangsarbeit im Allgemeinen zu forschen ist, so steht für Wilhelmsaue 40 bereits fest: Es gab dieses Lager; es wurde vom Bezirksamt Wilmersdorf betrieben; und es war ein Zwangsarbeiterlager (http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2015/07/15/war_das_stadtische_auslanderla). Da die Erinnerung an die Zwangsarbeiter nach über 70 Jahren mehr als „notwendig“ und „überfällig“ ist (Email des Bezirksbürgermeisters vom 16.11.2015), frage ich:

3. Wann wird das Bezirksamt aus eigener politischer Verantwortung „an diesem historischen Ort ein Gedenken ermöglichen“? (und ebenfalls in Charlottenburg)

Die Leiterin des „Dokumentationszentrums NS-Zwangsarbeit der Topographie des Terrors“ und ich baten im vergangenen November vergeblich um ein– vom Bezirksbürgermeister im September zugesagtes – Gespräch, um eventuell offene Fragen zu klären:

4. Besteht seitens des Bezirksamtes zeitnah noch Bereitschaft und Interesse dafür?
Nr. 8, M.R., 19.01.2016 - 15:51
@ Nr. 5 und Nr. 6 (und auch Nr. 3)

Lieber Stefan,
hier also meine Antwort in aller gebotenen Kürze:

0. nicht bereit, die Antwort des Bezirksamt zu diesen Fragen [= Nr. 7] öffentlich zu machen
Diese Fragen richten sich doch an die BVV, die erst in zwei Tagen stattfindet! Daher liegen die Antworten noch gar nicht vor. Wie soll/kann ich sie da jetzt schon öffentlich machen?

1. a) kleine Zettelchen; Zettel; kleine Notizen
Tatsächlich handelt es sich um mit Stempel und Unterschrift versehene behördliche Schreiben im Format DIN A 4. Zu welchem Zweck verkleinerst Du sie? Im übrigen gibt es keine wissenschaftlichen Vorschriften über die Größe von Dokumenten. Oder kennst du eine?
b) nur eine Notiz
Ebenfalls gibt es keine wissenschaftlichen Vorschriften über die Anzahl von Dokumenten, die man benötigt, um etwas zu belegen. Bitte sage uns endlich, was das für persönliche Kenntnisse sind, die dem entgegenstehen und auf die Du Dich wiederholt berufst!

2. Wenn eine deutsche Behörde einmal festgelegt hat, dass das Grundstück … als „Wilhelmsaue 39 / 41“ geführt wird, dann ist ein eigenständiges weiteres Grundstück auf denselbem Grundstück mit der Bezeichnung „Wilhelmsaue 40“ im erwähnten Zeitraum einfach nicht da. Weder hinten, oben, unten, kreuz und quer. Ist doch klar, oder?
Die deutschen Behörden sahen das wohl nicht so eng wie Du – daher war z.B. der Kindergarten auf besagtem Grundstück „da“, auch wenn die Akte ( Landesarchiv Berlin A Rep. 039-08 Nr. 222) beschriftet ist mit „Kindergarten Wilhelmsaue 40 “ [1937-1940]. Und die Akte mit Dokumenten aus den Jahren 1952-1964 (Landesarchiv Berlin B Rep. 209 Nr. 2715) trägt gar die Aufschrift „Wilhelmsaue 39/40 “! Heutzutage schließlich trägt das Gebäude (ITDZ Berlin) die Hausnummer 40. Und immer ist es dasselbe Grundstück! Ist es jetzt hinten, oben, unten, kreuz und quer klar, daß das Lager genau hier war?

3. [Mitteilung des Gesundheitsamtes Wilmersdorf vom 30.11.1042 =] kein endgültiger Beweis dass es sich um ein Zwangsarbeiterlager des Stadtbezirks handelt
Das ist richtig, aber das hat auch nie jemand gesagt. Daß es sich um ein Zwangsarbeitslager handelte, ergibt sich mindestens aus dem Verzeichnis von 23 in Wilhelmsaue 40 gemeldeten Männern aus Polen, dessen Einwohner nur als Zwangsarbeiter im Reich eingesetzt waren. (Das Verzeichnis wurde auf der Sitzung der GTK im September 2015 zu Protokoll gegeben, aber ist dort nicht erwähnt.). Die Namen entstammen einer Liste, die das 151. Polizeirevier im Zusammenhang mit der Alliierten Suchaktion gem. Befehl 163 zur Jahreswende 1945/46 zusammenstellte. Diese und weitere Listen befinden sich in zwei Ordnern, beschriftet mit „Ausländer, die in Berlin polizeilich gemeldet waren", im Landesarchiv Berlin.

4. darüber diskutieren, ob ein Stadtbezirk und seine Bezirksverwaltung der Reichshauptstadt Berlin überhaupt berechtigt war ein eigenes Arbeits- Fremd- oder Zwangsarbeiterlager zu betreiben
Darüber brauchen wir nicht wirklich zu diskutieren, da eine Tatsache nicht dadurch verschwindet, daß sie eventuell nicht erlaubt war. (Denk doch mal an Morgensterns Gedicht „Die Unmögliche Tatsache“, das mit den sprichwörtlichen Zeilen endet: »Weil«, so schließt er messerscharf, »nicht sein kann, was nicht sein darf!« ) Im übrigen unterscheidet der von Dir erwähnte Laurenz Demps (in: Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterlager in der faschistischen Reichshauptstadt Berlin) zwischen Lagern des „Bezirksamtes Charlottenburg“ (Nr. 134) und der „Stadtverwaltung Berlin“ (Nr. 147, 190, 210).

Fazit: Schon das eine Dokument vom 30.11.1942 reicht aus, um zu belegen, daß sich in der Wilhelmsaue auf einem Grundstück, das wahlweise 39/40 oder 40 oder 39-41 genannt wurde, ein Lager des Bezirksamtes Wilmersdorf befand. Dieses Lager war allein schon aufgrund der dort untergebrachten Polen ein Lager für Zwangsarbeiter.

Ich hoffe, daß damit endlich all Deine Bedenken geklärt sind und wir nunmehr diese Diskussion beenden, damit Du mit ebensoviel Elan dazu beitragen kannst, daß nach über 70 Jahren das heutige Bezirksamt endlich der Zwangsarbeiter seiner Vorgänger in Wilmersdorf und Charlottenburg gedenkt. Nach meinen Vorarbeiten für Wilmersdorf könntest Du Dich nun um das Charlottenburger Lager in der heutigen Nithackstraße 8-10 kümmern! Wirst Du das tun?

Grüße
Nr. 9, Stefan Knobloch, 22.01.2016 - 00:27
Lieber Micha!
Die Diskussion kann von Dir durchaus für beendet erklärt werden, aber sie ist es einfach nicht. Ich habe eine Reihe von Fragen gestellt welche unbeantwortet im Raum stehen und das andere was du geschrieben hast macht es mir noch schwerer an Dein „Ergebnis“ zu glauben. Ich hatte dich eingeladen gemeinsam an Nachforschungen über Aufbau und Struktur der Organisation von Zwangsarbeit in Berlin einschließlich der Stadtbezirke anzustellen., aber für dich ist alles klar und es bedarf keiner weiteren Prüfung. Aber dass brauchst du ja wahrscheinlich nicht, siehe Deine Antwort: „Darüber brauchen wir nicht wirklich zu diskutieren …“ soviel zu ernsthafter Auseinandersetzung mit den Thema deinerseits. Schade, aber ich mache noch einmal einen Versuch.
Deine völlig unzureichenden Antworten zu Urlaub und freie Arztwahl haben erneut zu vielen Fragen geführt. Ich stelle einmal an Hand des von Dir geschriebenen nachfolgende Arbeitsthese auf:
These zur fachlichen und inhaltlichen Diskussion um sich dem Thema anzunähern: Viele Ausländer im Arbeitseinsatz hatten einen rechtsverbindlichen Arbeitsvertrag, der sie pro forma den deutschen Arbeiter in Rechten und Pflichten lt. geltenden Deutschen Arbeitsrecht gleich stellte. Bitte beachte dabei das pro forma und dies ermöglichte ihnen freie Arztwahl und auch einen Rechtsanspruch auf eine Urlaubsfahrt ins Heimatland. Wir haben es hier evtl. nicht um das was den Zwangsarbeiter charakterisiert, vielmehr um ausländische Vertragsarbeiter auf Zeit im Arbeitseinsatz. Ich lade dich ein, da mit nachzuforschen. Das wäre ein Ergebnis zu Deiner Aussage wegen freier Arztwahl und Urlaub. Du siehst, ich gehe etwas anders als du an das Thema.
Nr. 10, erli, 25.01.2016 - 12:09
Kann mir mal jemand verraten, was dieser Gockelkampf hier soll ?
Nr. 11, jn , 27.01.2016 - 20:15
“Gockelkampf” ?

auf den ersten blick scheint es so zu sein.
es geht jedoch um ernsteres

Heute ist “Holocaust” Gedenktag.
https://de.wikipedia.org/wiki/Tag_des_Gedenkens_an_die_Opfer_des_Nationalsozialismus

Das bezirksamt cw lehnt jedoch eigene verantwortung, was die “zwangsarbeit” auf seinem territorium,dem bezirk, betrifft,ab.

So wie es bis heute-bis in die dritte generation der betroffenen -“nachwirkt” kann mann/frau aus cw in der heutigen ausgabe der Berliner Zeitung nachlesen.
http://www.berliner-zeitung.de/politik/z..

Mir scheint es mehr als ein “scheingefecht” zu sein, was seit etlicher zeit hier auf der website in den kommentaren,in der gt kommission, im zuständigen ausschuß sich “abspielt”.

Wer hat noch zweifel am charakter der arbeitslager im ns system?
Wer hat noch zweifel an der verantwortung der bezirke zu der damaligen zeit für die verbrechen auf ihrem gebiet, ob die bezirksämter nun im juristischen sinne träger der lager waren, oder auch nicht?
Das spielt alles eine untergeordnete rolle.
Dies mag vielleicht für historiker interessant sein, nicht für den bürger/in am ort.
Es gab zahlreiche lager – oft in der verantwortung der industrie, aber auch von privatorganisationen, und eben der kommunalen träger.
All dies stellen noch desiderate der forschung auf lokaler ebene dar.

Packen wir es an,vergessen wir jedoch nicht das gedenken, bevor es zu spät ist und keiner sich mehr erinnert und die ereignisse im strom der geschichte untergegangen sind.

Am 7. februar, 11 uhr, an der kastanie, wird die jährlich grüneberg erinnerung stattfinden. Nehmen wir die gelegenheit war, dort die “erinnerung an die zwangsarbeiterlager” in charlottenburg-wilmersdorf einzufordern.
http://klausenerplatz.de/online/kiezbuen..=417
Nr. 12, Stefan Knobloch, 28.01.2016 - 12:05
Zum Gockelkampf
Ich glaube nicht dass man mir nachsagen kann, dass ich Zweifel am Charakter von Fremd- und Zwangsarbeiterlager habe. Mir ist die Frage der Aufarbeitung der Geschichte wichtig, sehr wichtig.
Was mir aber absolut nicht gefällt – ist – die ständige Wiederholung allgemeiner Standartsätze zum Thema Zwangsarbeit um damit zu zeigen, was man für ein Verständis und Einstellung hat. Geschichte gehört aufgearbeitet, restlos aufgearbeitet und dass auch beim Thema Zwangsarbeit im Bezirk. Es spielt m.E. nach keine untergeordnete rolle die Frage eindeutig zu klären ob der Bezirk selbst Lager betrieb oder nicht. Die Bezirke waren mit Bestandteil und durch ihre “Verwaltungsaufgaben” in das System der Aufrechterhaltung dieses Lagersystems mit eingebunden.
Woher eigentlich die Gewissheit, “Das bezirksamt cw lehnt jedoch eigene verantwortung, was die “zwangsarbeit” auf seinem territorium,dem bezirk, betrifft,ab.” Wenn das der Fall wäre, dann muss gefragt werden: Warum beschäftigt sich dann die GTK mit den Thema?
Mir geht es gar nicht darum ob da oder da eine Gedenktafel. Das ist eigentlich kein Thema. Wir, die Interesse an diesen Thema haben, ernsthaft haben, sollten uns mal zusammensetzen, gemeinsam diskutieren, uns darauf einigen wie wir alle gemeinsam an die Aufgabe herangehen die Geschichte aufzuarbeiten. Nur wenn wir unsere Geschichte kennen, dann können wir auch aus der Geschichte heraus gedenken. Also erst aufarbeiten und dann gemeinsam darüber nachdenken wie man gedenkt.
Nr. 13, gh, 29.01.2016 - 16:51
Noch was zum Gockelkampf

Als Kulturwissenschaftler sollte Herr Knobloch eigentlich wissen, dass Geschichte niemals „restlos aufgearbeitet“ werden kann, das würde ein vollständiges und eindeutiges Bild von Vergangenheit voraussetzen. Geschichte muss vielmehr in einem laufenden Prozess immer wieder neu aufgearbeitet werden, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund neuer Fragestellung durch nachfolgende Generationen.

Auf die Idee, diesen Prozess dazu zu benutzen, konkretes Gedenken zu verhindern, muss man erstmal kommen. Ich gehe mal davon aus, dass dies nicht die Absicht von Herrn Knobloch ist. Er wird über die Konsequenzen selber erschrocken sein und sich nun gemeinsam mit Herrn Roeder für das Anbringen einer Tafel zum Gedenken an das von der Bezirksverwaltung Wilmersdorf in der Wilhelmsaue 40 betriebene Zwangsarbeitslager einsetzen. Alles andere würde seine Ausführungen zur Wichtigkeit der Aufarbeitung Lügen strafen.

Allerdings geht es hier gar nicht um die Ansichten von Herrn Knobloch. In der Pflicht ist vielmehr die Bezirksverwaltung, die aufgefordert ist, in einem konkreten Fall mit einer Gedenktafel zu ihrer eigenen Geschichte zu stehen. Das wird aber mit dem Hinweis auf fehlende Forschungsergebnisse abgelehnt. Diese Begründung hat die Gedenktafelkommission der BVV aber selbst als Scheinargument entlarvt mit dem Hinweis: die Tafel könne direkt angebracht werden, wenn Herr Roeder für die Finanzierung sorgen würde (Sitzung der Gedenktafelkommission vom September).

Das ist der eigentliche Skandal: der Gedenktafelkommission der BVV geht es gar nicht um die Aufarbeitung von Geschichte, sondern schlicht ums Geld. Sachargumente sind keine Entscheidungsgrundlage. Es ist allerdings eine politische Entscheidung, wofür Geld ausgegeben wird. Und an ihrer Politik müssen sich die Mitglieder der BVV messen lassen – nicht zuletzt bei der nächsten Wahl.
Nr. 14, STK, 01.02.2016 - 05:11
Das man Geschichte nicht restlos aufarbeiten kann ist mir bewusst. Wenn man ein Ergebnis einer Forschung vorlegt, dann ist es persönlicher Wissensstand zur Geschichte per dato. Es ist Endpunkt eines Forschungsstandes und zugleich Grundlage für weiteres Forschen. Das gilt auch für das Thema Zwangsarbeit und hier insbesondere für die Geschichte der Zwangsarbeit in unseren Bezirk, die kaum erforscht ist. Es stimmt, dass andere Stadtbezirke hier weiter sind als wir in Charlottenburg – Wilmersdorf. Was wissen wir denn wirklich?
Ich bin auch der Meinung, dass die Angriffe auf das Bezirksamt völlig unangebracht sind. Wer gibt und nimmt sich eigentlich das Recht das Bezirksamt so anzugreifen. Wenn für die GTK und den Bezirksamt die Ausführungen von Herrn Roeder nicht ausreichend sind eine Entscheidung herbeizuführen, dann sollte man lieber nach weiteren Argumenten suchen, die Geschichte weiter aufarbeiten und sich nicht auf den Standpunkt stellen, dass alles erforscht sei. Sie ist es eben nicht. Und wer ist das Bezirksamt. Gut, man kann darauf ja so schon schimpfen wenn es nicht das mancht was man will, weil man ja alles besser weiß. Aber da sollte man Ross und Reiter nennen und nicht verbal lospoltern. Übrigens halte ich solche verbale Attacken für ein völlig unangebrachtes Mittel eine gute Idee zu befördern. Fachliche Argumente zählen und wenn diese nicht ausreichen um eine Entscheidung herbeizuführen, dann sucht man nach weiteren Argumenten um auch andere zu überzeugen. Und tatsächlich fachliche Argumente sind in der Angelegenheit Wilhelmsaue 40 sehr sehr dünn und kaum belastbar.

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