Wohnen in Berlin
Wahlen zu den Mieterräten bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen
Unter dem Druck nach der 1. Stufe des Mietenvolksentscheids (mit fast 50.000 Unterschriften) wurde vom Senat schnell ein eigenes Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG Bln) entworfen. Das Anfang des Jahres 2016 in Kraft getretene Gesetz sieht in §6 die Einrichtung von Mieterräten vor.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf (§§ 20 bis 23) der Initiative Mietenvolksentscheid hatte eine erheblich umfassendere Mietermitbestimmung vorgesehen (1). Das hat die SPD-Senatsverwaltung mit ihrem Wohnraumversorgungsgesetz verhindert. Dennoch sollte man die jetzt stattfindenen Wahlen zu den Mieterräten nutzen. Senat und städtische Wohnungsunternehmen können in der alltäglichen Praxis beweisen, ob sie es mit der Mietermitbestimmung wirklich ernst meinen.
Die Mieterinnen und Mieter der GEWOBAG haben inzwischen die Informationen zum Wahlablauf (2) mit persönlicher Post erhalten.
Die GEWOBAG teilt mit:
Mieterratswahl 2016 - Kandidieren Sie!
„Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
im Januar dieses Jahres ist das neue »Berliner Wohnraumversorgungsgesetz« in Kraft getreten. Es ist eines der ersten konkreten Ergebnisse des erfolgreichen Mietenvolksentscheids. Wir begrüßen dieses Gesetz ausdrücklich, bekennt es sich doch klar und deutlich zur sozialen Ausrichtung und Stärkung der landeseigenen Wohnungsunternehmen und zur Erweiterung des Bestands kommunaler Wohnungen von aktuell 300.000 auf bis zu 400.000 in den kommenden Jahren.
Alle Mieterinnen und Mieter der städtischen Wohnungsgesellschaften werden künftig eine neue Interessenvertretung mit der Bezeichnung „Mieterrat“ erhalten.“
(1) Der Mietenvolksentscheid wurde aus mehreren Gründen und nach langen und heftigen Diskussionen in den zahlreichen Kiez- und Mieterinitiativen abgesagt. Die Initiative Berliner Mietenvolksentscheid hat das in einer Stellungnahme zusammengefaßt.
(2) Weitere Informationen zur Mieterratswahl:
* Mieterratswahl 2016
- Was ist eigentlich ein Mieterrat?
- Wie unterscheiden sich Mieterrat und Mieterbeiräte?
* Mieterratswahl 2016
- Infoveranstaltung am Mittwoch, 18. Mai 2016 von 18:00 bis 20:00 Uhr
bei der GEWOBAG, Alt-Moabit 101 A, 10559 Berlin. Eine Anmeldung ist dafür erforderlich.
- Interessenbekundung zur Kandidatur bis zum 28. Mai 2016
- Das unterzeichnete, vollständig ausgefüllte Kandidatenformular muß bei der Gewobag spätestens am
17. Juni 2016 vorliegen.
Die GEWOBAG hat ihre Bestände zur Wahl des Mieterrats in Wahlbezirke eingeteilt. Für einen Bestand von mind. 5.000 und max. 8.000 Wohneinheiten soll jeweils ein Mitglied des Mieterrats gewählt werden. Der Klausenerplatz-Kiez gehört zusammen mit dem Charlottenburger Opernviertel und dem Bestand Prenzlauer Berg zum Wahlbezirk 1 mit zwei zu wählenden Mieterräten.
- Gesellschaft, Menschen im Kiez - 10. Mai 2016 - 00:24
Tags: bürgerbeteiligung/mieten/mieterrat/mitbestimmung/wohnen
drei Kommentare
Nr. 2, jn, 15.05.2016 - 08:18 ..jetzt wir alles gut und besser: bei und mit Gröhler und konsorten http://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirk.. |
Nr. 3, jn, 17.05.2016 - 09:26 Miepreisbremse hinterläßt keine spuren.. http://www.tagesspiegel.de/politik/mietp.. |
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Mietenbündnis
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w..