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Gibt es einen beschlußfertigen Bebauungsplan für die Kolonie Oeynhausen?

Vom Bezirksamt 9 Monate lang verzögert durch dessen beharrliches Ansinnen, die von ihm behaupteten möglichen „Entschädigungszahlungen bis zu einer Höhe von 25 Millionen Euro“ zwecks Abschreckung ins Unterschriftenformular zu setzen, begann am 10. September doch endlich die Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren, mit dem die Kleingärtner von Oeynhausen und ihrer Unterstützer nach mindestens 7257 Unterstützern suchen für die
      Aufforderung an das Bezirksamt, „das Gebiet des Kleingärtnervereins Oeynhausen e.V. durch zügige
      Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens bis zur Planfestsetzung des bereits aufgestellten
      Bebauungsplans IX-205a dauerhaft zu sichern“,
was auf deutsch heißt: Der Bebauungsplan soll nun endlich der BVV vorgelegt und von ihr beschlossen werden! (Nebenbei bemerkt: Die vom Volk von Charlottenburg-Wilmersdorf gewählten Verordneten hätten schlappe 28 Hände in die Höhe strecken müssen für eine gleichlautende Aufforderung. Allerdings ist - trotz aller Beteuerungen ebendieser Volksvertreter von wegen dringendem Wunsch nach Bürgerbeteiligung etcetera – weder für die SPD noch für die übergroße Mehrheit der Grünen Partei der Wille des Volkes von Wilmersdorf-Charlottenburg relevant genug, um ihn auch noch umzusetzen; dafür setzen sie sich aber freundlicherweise dafür ein, daß ihr Volk Bürgerbegehren und -entscheide veranstalten darf, um an diesen Verordneten vorbei seinen Willen durchzusetzen.)

Oeynhausener Kleingärtner im Sommer 2013 - Foto privat

 



Was ist ein Bebauungsplan?

Bebauungspläne legen verbindlich für einzelne Flächen (mehrere Grundstücke z.B.) die Nutzung fest: als Wohngebiet, Verkehrsfläche, Grünfläche usw. Ein Bebauungsplan muß aus einem Flächennutzungsplan entwickelt werden, in dem für einen ganzen Ort die zukünftige Nutzung seiner Flächen festgeschrieben ist; vor 1960 erfolgte Festsetzungen ohne vorherigen Flächennutzungsplan gelten jedoch weiter fort. Das trifft auch auf den Baunutzungsplan von 1958/60 zu, in dem das Areal der Kolonie Oeynhausen Nord als „allgemeines Wohngebiet“ bestimmt wurde. Allerdings weist seit 1994 der Berliner Flächennutzungsplan dieses Gebiet als „Grünfläche/Zweckbestimmung: Kleingärten“ aus. Die Vorstellungen von der Nutzung dieses Geländes hatten sich also geändert, und folglich gab es seitdem entsprechende Aktivitäten im Bezirksamt, um den dazu passenden Bebauungsplan zu schaffen.

Zugegebenermaßen ist die Verabschiedung eines Bebauungsplans – wenn man nicht die radikale Abkürzung über § 13a Baugesetzbuch (BauGB) nimmt (1) – eine verwinkelte Verwaltungsangelegenheit. Eine Unzahl von Gesichtspunkten ist zu beachten (2), eine Vielzahl von Beschlüssen zu fassen, angefangen vom Beschluß zur Aufstellung eines Bebauungsplans über Beschlüsse u.a. zur öffentlichen Auslegung und über die Abwägung der von verschiedenen Seiten geäußerten Bedenken (Einwendungen) bis hin zur endgültigen Annahme (Festsetzung) durch die BVV. Daß solch eine Angelegenheit jedoch bald ¼ Jahrhundert dauert, ist allerdings nicht so ganz normal. Und, wie es scheint, hat die ewige Geschichte des Bebauungsplans IX-205a noch lange kein Ende – oder vielleicht etwa doch?
 

Oeynhausen im Sommer 2013 - Foto privat

 
 

 

Alle Einwände des Investors abgeschmettert!

Ein 18seitiges Papier des Leiters des Stadtplanungsamtes mit dem Titel
     „Bebauungsplanverfahren IX-205a – Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
      BauGB“, im Mai 2012 verfaßt,
behandelt ausführlich die sechs Einwendungen des Eigentümers von Oeynhausen Nord, der Lorac Investment Management GmbH (vom November 2010). In der folgenden Zusammenfassung ist die gesamte juristische Argumentation beiseite gelassen, und es werden nur die hier wesentlichen Äußerungen des Bezirksamtes wiedergegeben:

1. Lorac: Vertrauensschaden – Bezirksamt: Gleich nach dem Kauf wurde der Lorac deutlich vermittelt, daß der Erhalt der gesamten Kleingartenfläche auch weiterhin das Ziel des Bezirksamts sei.
2. Lorac: Eigentumsgarantie – Bezirksamt: Bei den Kleingärten handelte es sich nie um Bauland, was auch klar aus dem niedrigen Kaufpreis folge. Zusätzlich hebt das Bezirksamt das große Interesse der Pächter am Erhalt ihrer Gärten hervor.
3. Lorac: Städtebauliche Rechtfertigung zum Erhalt der Kleingärten – Das Bezirksamt verweist auf den Flächennutzungsplan, der die über 100jährigen Kleingärten sichere und außerdem klimatischen und anderen naturschützerischen Zielen diene. Ausdrücklich wird (Kleingartenentwicklungsplan von 2010!) das Interesse von Bezirk und Senat an den vielen Kleingärten betont, die zu einer lebenswerten und sozialgerechten Umwelt beitrügen.
4. Lorac: Last für die Allgemeinheit – Das Bezirksamt betont, daß eine finanzielle Belastung der Allgemeinheit nicht zu erwarten sei (siehe dazu 5.)
5. Lorac: Übernahmeanspruch nach § 40 BauGB - Bezirksamt: Sollte ein Gericht einen Übernahmeanspruch (3) feststellen, weil der Lorac nicht zuzumuten sei, das Grundstück zu behalten (was das Bezirksamt für unwahrscheinlich hält), sei geplant, daß die Kleingärtner im Rahmen einer Bürgschaft das finanzielle Risiko übernehmen, das im übrigen nach Ermittlung des Bezirksamts nur rund 900.000 € betrage.
6. Lorac: Entschädigung nach § 42 BauGB – Einen von der Lorac behaupteten Schadensersatzanspruch in Höhe von 50,0192 Mio. Eu (4) weist das Bezirksamt eindeutig zurück.

 
Im Endergebnis stellt das Bezirksamt zu jeder der sechs Einwendungen der Lorac fest, daß sie zu keiner Änderung des Bebauungsplans führe. Dieses Ergebnis liegt jetzt schon seit 1 ½ Jahren schwarz auf weiß vor. 

Podiumsdiskussion vom 10. September 2013


   
 

Warum ist der Bebauungsplan dann nicht schon seit 1 ½ Jahren beschlossen?

Da also

  • das Bezirksamt die gesamte Fläche von Oeynhausen Nord als Kleingärten erhalten will,
  • und das gerade auch im Interesse der Kleingärtner selbst,
  • weil dem Bezirksamt (und dem Senat!) eine lebenswerte und sozialgerechte Stadt am Herzen liegen
  • und weil sie außerdem dieses Areal als wichtig für Klima und Naturschutz erachten,
  • und da das alles die Öffentlichkeit nichts kostet, weil die Kleingärtner im Rahmen einer Bürgschaft etwaige Kosten selbst übernehmen werden – Kosten, die nach Einschätzung des Bezirksamtes etwa 900.000 € betragen und nicht die immer wieder öffentlich behaupteten „bis zu einer Höhe von 25 Millionen Euro“ – da das also alles so ist:
 
Warum ist der Bebauungsplan IX-205a dann nicht schon längst der BVV vorgelegt und von ihr beschlossen und festgesetzt worden? Warum müssen die Kleingärtner aufwendig 7257 Unterschriften für etwas sammeln, das schon seit 1 ½ Jahren fertig in der Schublade des Herrn Stadtrat Schulte (SPD) liegt?


 

MichaelR

 
 


(1) Nach § 13a BauGB darf im Rahmen eines „beschleunigten Verfahrens“ die Mitwirkung der Öffentlichkeit erheblich eingeschränkt, auf eine Umweltprüfung gänzlich verzichtet und ein bestehender Flächennutzungsplan mißachtet werden, wenn es insbesondere um „Wiedernutzbarmachung von Flächen“ oder „Nachverdichtung“ geht, was beides hier nicht zutrifft. Dieser Paragraph dient also allein dem Grundstückverwerter, und seine Anwendung paßt auf den ersten Blick nicht zu einer SPD, die steif und fest behauptet, daß die „direkte Beteiligung der Bürger/-innen an politischen Entscheidungen ihr ein wichtiges Anliegen“ ist, und das schon seit „150 Jahren“.

(2) vgl. diese Aufzählung bei Wikipedia unter dem Stichwort „Bebauungsplan“

(3) Übernahme bedeutet, daß das Eigentum von der Lorac auf einen anderen übergeht, hier: die Kleingärtner; Entschädigung, daß die Lorac das Grundstück behält, eine Entschädigung für die entgangenen großen Gewinne erhält und fortan zusätzlich die kleinere Pacht der Kleingärtner kassiert.

(4) Daher auch die vom Bezirksamt immer wieder behaupteten und auch ins Bürgerbegehren hineingeschriebenen „Entschädigungszahlungen bis zu einer Höhe von 25 Millionen Euro“: genau in der Mitte zwischen 50 und 0.


MichaelR - Gastautoren, Politik - 20. Oktober 2013 - 19:02
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19 Kommentare

Nr. 1, Wilhelm Lehberger, 21.10.2013 - 00:56
Guten Tag,
als Stadtplaner nach über 20 Jahren im öffentlichen Dienst kann ich wiederum nur feststellen, dass die politischen "Sachbearbeiter" im Bezirk entweder ihr Geschäft nicht verstehen oder – was auch denkbar ist – ihr Wohlverhalten dann auf anderer Ebene honoriert sehen wollen. Nach den obigen Ausführungen kann der Bezirk die Kleingärten sichern, wie schon BzStR Gröhler in der Bürgerversammlung erklärte. Er bot sich doch an, die notwendigen Entscheidungen zu treffen, wenn sich SPD/Grüne nicht trauen. Selbst im schlimmsten aller Fälle hat der Bezirk Planungshoheit und könnte eine Wohngebiet für Bevölkerungsgruppen mit besonderem Wohnungsbedarf festsetzen ((§9 Abs.1 Nr.8). Außerdem hat der Bezirk zwar kein Geld, vermeidet aber aus unbekannten Gründen, den Investoren die Folgekosten in Millionenhöhe aufzuerlegen . Dieses Unvermögen, kein Einzelfall in Berlin, bezahlt der Steuerzahler. Hier fehlt nicht nur die Beschwerde beim Landesrechnungshof (mach ich selbst), sondern die Strafanzeige wegen missbräuchlichem Umgang mit öffentlichen Mitteln gegen den Stadtrat und gegen den Senator wegen Vernachlässigung der Aufsichts- und Kontrollfunktion.
Wilhelm Lehberger
Nr. 2, Anwohner, 21.10.2013 - 13:59
Verstehe ich das jetzt richtig: Das Bezirksamt selbst hat das Risiko mit nur 900.000 EUR berechnet und die Einwendungen des Eigentümers vom Tisch gewischt. Das alles schriftlich festgehalten. Den Bezirksverordneten und der Öffentlichkeit wird seit einem Jahr erzählt es gibt 25 Millionen Schadenersatz und man muss einen Kompromiss schließen. Und alle glauben das. Warum guckt denn bitte keiner von den Bezirksverordneten mal in die Akten, die sind doch dort nicht in der Kirche und sollen eine Kontrollfunktion ausüben? Der Schulte muss echt starke Nerven haben wenn er das seit 1,5 Jahren weiss und allen die Geschichte vom Pferd erzählt.
Nr. 3, Siegfried Schlosser, 22.10.2013 - 00:01
@ Anwohner: wir haben schon in die Akten geguckt. Und wir haben auch dieses Papier vom Mai 2012 gelesen. Und entsprechende Fragen gestellt. Nicht umsonst wurde der unsägliche “Kompromiß” zwischenzeitlich von der BVV gekippt.

Bitte sehen Sie uns Nebenbeipolitikern aber nach, daß wir für das Aktenstudium ein wenig (nun ja – sehr viel) Zeit benötigen. Mehr als 1000 Seiten, die allein seit Januar diesen Jahres entstanden sind, lesen sich nicht in ein paar Stunden. Und so ganz nebenbei müssen wir alle ja auch noch Brötchen verdienen, denn von den 430 € im Monat ist es schwer zu leben. ja ich weiß, HartzIV liegt auch in der Gegend. Aber wir investieren dafür viel Zeit – bei mir sind es durchschnittlich 4 Stunden am Tag…

Auch mussten wir Neulinge feststellen, daß die Mühlen in den Ämtern sehr langsam mahlen. Nur ein Beispiel: Herr Gröhler hat an seinen letzten Tagen als Stadtrat u.A. eine Kleine Anfrage aus dem Februar beantwortet. Und das auch erst nach mehreren Nachfragen und “Mahnungen” seitens des BVV-Büros, und meiner spontann Anfrage in der September-BVV.
Nr. 4, neu, 22.10.2013 - 09:26
Kollege Schlosser,...sicherlich kann mann/frau nicht von 430eur leben.Aber als zubrot unversteuert nicht schlecht.Wieviele aktivisten von ngos arbeiten für nichts.Und nicht jeder bvvler “dient” täglich seine vier stunden ab.Das gejammer von der ehrenamtlichkeit r ist ein jammern auf hohem niveau (auf harz vier wurde hingewiesen)p.s.übrgens warte ich des öfteren auch von ihm auf antworten !
jeder student weiß, dass man nicht 1000 seiten durchliest, vielmehr diagonal und die entscheidenden stellen heraussucht.Wenn dies nicht möglich ist, fehlt irgendwie eine qualifikation für den “job”
Nr. 5, Frank Sommer, 22.10.2013 - 15:08
Zutreffende und klar formulierte Sachstandsdarstellung. Die Rechtslage ist eindeutig und stützt die Argumentation der Kleingärtner. Das Gelände ist nicht erschlossen. Ohne Erschließung kein Baurecht. Ohne Baurecht keine Entschädigung. Dies ist alles in den Akten nachlesbar, die wir Kleingärtner durch Akteneinsicht beim Verwaltungsgericht erhalten haben.Die Vorgänge müssten bloss von den Bezirksverordneten, insbesondere von den SPD-Verordneten gelesen werden. Die glauben die von Stadtrat Schulte mandraartig vorgetragenen Aussagen. Dabei ist es ganz einfach. Die Grünen und die SPD haben in ihrer Zählvereinbarung die dauerhafte Sicherung der Kolonie Oeynhausen vereinbart.Die Grünen brauchen jetzt nur noch der SPD zu signalisieren, dass sie auf die Vereinbarung bestehen und notfalls die Zählvereinbarung kündigen.Ein solches Verhalten entspräche auch den Wurzeln der Grünen, die sich den Erhalt der Umwelt und den Schutz der Natur auf ihre Fahnen geschrieben haben.
Nr. 6, Siegfried Schlosser, 23.10.2013 - 08:31
@ Jochaim Neu:

wer hat denn gejammert? ich habe nur festgestellt. Und ja: obwohl ich nie studiert habe, ist mir das schnelle Querlesen durchaus bekannt. Beruflich habe ich das Vergnügen, juristische Kommentare zu lesen und zu verstehen und in Programm-Code umzusetzen. Die Schinken haben gerne mal 2000 Seiten…

Der Punkt ist, daß wir halt nur begrenzte Zeit haben, die wir – als kleinste Fraktion – auf viele Bereiche aufteilen müssen. Da läßt es sich nicht verhindern, daß manches etwas länger dauert…
Nr. 8, neu, 24.10.2013 - 10:08
Sigi, es geht “aufwärts”: demnächst gibt es 520 eur plus bvg karte (sitzungsgelder gibt es auch noch)

das ist doch was,wo sich manch harzer freuen würde.Nichts für ungut, dir persönlich gönne ich es…aber nicht jedem bvvler

auch den fraktionen soll es besser gehen und wann wird radziwill und all die bezirksvertreter im abg ein bezirksbüro eröffnen ?

http://www.tagesspiegel.de/berlin/parlam..

—————————

Rechtsgutachten zum bebauungsplan
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w..
Nr. 9, M.Kelz, 25.10.2013 - 00:09
In unseren kühnsten Träumen haben wir nicht damit gerechnet, so schnell so viele Unterschriften für unser Bürgerbegehren zu bekommen. Seit gestern liegen dem Bezirksamt nun 10.387 Unterschriften vor, die wir in nur 41 Tagen bekommen haben, das sind 253 Unterschriften pro Tag! Die Reaktionen der Charlottenburg-Wilmersdorfer sind einfach toll. DANKE! Hier ein kleiner Eindruck, warum Bürger wollen, dass Oeynhausen erhalten bleibt:
http://www.kleingaertnerverein-oeynhause..
Nr. 10, neu, 07.11.2013 - 13:24
einwohnerfragen und bezirksamtsantworten in der oktober bvv:

u.a. bürgerbeteiligung/gedenktafelkommission und kolonie oeynhausen (dreifach)

http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w..
Nr. 11, neu, 24.01.2014 - 11:00
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w..
Außerordentliche Sitzung der bvv zum Bebauungsplan 31.1.14

Der PIRATEN Antrag von sigi schlosser (“Oberpirat”) in eigener sache auf seinem blog kommentiert:
http://sigiberlin.de/archives/603
Nr. 12, neu, 25.01.2014 - 10:20
weitere info, mit links,auf der homepage der kleingartenkolonie:

http://www.kleingaertnerverein-oeynhause..
Nr. 13, Siegfried Schlosser, 25.01.2014 - 18:14
@neu, Nr. 11:

also “Oberpirat” bin ich nicht, sondern stinknormales Basismitglied. Bin ja nicht mal Fraktionsvorsitzender… evtl. bin ich der “Lautsprecher”, aber sonst nix :-)
Nr. 14, Siegfried Schlosser, 25.01.2014 - 18:19
um die Frage aus der Überschrift zu beantworten:

ja.

Ein unterschriftsreifer B-Plan liegt seit mehreren Jahren in der Schublade. Bislang traute sich da BA aber nicht, die noch nötigen wenigen Schritte zu gehen, um den auch festzusetzen. Malsehen, wie das nach dem 28. (Klausurtagung des BA) bzw. dem 31. aussieht…
Nr. 15, M. Kelz, 30.01.2014 - 16:12
Die Bürgerinitiative hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Stadtrat Schulte eigelegt. Ihm wird vorgeworfen, dem Gericht in der Klage um den Zusatztext des Bürgerbegehrens wichtige Akten vorenthalten zu haben. In den nun bekannt gewordenen Unterlagen wird das Risiko anstatt mit 25 Mio nur mit 870.000 EUR beziffert: http://bit.ly/1fzvJ1i
Nr. 16, jn, 07.04.2014 - 20:16
BVV märz beschließt den antrag der SPD/GRÜNEN zum Bürgerbegehren “Rettung der Kolonie Oeynhausen”

damit es in der zukunft nicht vergessen wird:
außer der CDU lehnen in namentlicher abstimmung die vier PIRATEN, die LINKE fraktionslose und eine GRÜNE verordnete den antrag ab.
Mit 28 gegen 21 stimmen ist die mehrheit gering

http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w..
Nr. 17, jn, 11.04.2014 - 10:29
auf zum Bürgerentscheid: Pro Oeynhausen am Sonntag.den 25.5.
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w..

der besonderen Bedeutung wegen: die persönlicher Erklärung der einzigen aufrechten Vertreterin der GRÜNEN in der BVV,am 10.4.:
http://sigiberlin.de/archives/803
Nr. 18, jn, 14.04.2014 - 09:17
es geht los…
neue website startet kampagne für den volksentscheid am 25.5.:auf zur wahl-pro oeynhausen !
http://www.baeume-oder-beton.de/

hier geht es weiter:
http://www.oeynhausen-retten.de/
Nr. 19, jn, 17.04.2014 - 13:09
der Skandal beginnt zu “blühen”: der RBB redet “Klartext”
http://www.ardmediathek.de/rbb-fernsehen..

hier die sendung im “Klartext”: d.h. zum nachlesen
https://www.rbb-online.de/klartext/archiv/20140416_2215/buergerentscheid-zur-kolonie-oeynhausen.html

in druckversion: (zum verfielfältigen und zum verteilen im vorfeld des bürgerentscheides)
https://www.rbb-online.de/klartext/archiv/20140416_2215/buergerentscheid-zur-kolonie-oeynhausen.htm/listall=on/print=true.html
Nr. 20, jn, 19.05.2014 - 10:49
http://www.youtube.com/watch?v=VhPEJWqzA..

oeynhausen auf youtube

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