Neues aus dem Bezirksamt
- Gedenkveranstaltung für Magnus Hirschfeld
Am kommenden Montag lädt das Bezirksamt gemeinsam mit der neu gegründeten Bundesstiftung Magnus Hirschfeld zu einer Gedenkveranstaltung zum 174. Geburtstag und 77. Todestag von Magnus Hirschfeld ein. Andrea hatte Magnus Hirschfeld (1868-1935) in ihrer Lesereihe „Erlesener Kiez“ im Jahr 2008 hier im Blog vorgestellt.
Montag, 14. Mai 2012 um 12:00 Uhr
an der Gedenkstele für Magnus Hirschfeld in der Otto-Suhr-Allee 93 gegenüber dem Rathaus Charlottenburg
- Projektförderung für Kunst und Kultur
Die Projektförderung freier Kulturträger durch das Bezirksamt hat das Ziel, ein attraktives, vielseitiges und abwechslungsreiches Kultur- und Kunstangebot im Bezirk zu schaffen. Gefördert werden kulturelle Leistungen aus vielen künstlerischen Bereichen, zum Beispiel der Darstellenden Kunst, der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur und des Medienbereichs. Voraussetzung für die Förderung ist die Realisierung des zu fördernden Projektes im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und sonstige Zusammenschlüsse, auch solche mit nicht festgefügter Organisationsstruktur.
Die Vergabe erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
Abgabeschluss für Anträge auf Projektförderung 2012 ist Freitag, der 25.05.2012.
Der formlose Antrag ist zu richten an:
Kulturamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Villa Oppenheim
Schloßstraße 55
14059 Berlin.
Informationen zur Projektförderung unter Tel 9029-24102, oder 24103
- Ein Platz für Spatzen, Mauersegler & Co
Das Bezirksamt weist erneut auf den Artenschutz bei Baumaßnahmen an Gebäuden hin.
Haussperlinge, Hausrotschwänze, Mauersegler, Mehlschwalben und Fledermäuse sind als Gebäudebrüter durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt.
Die Umweltstadträtin Elfi Jantzen bittet alle Hauseigentümer, die Arbeiten an ihren Gebäuden durchführen, sich vorher unbedingt Rat von Fachleuten aus den Naturschutzverbänden und den Naturschutzbehörden zu holen.
Auch die Mieter können darauf achten und ggf. entsprechend reagieren, wenn solche Arbeiten durch den Vermieter angekündigt werden.
>> Sollten Arbeiten am Gebäude erforderlich werden, die einen Erhalt der Lebensstätten nicht zulassen, bedarf es einer naturschutzrechtlichen Genehmigung (Befreiung) der obersten Naturschutzbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Sofern Arbeiten durchgeführt werden, die nicht genehmigt wurden oder gegen Auflagen aus der Genehmigung verstoßen werden, liegen Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz vor, die ordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen (Verhängung von Bußgeldern und Baustopps). <<
Weitere Informationen beim Umwelt- und Naturschutzamt unter Tel 9029-14551, -14552
- Gesellschaft, Kiez, Kunst und Kultur - 13. Mai 2012 - 21:58
Tags: charlottenburg/gebäudebrüter/gedenken/kultur/kunst/naturschutz/vogelschutz
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