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Asbest in Wohnungen (VI)

Die damalige Mieterini vom Klausenerplatz hatte 2005 auch das bezirkliche Umweltamt und das Gesundheitsamt informiert.
Daraufhin hatten Beamte eigene Ermittlungen eingeleitet, es wurden weitere Proben entnommen, Raumluftmessungen und Alt-Staub-Untersuchungen vorgenommen. Mit Schreiben vom 19.12. 2005 hatte sich eine Amtsärztin des Gesundheitsamts Charlottenburg-Wilmersdorf an die GEWOBAG (damals WIR) gewandt:

[....] ... habe ich die WIR gebeten, dass sie zukünftig die Mieter/innen von Wohnungen mit asbesthaltigen Fußbodenplatten auf eine mögliche Gesundheitsgefahr bei Beschädigungen/Entfernung hinweist und dass die WIR für sachgerechten Umgang mit den Platten zu sorgen hat. [......]

Anmerkungen zum tatsächlich praktizierten Verhalten sind im letzten Beitrag "Asbest in Wohnungen (V)" zu finden.

 
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat nun gestern auf das aktuelle Geschehen mit einer Pressemitteilung  reagiert.


Asbest in Wohngebäuden

In den letzten Tagen ist ein seit Jahren bekanntes Thema erneut in den Fokus geraten: Asbest in Wohngebäuden.

Gesundheitsstadtrat Carsten Engelmann:

„Asbest wurde im Bau als hitzebeständiges Baumaterial verwendet und besteht aus Mineralfasern. Werden diese Baumaterialien durch mechanische Beschädigung oder Feuchtigkeit porös, können Stäube, die kleinste Asbestfasern enthalten, freigesetzt werden. Gerade die kleineren Asbestfasern mit Durchmessern zwischen 0,5 und 1 Mikrometer können über die Luft verwirbelt werden und über das Einatmen in die Lunge gelangen.

Die gesundheitliche Beeinträchtigung durch freiwerdende Asbestfasern ist unbestritten und in einer Vielzahl von internationalen Publikationen belegt.“

 
Da die gesundheitlichen Risiken von beschädigten Baumaterialien in der Wohnung ausgehen, muss der Vermieter Abhilfe schaffen. Diese Ansprüche müssen privatrechtlich zwischen Mieter und Vermieter geklärt werden, das Gesundheitsamt kann dabei keine Hilfestellung leisten. Die Gefährdungsanalyse des Gesundheitsamtes ersetzt auch kein Fachgutachten, wie es bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung erforderlich ist.

In öffentlichen Gebäuden wie Schulen kann das Gesundheitsamt neben der Gefährdungsanalyse vor Ort bei Bedarf ein Monitoring der Luftbelastung mit Hilfe von technischen Messungen durchführen lassen. Allerdings geben solche Messungen nur einen momentanen und damit nicht repräsentativen Aussagewert über die dauerhafte Belastung. Meist wird im Rahmen der Ortsbesichtigung das Maß der Schädigungen bereits offensichtlich, sodass Messungen in der Regel entfallen können. Mit Hilfe der Gefährdungsanalyse kann das Gesundheitsamt dann im Rahmen der Kontaktaufnahme zur Bauaufsicht eine zügige Sanierung der betroffenen Bereiche unterstützen.

Haben Bürgerinnen und Bürger in ihrer Wohnung den Verdacht auf ein gesundheitliches Risiko durch Asbest, können sie sich durch ihr zuständiges Gesundheitsamt beraten lassen. Das Gesundheitsamt kann in einem Gespräch oder gegebenenfalls durch eine Ortsbesichtigung eine Gefährdungsanalyse vornehmen und das gesundheitliche Risiko für die Betroffenen einschätzen.

Ansprechpartner im Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf erreichen Sie unter Tel. 9029-16047.


- Menschen im Kiez, Politik - 02. März 2013 - 00:24
Tags: //////



drei Kommentare

Nr. 1, Tiedt, 03.03.2013 - 20:43
.bitte zur ergänzung/erhellung der sachlage !

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/ba..#
Nr. 2, maho, 04.03.2013 - 00:14
Danke für den Hinweis.

Ein Ausschnitt daraus:
“Dazu sollten die Umwelt- und Gesundheitsämter zur Entscheidungsfindung entsprechend ihrer Zuständigkeit eingebunden werden. Die Oberste Bauaufsicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kann im Rahmen ihrer Zuständigkeit Amtshilfe leisten.”

Also ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht nur als “Eigentümer” der landeseigenen Wohnungbaugesellschaften hauptverantwortlich, sondern auch noch als Oberste Bauaufsicht zuständig.
Nr. 3, maho, 12.03.2013 - 20:18
Auf die Einwohneranfrage Nr. 13 (Drucksache – 0493/4) teilt das Bezirksamt unter Punkt 5. Asbestbelastung im „Ökokiez“ mit:

——————————————————————————

Seit 2000 ist diese bekannt; 2006 gab es eine Mieterinitiative dagegen, und es war Thema in der BVV; seit 2012 ist die Asbestbelastung erneut ein Thema:
Wie passt Asbest zum „Ökokiez 2020“? Warum blieb das BA bislang untätig, äußerte sich nicht einmal dazu? Was wird das BA gegenüber der Gewobag unternehmen, um die Gefahr für die „betroffene Bevölkerung“ abzuwenden?


Mein Kollege Carsten Engelmann, dessen Gesundheitsamt in der Vergangenheit mit dem Thema befasst war, hat dazu Folgendes mitgeteilt:

„Dem Gesundheitsamt ist seit 2005 bekannt, dass es asbesthaltige Fußbodenplatten im Wohnungsbestand des GEWOBAG –Verbundes Klausener Platz gibt. Nach Bekannt werden wurde das Gesundheitsamt präventiv tätig. In Beantwortung der Drucksache 1859/2- Asbesthaltige Fußböden in Wohnungen der WIR im Bereich Klausener Platz hat das Bezirksamt über seine Aktivitäten ausführlich berichtet.

Dem Gesundheitsamt wurde durch eine Beschwerde einer Mieterin bekannt, dass in Wohnungen der WIR beschädigte asbesthaltige Fußbodenplatten zu finden sind. Vor dem Hintergrund, dass bei der Entfernung der Platten möglicherweise mit Freisetzung von Asbestfasern zu rechnen ist, wurde das Gesundheitsamt mit seinem Brief vom 19.12.2005 an die WIR resp. GEWOBAG präventiv tätig.

Zum Schutz von Arbeitnehmern und der Umwelt besteht mit der Gefahrstoffverordnung ein umfangreiches gesetzliches Regelwerk. Es besagt u.a., dass zum Reparieren und Entfernen von asbesthaltigen Fußbodenplatten nur Firmen mit entsprechender Sachkunde beauftragt werden dürfen und dass die Arbeiten beim Landesamt für Gesundheit und technische Sicherheit anzuzeigen sind. Jedoch fehlt eine gesetzliche Grundlage zum Schutz der Mieter/innen, da nur ein geringes gesundheitliches Risiko bei unbeschädigten Platten besteht.

In Kenntnis dieser Rechtslage konnte folgender Kompromiss erreicht werden:

Bei jeder Art von Wohnungsbegehungen durch Haushandwerker wird zukünftig auf schadhafte Bodenplatten intensiv geachtet. Unverzüglich wird in Absprache mit den Mietern eine Sanierung durch gelistete Fachbetriebe eingeleitet.

Reparatur/Entfernung durch Haushandwerker wird ausdrücklich untersagt.

Vor Neu-Vermietung wird Bodenbelag überprüft.

Im elektronischen System wird ein Kataster über vorhandene/entfernte VA-Platten angelegt.

Dieses Vorgehen wurde bei der GEWOBAG in einer internen Dienstanweisung festgeschrieben, die dem Bezirksamt vorliegt. Damit ist der Gesundheitsschutz der betroffenen Mieter/innen wesentlich verbessert worden, da die Fußbodenplatten bei jeder Neuvermietung auf Beschädigung überprüft werden, eine regelmäßige Überwachung der Platten festgelegt wurde und zukünftig nur noch Fachfirmen mit Reparaturen beauftragt werden, die auch für eine fachgerechte Entsorgung der Platten Gewähr bieten.

Seitdem hat das Gesundheitsamt keine Kenntnis von neuen Problemen hierzu erhalten.“

Dies ist Beleg dafür, dass das Bezirksamt nicht untätig war und über seine Zuständigkeitsgrenzen hinaus tätig geworden ist (zuständig für den Umgang mit Asbest ist das Landesamt für Gesundheit und technische Sicherheit).

Das Umwelt- und Naturschutzamt hat mitgeteilt, dass in dem Zusammenhang von einem Mitglied des Mieterbeirates ein Anruf vor einiger Zeit eingegangen ist. Dieser wurde auf das zuständige Landesamt für Gesundheit und technische Sicherheit verwiesen.

Die Asbestbelastung von Häusern der GEWOBAG steht im übrigen in keinem Zusammenhang zum Ökokiez 2020. Das Thema Schadstoffe ist nicht Gegenstand der Konzeption und war auch zu keiner Zeit Gegenstand einer Forderung von Bürger/inne/n oder des Mieterbeirates, weder in der Steuerungsgruppe noch im Expertenseminar vom September 2011 oder anderen Veranstaltungen zum Ökokiez vor Ort. Das Bezirksamt ist wie oben bereits mitgeteilt nicht zuständig, hat die Problematik aber in einem Gesprächstermin mit der GEWOBAG zu anderen Fragestellungen angesprochen und erfahren, dass am 19.02. eine Informationsveranstaltung zum sachgerechten Umgang mit Asbest mit den Mieterbeiräten der Gesellschaft durchgeführt wurde und umfangreiche Mittel für ggf. notwendige Sanierungen eingeplant sind.


Mit freundlichen Grüßen
Elfi Jantzen
Bezirksstadträtin

http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w..

——————————————————————————-

Anmerkungen:
1. Bei dem vom Stadtrat erwähnten Fall einer Mietern aus dem Jahr 2005 wurde damals so verfahren.
Was das weitere tatsächlich allgemein praktizierte Verhalten betrifft, so ergibt sich mal wieder eine erhebliche Diskrepanz zwischen Worten und Taten, zwischen Zusagen und Realität.

2. Es gilt weiterhin der Kommentar: “Die grüne Umweltstadträtin wurde bereits auf der 1. Versammlung zum sog. Ökokiez in der Nehringschule auf die Asbestbelastung hingewiesen. .... Sie hat anschließend nichts unternommen, nie wieder danach gefragt.”
http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archi..

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