Wohnen im Kiez
Meldung über Zweckentfremdung von Wohnraum
Am 1. Mai 2014 ist die vom Berliner Senat beschlossene Rechtsverordnung und damit das generelle Zweckentfremdungsverbot in Kraft getreten..
Damit steht die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken (Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum oder Ferienwohnungen, dessen Abriss oder Leerstand) mit der "Zweckentfremdungsverbot-Verordnung" in Berlin unter Genehmigungsvorbehalt. Zuständige Stellen für die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotes sind die Bezirksämter.
Mit der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ("Zweckentfremdungsverbot-Verordnung") wurde das "Zweckentfremdungsverbot-Gesetz" vom Dezember 2013 umgesetzt. Das Zweckentfremdungsverbot wurde für das gesamte Stadtgebiet Berlins als anwendbar erklärt.
Ausnahmen wurden vom SPD-geführten Senat für sogenannte "Gästewohnungen" von beispielsweise landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wie der GEWOBAG vorgesehen, da so wörtlich: „ihre Bereitstellung für besondere Zielgruppen ein berechtigtes privates oder auch öffentliches Interesse beinhaltet“. (siehe dazu hier eine Mitteilung über eine rechtliche Auseinandersetzung zum "wohnwerterhöhenden" Merkmal "Gästewohnung" vor dem Amtsgericht Charlottenburg)
Bei der Umsetzung der Verordnung gibt es derzeit in den Bezirken noch Unklarheiten, so auch in Charlottenburg-Wilmersdorf.
Der Berliner Mieterverein hat darauf reagiert und bietet zusammen mit einer Stellungnahme eine Musteranzeige (als PDF) zum Download an, mit der ein Verstoß der Zweckentfremdung über den Mieterverein beim zuständigen Bezirksamt eingereicht werden kann. Alle Anwohner und Nachbarn können sich damit an der Sicherung von Wohnraum beteiligen und dem jeweils zuständigen Bezirksamt ein wenig Unterstützung bei der zeitnahen Erfassung und Umsetzung bieten.
Hinweis des Mietervereins:
Für Wohnraum, der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits als Ferienwohnung genutzt wird, besteht für die Dauer von zwei Jahren Bestandsschutz. Der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung für gewerbliche oder berufliche Zwecke genutzte Wohnraum unterliegt für die Dauer des Nutzungsverhältnisses dem Bestandsschutz.
- Kiez, Menschen im Kiez - 14. Mai 2014 - 20:45
Tags: ferienwohung/gästewohnung/mieten/wohnen/wohnraum/zweckentfremdung
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