Wohnen im Kiez
Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten:
Erste Erfahrungen zum Mieterhöhungsverlangen
Im September 2012 hatte der Berliner Senat das „Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“ mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften unterzeichnet. Dem Mieterbeirat liegen inzwischen erste Erfahrungen zur Praxis von Mieterhöhungen vor.
Der entsprechende Punkt der Vereinbarung lautet:
- Mieterhöhungen maximal um 15 % in vier Jahren entsprechend Berliner Bundesratsinitiative und maximal bis zum Berliner Mietspiegel (statt derzeit 20 % in drei Jahren)
Die GEWOBAG folgt in ihren nach Abschluss der Vereinbarung mit dem Senat zugestellten Mieterhöhungsverlangen nach §558 BGB diesen Vorgaben. Alle dem Mieterbeirat bisher vorgelegten Mieterhöhungsankündigungen entsprechen der neuen Begrenzung. Allerdings weist die GEWOBAG in den Mieterhöhungsverlangen mit keinem Wort auf die neuen Vereinbarungen oder auf das abgeschlossene Bündnis hin. Die möglichen 15 Prozent wurden in allen Fällen voll genutzt, aber eben auch nicht überschritten. In der Vorgabe steht: "Mieterhöhungen maximal um 15 %...", was bedeutet, daß man die Obergrenze nicht voll ausschöpfen muß. In Anbetracht der Tatsache, daß die GEWOBAG auch vorher die nach §558 BGB mietrechtlich möglichen 20 Prozent stets bis zum abgerundeten Cent gefordert hat, ist das neu abgeschlossene Bündnis in diesem Punkt unter den genannten realen Bedingungen ein, wenn auch kleiner, Fortschritt. Zu beachten ist noch der erweiterte Zeitraum (Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von 4 Jahren, statt vorher 20 % in 3 Jahren), dessen Einhaltung erst später beurteilt werden kann.
Kommen Sie weiterhin bei allen Fragen zum Mieterbeirat - insbesondere bei
künftigen Mieterhöhungen, wenn Sie einen Wohnungstausch wünschen, bei Modernisierungsankündigungen,
wenn die Miete für Sie unbezahlbar geworden ist, usw. Wichtig sind auch immer alle Informationen seitens der Mieterinnen und Mieter, um ein umfassendes Bild zum praktizierten Verfahren zu erhalten.
Sprechstunde des Mieterbeirats Klausenerplatz
Donnerstag von 17:00-19:00 Uhr
im Mieter-Club, Neue Christstraße 8
Update
Die GEWOBAG weist jetzt in den Mieterhöhungsverlangen auf die neuen Vereinbarungen hin. Dem Mieterbeirat wurden am letzten Donnerstag zwei Beispiele aus anderen Beständen übergeben.
Darin werden folgende Hinweise gegeben:
>> Die Miete liegt auch hinsichtlich der Kappungsgrenze von 15 % des "Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten" Berlins vom 04.09.2012 im Rahmen. Das Bündnis gilt zunächst für vier Jahre. Es begründet keine Rechtsansprüche der Mieterin/des Mieters.
Sollte diese Mieterhöhung aufgrund Ihrer persönlichen Situation für Sie zu einer sozialen Härte führen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihren zuständigen Kundenberater. Wir werden gemeinsam eine Lösung finden. <<
- Kiez, Menschen im Kiez - 30. Oktober 2012 - 00:02
Tags: gentrifizierung/mieten/moderinsierung/sanierungsvorhaben/wohnen/ökokiez
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