Wohnen im Kiez
Aus der Sitzung des Senats am 2. Februar 2016:
".... Auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel hat der Senat heute – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – beschlossen, die bisherige Praxis der Gebietsfreistellung für belegungsgebundene Wohnungen („Sozialwohnungen“) aufzuheben. In erster Befassung hatte er der Vorlage bereits am 8. Dezember 2015 zugestimmt.
In der Vergangenheit war es möglich, dass Mieterinnen und Mieter auch ohne Wohnberechtigungsschein in belegungsgebundenen Wohnungen einziehen konnten. Die veränderte Wohnungsmarktsituation im Land Berlin hat eine Änderung notwendig gemacht. Mit der Neuregelung setzt der Senat auch Vorgaben des Wohnraumversorgungsgesetzes (WoVG) um. Im Wohnraumversorgungsgesetz ist vorgesehen, dass zukünftig die Anwendung des § 30 Absatz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes in Berlin ausgeschlossen wird. Damit soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, in gebundenen Wohnungsbeständen „großflächige Freistellungen“ vorzunehmen.
Mit der Aufhebung der Ausführungsvorschriften zu § 30 Wohnraumförderungsgesetz wird Klarheit in der Rechtsmaterie geschaffen und Irritationen oder Fehlentscheidungen vorgebeugt. Freistellungen von der Belegungsbindung und die Überlassung von gebundenen Wohnungen an Wohnungssuchende ohne Wohnberechtigungsschein sind zukünftig nur noch im Einzelfall möglich. Solche Einzelfallentscheidungen sind im Wege der Ermessensabwägung durch die zuständigen Wohnungsämter der Bezirke vorzunehmen. ...."
Wohnungsvergabe bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen an wohnberechtigte Haushalte
Das zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene "Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin" (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG) beinhaltet in § 2 Absatz 1 folgende Regelung:
"....
55 Prozent der jährlich freiwerdenden Wohnungen im Bestand der landeseigenen Wohnungsunternehmen (1) sollen an wohnberechtigte Haushalte nach § 3 Absatz 3 bis 5 vergeben werden. Davon sollen 20 Prozent an Wohnberechtigte besonderer Bedarfsgruppen mit zum Zeitpunkt der Wohnungsvergabe gültigem Wohnberechtigungsschein erfolgen wie Obdachlose, Flüchtlinge, betreutes Wohnen und vergleichbare Bedarfsgruppen. Die verbleibenden 80 Prozent sollen vorrangig an Haushalte mit einem Einkommen von 80 bis 100 Prozent der Einkommensgrenze nach § 9 Absatz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 10 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1061) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung vergeben werden.
...."
(1) Das bezieht sich also auf alle Wohnungen im (nicht belegungsgebundenen) Bestand der landeseigenen Wohnungsunternehmen und nicht etwa nur auf Sozialwohnungen (für letztere gilt generell Wohnberechtigungsscheinpflicht - siehe 1. Absatz).
Die sich verantwortlich fühlenden Politiker des Abgeordnetenhauses von Berlin und der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Charlottenburg-Wilmersdorf sind aufgefordert, die Einhaltung dieser Vorschriften bei den landeseigenen Wohnungbaugesellschaften und beim Wohnungsamt des Bezirks sicherzustellen.
Weitere Informationen für Mieter des GEWOBAG im Klausenerplatz-Kiez:
Mieterbeirat Klausenerplatz
Sprechzeiten: donnerstags von 18:00 bis 20:00 Uhr
Neue Christstr. 8 (MieterClub)
- Gesellschaft, Kiez, Politik - 19. Februar 2016 - 00:24
Tags: gentrifizierung/mieten/sozialwohnung/wohnberechtigungsschein/wohnen
zwei Kommentare
Nr. 2, jn, 06.03.2016 - 15:51 unglaublich,aber wahr.. “Fünf Bezirke haben offenbar keine problematischen Kieze” http://www.morgenpost.de/berlin/article2.. untersucht hat das cw erst gar nicht .. einwohnerfrage und -antwort bvv febr: Warum wurden über die ganzen 5 Jahre der jetzt ablaufenden Legislaturperiode keine Versuche unternommen, im Bezirk Milieuschutzgebiete zu entwickeln? “... Da das Bezirksamt sich in der Schlussphase von Untersuchungen zu der Frage befindet, in welchen Teilgebieten die Voraussetzungen für den Erlass von sozialen Erhaltungsverordnungen vorliegen, ist die Annahme in der zweiten Frage ebenfalls nicht zutreffend und kann somit auch nicht beantwortet werden. ...” |
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In erinnerung an einen “großen widerständler”
“Da war Orlowsky längst Betroffenenvertreter. Er machte zusammen mit der Altbau-IBA – dem Teil der West-Berliner Internationalen Bauausstellung von 1987, der sich den Kreuzberger und Charlottenburger Altbauvierteln widmete – Front gegen die Sanierungsträger. Beim Kampf um jeden Abrissantrag war er dabei, führte das Gespräch mit den Instandbesetzern, verhinderte unzählige Räumungen von besetzten Häusern.”
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/na..