Neues aus der BVV
Auf der nächsten öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf (BVV) am Donnerstag, 15.11.2012 um 17:00 Uhr, stehen u.a. folgende Fragen und Anträge auf der Tagesordnung. Obs wohl was bringt?
-
Wohnungspotenzial in Charlottenburg-Wilmersdorf (Drucksache 0411/4)
- 1. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt durch die bisherige Mitarbeit bei der Erstellung des Stadtentwicklungsplans Wohnen gewonnen?
- 2. Welche Potenzialflächen für Wohnungsbau wurden bisher für den Bezirk benannt und wie steht das Bezirksamt zu den einzelnen Flächen?
- 3. Welche Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang diskutiert, um bei zukünftigen Neubauvorhaben auch Wohnraum für Mieter/-innen mit geringem Einkommen zu sichern?
- 4. Wie viele Wohnungen mit Belegungsbindungen bzw. -rechten gibt es in Charlottenburg-Wilmersdorf und wie werden sie als Steuerungsinstrument genutzt?
- 5. Auf wie viele Wohnungen mit Belegungsrechten hat der Bezirk Zugriff, wie ist dort die Fluktuation in den letzten drei Jahren mit welcher Leerstandsquote?
- Wohnungsbaupotenzialflächen (Drucksache 0412/4)
>> Das Bezirksamt wird gebeten, Mittel zu akquirieren oder andere Wege zu finden, um die Wohnungsbaupotenziale (auch Verdichtungspotenzial innerhalb von Siedlungsarealen) des Bezirks zu ermitteln und anhand einer Auflistung und Kartierung nachvollziehbar zu erfassen, sowie darin zu definieren, welche unbebauten Grundstücke als dem Gemeinwohl dienende Freiflächen nach Ansicht des Bezirksamts erhalten bleiben sollen. <<
- Kein Wucher auf dem Wohnungsmarkt - Wiederanwendung des § 5 WiStG (Drucksache 0420/4)
>> Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Wohnungsmarktanalyse des aktuellen GEWOS-Gutachtens, die eine berlinweite Quote von nur 2,21% Angebotsüberhang, d. h. Fluktuationsreserve, feststellt, als Rechtsgrundlage für die Anwendung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz dienen kann.
Begründung:
Das GEWOS-Gutachten „Indikatorensystem zur kleinräumigen Wohnungsmarktanalyse“ ermittelt im Abschnitt Wohnungsmarktbilanz berlinweit nur 2,21% verfügbaren Wohnraums. Für einen funktionierenden Wohnungsmarkt gelten mindestens 5% Fluktuationsreserve als notwendig, welche in Berlin in keinem der untersuchten Gebiete gegeben ist. Ab einer Quote von unter 3% ist von eklatantem Wohnungsmangel zu sprechen.
Die in Charlottenburg-Wilmersdorf liegenden fünf Gebiete verfehlen selbst diese Quote: Charlottenburg-Nord: 1,67, Westend: 2,9, Charlottenburg: 0,89, Wilmersdorf: 0,77, Schmargendorf: 1,41.
Außer Westend liegen alle Teile des Bezirks, teilweise weit, unter dem berlinweiten Schnitt und die Situation auf dem Wohnungsmarkt stellt sich hier geradezu dramatisch dar und verleitet Eigentümer_innen dazu, überhöhte Mieten zu verlangen, wogegen sich bereits zahlreiche Menschen im „BerlinAppell zur Wohnungspolitik“ (www.berlinappell.blogsport.de) wenden und fordern, dass angesichts des herrschenden Wohnungsmangels in Berlin endlich wieder das Bundesgesetz gegen Mietpreisüberhöhung infolge der „Ausnutzung eines geringen Angebots“, der § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG), angewendet wird: „§ 5 Mietpreisüberhöhung ......
Seit 2002 sehen sich die Berliner Wohnungsämter für Anzeigen wegen „Verdacht auf Mietpreisüberhöhung“ nicht mehr zuständig. Die Rechtsgrundlage wurde entzogen, weil ein Gericht den Berliner Wohnungsmarkt als „entspannt“ beurteilt hatte. Mit der aktuellen Wohnungsmarktanalyse des Instituts GEWOS ist die Rechtsgrundlage jedoch wieder gegeben.
Auch das Wohnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf muss wieder in die Lage versetzt werden, den Menschen im Bezirk den gesetzlichen Schutz vor Mietpreisüberhöhungen zukommen zu lassen. Der erste Schritt dahin ist die Prüfung des Gutachtens als Rechtsgrundlage. <<
- Einhaltung von Tempo 30 in der nördlichen Sophie-Charlotten-Straße - bevor es zu spät ist (II) (Drucksache 0409/4)
>> Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich nochmals bei den zuständigen Senatsdienststellen dafür einzusetzen, dass in der vor Jahren eingerichteten Tempo 30-Zone der nördlichen Sophie-Charlotten-Straße (Spandauer Damm/Pulsstraße) die Ausschilderung verbessert und die Überwachung der Höchstgeschwindigkeit regelmäßig durchgeführt wird. Dieses kann z. B. mittels gut sichtbaren Kennzeichnungen auf der Fahrbahn geschehen. <<
- Einwohnerversammlung zur Information über die allgemeine finanzielle und personelle Lage des Bezirks (Drucksache 0413/4)
>> Entgegen dem einstimmigen Beschluss der BVV DS 1771/2 vom 26.01.2006 (!) ist es bis heute nicht gelungen, einen lesbaren und verständlichen Haushaltsplan zu veröffentlichen. Wie schon beim Beschluss über den Haushaltsplan 2012/2013 ist auch bei allen weiteren Maßnahmen zum Ausgleich des Defizits keine Beteiligung der Bürger/innen vorgesehen. Die Einwohnerversammlung gibt den Betroffenen wenigstens die Möglichkeit, sich rechtzeitig über die Haushaltslage zu unterrichten und Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wollen wir mit der Einwohnerversammlung eine kontinuierliche Diskussion mit den Bürger/-innen erreichen. <<
- Eintrittsfreier Donnerstag in den staatlichen Museen (Drucksache 0407/4) und Sozialverträgliche Eintrittspreise für Zoo, Aquarium und Tierpark (Drucksache - 0408/4)
- Einwohnerfragen (Drucksache 0390/4)
Und natürlich wurden wieder hochinteressante Fragen von immer mehr engagierten Bürgerinnen und Bürgern zur freundlichen Beantwortung oder zuweilen auch ignoranten Mißachtung seitens des Bezirksamts gestellt - so zum Beispiel zum Ökokiez, zur Entwicklung von Transparenz und Bürgerpartizipation in den Bezirksgremien, zu den Bibliotheken und zu einem merkwürdig agierenden Jobcenter.
- Kiez, Politik - 14. November 2012 - 00:02
Tags: bvv/bwzirksamt/bürgerbeteiligung/charlottenburg/mieten/verkehr/wohnen/ökokiez
ein Kommentar
Kein Trackback
Trackback link:
Eine neue Studie – Marktmonitor des Verbands »Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen« (BBU) – belegt wieder: Vermieter schlagen richtig zu. Spitzenreiter ist der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.
http://www.taz.de/Mieten-in-Berlin/!1059..
http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin..
http://www.neues-deutschland.de/artikel/..