Was nutzt den Bürgern eigentlich das Ordnungsamt im Alltag? – Teil 2
Im Gespräch mit Stadtrat Herz (CDU)
Ende letzten Jahres hat die CDU bei der Verteilung der Bezirksverwaltungen das Ordnungsamt von der SPD (vgl. Interview mit Herrn Schulte) übernehmen müssen. Danach gefragt, ob seine Partei mit dem ihr von SPD und Grünpartei zugewiesenen Ressort zufrieden sei, hatte Herr Herz geantwortet: „Auch daraus werden wir als CDU etwas Erfolgreiches machen. Denn genau bei diesen Ämtern beginnt eine der Wirklichkeiten vieler Menschen.“ (Im Westen Berlins, 14.11.2016)
Gut ein viertel Jahr später, am 13. Februar, fand das Gespräch mit Herrn Herz statt. Das Ergebnis läßt sich so zusammenfassen: In der Aufteilung des Außendienstpersonals zwischen viel Personal (96 Mitarbeiter) für die Parkgebühren (1) und wenig (48 Mitarbeiter) für die Bürgerinteressen ändert sich erst einmal nichts – oder so gut wenn nichts, denn Herr Herz hat festgestellt, daß sein Vorgänger Schulte (SPD) von den 48 Stellen des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) (2) „ein Fünftel bewußt nicht besetzt hat“, was er jetzt nachholen wolle.
Es wird also vorerst weitergehen mit der üblichen Wirklichkeit vieler Menschen: Fußgänger werden sich weiterhin die Bürgersteige – eigentlich ihr einziger Schutz- und Bewegungsraum im Straßenverkehr – teilen müssen mit parkenden Autos, Werbetafeln, Gastronomiemobiliar und natürlich mit Radfahrern; auf dem Fahrradstreifen parkende Fahrzeuge werden weiterhin zum Ausweichen auf die Fahrbahn zwingen; weiterhin Hunde auf Spielplätzen oder freilaufend, nächtlicher Lärm usw. Und den zwei bis drei Doppelstreifen pro Schicht in einer Stadt von über 300.000 Einwohnern.
Erst für das Haushaltsjahr 2018/19 könne frühestens eine Änderung erwartet werden, was aber abhänge von der Diskussion im Bezirksamt über die Frage „Wie soll der AOD vergrößert werden?“
Allerdings bleibt dann immer noch offen, wie eine eventuelle Entscheidung für mehr Personal auf der Landesebene behandelt wird. Denn Tatsache ist, daß 2017 – dreizehn Jahre nach Einrichtung des AOD – immer noch dieselbe Zahl von 48 Stellen je Bezirk gilt, und das trotz fortwährender Ausweitung seiner Aufgaben (zuletzt durch das Hundegesetz). Überhaupt: wenn man auf die Gesamtausstattung von Senats- und Bezirksverwaltungen schaut, so gab es 2002 mehr als 38 Stellen pro 1000 Einwohner, im laufenden Haushaltsjahr 2016/17 sind es nach Berechnungen des Tagesspiegels (19.1.2016) bloße 30.
Auch wenn Herr Herz betont, „Die Bezirke bräuchten Personalaufwuchs. Sie müßten massiv gestärkt werden, um das Vertrauen in die Verwaltung wiederherzustellen“, und fragt: „Was ist uns der Bürger wert?“ – und damit recht hat: Welcher Bürger erwartet denn wirklich vom jetzigen SPD/Linkspartei/Grünpartei-Senat eine grundlegend bürgerfreundlichere Politik, als sie seine Vorgänger seit 2002 betrieben, da doch alle Senate seitdem – in wechselnder Zusammensetzung – aus eben diesen drei Parteien sowie der CDU bestanden?
Zum Schluß noch etwas Gutes für die Autofahrer: Der Wunsch des Senats an die Bezirke, die „Parkraumbewirtschaftung“ auf den gesamten Innenbereich des S-Bahn-Rings auszudehnen, soll jedenfalls hier nicht stattfinden, denn im September 2007 hatten fast 87 % in einem Bürgerentscheid gegen eine Ausweitung gestimmt (Berliner Zeitung, 24.9.2007)(3). Stadtrat Herz: „Ich fühle mich heute, zehn Jahre später, nicht weniger diesem Bürgerwillen verpflichtet.“
MichaelR
(1) Zahlen des Stadtrats für den Bereich Parkraumbewirtschaftung (2016):
96 Mitarbeiter – Personalkosten 4.190.000 Eu
eingebrachte Verwarnungs- und Bußgelder: 4.700.000 Eu = Überschuß nach Abzug der Personalkosten: 510.000 Eu
Parkgebühreneinnahmen: 7.400.000 Eu brutto; Überschuß (netto): 3.400.000 Eu
Gesamteinnahmen des Bezirks aus der Parkraumbewirtschaftung: 3.910.000 Eu
(2) Das ist der Bereich des Außendienstes, der sich um den ruhenden Verkehr (außerhalb der Parkraumbewirtschaftung) und die Beachtung von Straßenverkehrsgesetz und -ordnung auf Geh- und Radwegen kümmert, auf die Einhaltung von Gaststättengesetz, Grünanlagengesetz und Jugendschutzgesetz achtet uvm.
(3) Durchführungskosten rund 250.000 Eu
MichaelR - Gastautoren, Politik - 26. Februar 2017 - 22:20
Tags: bezirksamt/ordnungsamt/verkehr
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