Keine Baumfällungen und Gehölzrodungen bei Bauvorhaben während der Vegetations- und Brutperiode
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt mit:
Der Frühling ist zwar noch entfernt, die Planungen für Bauvorhaben aller Art sind aber vielfach in vollem Gange und sollen - auch wegen der dann besseren Wetterbedingungen - oft im Frühjahr begonnen werden.
Umweltstadträtin Elfi Jantzen weist alle am Baugeschehen Beteiligten darauf hin, dass auch bei Bauvorhaben Gehölzrodungen und Baumfällungen nur noch im Zeitraum zwischen dem 1.10. und 28.2. möglich sind. Durch das Verbot während der Vegetations- und Brutperiode vom 1.3. bis zum 30.9. sollen unter anderem brütende Vögel geschützt werden.
Die bisherige Verwaltungspraxis, Ausnahmen zuzulassen, wurde durch ein Urteil des Oberwaltungsgerichtes als unzulässig eingestuft.
Um Schwierigkeiten im Bauablauf zu vermeiden, sollten sich Architekten und Bauherren im Vorfeld von Baumaßnahmen unbedingt Rat von Fachleuten aus den Naturschutzverbänden und den Naturschutzbehörden holen.
Weitere Informationen, auch für engagierte Anwohner, sind bei dem bezirklichen Umwelt- und Naturschutzamt zu erhalten. Die für Artenschutzfragen zuständigen Mitarbeiter des Umwelt- und
Naturschutzamtes Charlottenburg-Wilmersdorf sind erreichbar unter Tel. 9029-14551 und –14552. Die Mitarbeiter der Obersten Naturschutzbehörde des Landes Berlin sind unter Tel. 9025-1060 zu erreichen und der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege unter Tel. 9025-1030.
Siehe dazu auch weitere Beiträge zum Artenschutz im Kiezer Weblog:
* Ein Platz für Spatzen, Mauersegler & Co
* Metamorphosen in der Neuferststraße
* Ein neues Heim für Kiezer Spatzen
- Gesellschaft, Politik - 16. Januar 2014 - 21:45
Tags: artenschutz/baumfällung/baumpflege/baumschnitt/baumschnittmaßnahmen/umweltschutz
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