Wohnen im Kiez
Altes und Neues vom SPD-Senat: Anordnungen an die GEWOBAG zu Mieterhöhungen
Wir hatten in einem Beitrag bereits einiges Grundlegendes zu den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften mitgeteilt. Hier der wesentliche Auszug daraus:
Die GEWOBAG ist eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft. Sie kann auch als städtische oder kommunale Wohnungsbaugesellschaft bezeichnet werden, was das Gleiche bedeutet. Sie gehört also dem Land, bzw. der Stadt Berlin - oder geschäftlich ausgedrückt: das Land Berlin ist der Gesellschafter. In letzter Konsequenz bedeutet das: die GEWOBAG gehört den Bürgern des Landes und der Stadt Berlin. Die Bürger werden, wie in einer Demokratie üblich, durch eine gewählte Landesegierung vertreten. Die letzte Verantwortung für alles was von diesen Wohnungsbaugesellschaften praktiziert wird, liegt damit beim Berliner Senat. Ob es die Anweisungen sind, die Mieten hochzutreiben, wie mit dem Sozialen Wohnungsbau zu verfahren ist, wie man mit den Mietern umgeht und sie behandelt, wie mieterfreundlich der Service im Alltag gestaltet wird, ob und wie man Sanierungen durchführt, ob man sozialverträglich dabei verfährt - all das und noch mehr gibt die Berliner Landesregierung vor.
Der SPD-geführte Berliner Senat, insbesondere die SPD-Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, trägt also für den gesamten Umgang seiner Wohnungsbaugesellschaften mit den Mietern, im positiven wie im negativen Sinne, die volle
Verantwortung.
Die Neue Heimat (heute GEWOBAG - hier einiges zur Geschichte) hatte das in den 80er Jahren den Mietern am Klausenerplatz in der Info-Broschüre "Kleiner Ratgeber für unsere Mieter" auch genau so mitgeteilt. (1) Sie hatte darin sogar die Mieter sehr deutlich informiert. So klar und deutlich, wie sie es heute wohl nie wieder machen würde. Auf Seite 13 zum Punkt Miete/Mieterhöhung steht dort u.a.
Und bei Ihnen entsteht der Eindruck, daß die Neue Heimat wieder mehr Geld haben will.
...
Wir müssen lediglich informieren und kassieren. Für andere.
Eine Mieterhöhung, weil die Neue Heimat "mehr will", ist ausgeschlossen.
...
Richten Sie Ihren Zorn bei einer Mieterhöhung also nicht gegen die Neue Heimat....
Diese Ausführungen in der Broschüre beziehen sich zwar speziell auf den sogenannten "Sozialen Wohnungsbau", lassen sich aber unter Berücksichtigung der oben genannten Hintergründe auch generell und aktualisiert auf Mieterhöhungen nach § 558 BGB übertragen:
Wir müssen den Vorgaben der Senatsverwaltung folgen. Wir müssen lediglich kassieren. Für andere. Richten Sie Ihren Zorn bei einer Mieterhöhung also nicht gegen die GEWOBAG. Die Verantwortlichen sitzen im SPD-geführten Berliner Senat, insbesondere bei der SPD-Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Richten Sie Ihren Zorn also bitte gegen diese Politik.
Hier zwei aktuelle Beispiele von, vom SPD-Senat angeordneten, Mietpreistreibereien und den entsprechenden rechtlichen Auseinandersetzungen im Kiez am Klausenerplatz.
- Mieterhöhung nach dem Berliner Mietspiegel mit Anwendung des Wohnwertmerkmals „bevorzugte Citylage“
Auf Anordnung/mit Billigung des verantwortlichen SPD-Senats muß die GEWOBAG Mieterhöhungen unter Ausnutzung des wohnwerterhöhenden Merkmals „bevorzugte Citylage“ anwenden. Das ist der erste Fall dieser Art im Kiez am Klausenerplatz, der uns von Mietern mitgeteilt wurde. Das könnte also nach einem neuen, vielleicht sogar systematisch geplanten, Vorgehen aussehen. Die betroffenen Mieter haben dem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB wegen der Anwendung dieses Merkmals nicht zugestimmt, da sie es nicht für berechtigt halten. Daraufhin wurde ihnen, so ihre Angaben, sofort eine Klage auf Zustimmung durch alle Instanzen angedroht. Die Klage soll inzwischen eingereicht worden sein. Die Mieter verfügen glücklicherweise über einen Mietrechtsschutz und werden sich , wie vom Berliner SPD-Senat betrieben, durch die Instanzen wehren müssen. (2)
- Mieterhöhung nach dem Berliner Mietspiegel mit Anwendung des Wohnwertmerkmals „Gästewohnung“
Auf Anordnung/mit Billigung des verantwortlichen SPD-Senats muß die GEWOBAG schon seit Jahren Mieterhöhungen nach § 558 BGB unter Ausnutzung des wohnwerterhöhenden Merkmals „Gästewohnung“ im Klausenerplatz-Kiez anwenden. Wir hatten darüber berichtet.
Jetzt wurde uns erstmalig von zwei, für die betroffenen Mieter erfolgreichen, rechtlichen Auseinandersetzungen zu diesem Punkt berichtet.
Ein Mieter hat uns den Auszug aus der Urteilsbegründung zur Verfügung gestellt. Darin lehnte das Amtsgericht Charlottenburg die Klage der GEWOBAG auf Zustimmung zu diesem Merkmal ab. Das Urteil ist rechtskräftig! (3)
Achtung! Suchen Sie vor eigenen Reaktionen unbedingt eine Rechtsberatung auf!
(1)
Die Neue Heimat war damals noch ein gemeinnütziges Wohnungsunternehmen (siehe oben 1. Satz auf Seite 13 der Broschüre).
Die Gemeinnützigkeit wurde vom Berliner Senat schon vor Jahren abgeschafft und die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wurden damit auf Rendite für den Senatshaushalt getrimmt ("Wir kassieren nur. Für andere."). Ihre Selbstversorgung und die Versorgung von engen Parteibegünstigten, Wahlhilfevereinen, Hoffeste, Dienstreisen, riesige Verlustprojekte wie beispielsweise der Flughafen BER, usw. müssen eben finanziert werden - auf Kosten der Bürger und der Mieter.
(2)
Netzfundstücke zum Punkt Wohnwertmerkmal „bevorzugte Citylage“:
* Berliner Mietergemeinschaft
* Rechtsanwälte Irgang und Partner GbR
(3)
Ein sehr herzlicher Dank, sicher auch im Namen anderer betroffener Mieter, geht an die Mieterinnen und Mieter für all ihre Informationen!
Wir bitten weiterhin alle Mieter und Anwohner vom Klausenerplatz uns und alle Nachbarn zu informieren.
- Kiez, Menschen im Kiez - 15. April 2014 - 00:02
Tags: gentrifizierung/miete/mieterhöhung/mietspiegel/wohnen
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