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Kleingartenkolonie Oeynhausen: 84.945? – 2!

Oder:
Wie immer weniger Bezirkspolitiker immer mehr die Bebauung der Kolonie Oeynhausen fördern


 
Im März stellten wir die Frage: „Was sind 12.100 Unterschriften wert?“ Es ging damals um die Unterschriften für den Bürgerentscheid zur vollständigen Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen.
Eigentlich ist es in einer Demokratie so, daß die Stimmen aller Bürger gleich viel Gewicht haben und sich am Ende die Mehrheit durchsetzt. Aber das Schöne an unserer Unterform von Demokratie, der „repräsentativen“, ist ja, daß die Stimmen der recht kleinen Handvoll „Repräsentanten“ mehr Gewicht haben und sich daher gegenüber dem Volk durchsetzen können.

So war es dann auch am 20. März 2014 in der BVV: 28 Verordnete der SPD plus freundliche Unterstützung der meisten Verordneten der Grünen Partei genügten vollauf, um den 12.100 ihren Willen aufzuzwingen und eine dunkle Warnung vor einem „Entschädigungsrisiko bis zu 25 Millionen Euro“ in die Wahlunterlagen für den Bürgerentscheid hineinzuschreiben.
Das war schön für Stadtrat Schulte, erledigten ihm doch seine eigenen Verordneten und deren Helfer die Arbeit.

Seitdem hat sich die Lage ein Stück weit geändert:
Am 25. Mai gaben bei dem Bürgerentscheid trotzdem 84.945 Bürger der vollständigen Erhaltung der Kleingartenkolonie ihre Stimme.
Aber noch hielt der rotgrünen Zählgemeinschaftsdeich: Wie schon auf den BVVs vom 17. Januar 2013 und vom 31. Januar 2014, genügten – trotz dieses klaren Votums – am 19. Juni 2014 wieder ganze 27 „Repräsentanten“ von SPD und Grüner Partei (1), um den Willen von 84.945 Bürgern auszuhebeln und zum dritten Mal eine Veränderungssperre zu verhindern.

 

Kleingärtner der Kolonie Oeynhausen protestieren vor dem Rathaus Charlottenburg


Dann passierte es: irgendwann und -wie in den folgenden zwei Wochen besann sich der grüne Zählgemeinschaftspartner eines besseren und stimmte am 8. Juli auf einer a.o. BVV-Sitzung dem Erlaß einer Veränderungssperre zu: 29 zu 15 bei 3 Enthaltungen.
Das war diesmal zwar schlecht für Stadtrat Schulte, jedoch gut für den vollständigen Erhalt der Kleingärten.

 
  

Warum ist die Veränderungssperre gut für die Kleingärtner?

Eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) dient dem Bezirk dazu, ihre städtebaulichen Planungen abzusichern, hier also den seit 1986 beabsichtigten Erhalt der Kleingärten Oeynhausen durch den Bebauungsplan IX-205a. In der Zeit ihrer Geltung – zwei bis vier Jahre – dürfen dann dort keine baulichen Vorhaben durch den Grundstückeigentümer ausgeführt werden.
Der Erlaß einer Veränderungssperre wäre in mehrfacher Hinsicht ein starkes Zeichen, daß hier tatsächlich Kleingärten weiter bestehenbleiben sollen:
a) für das Bezirksamt selbst, das in erster Instanz am 9. Mai 2014 vom Verwaltungsgericht dazu verpflichtet wurde, die für die Wohnbebauung erforderliche Erschließung des Grundstücks auf eigene Kosten (also unsere) vorzunehmen, denn „die Zulassung der Berufung (wird) bei einer unveränderten Sach- und Rechtslage sehr schwierig sein“; „durch die Veränderungssperre wird also ein Berufungszulassungsgrund erzeugt.“ (Stellungnahme Prof. Otto, Zi. 2 und 3). Allerdings ist die Begründungsfrist für die Berufung am 23. Juli abgelaufen;
b) für die Kleingärtner, denen allesamt am 9.9.2013 vom jetzigen Grundbesitzer, der Lorac, zum 30.11.2014 gekündigt wurde; eine Veränderungssperre würde in ihrem Kündigungsschutzverfahren vor dem Landgericht signalisieren, daß das Grundstück eben nicht „alsbald der Bebauung zugeführt“ wird (Bundeskleingartengesetz).
c) Außerdem wäre damit ausreichend Zeit gewonnen, „um Grund und Höhe (2) einer Entschädigung genauer zu ermitteln, ohne dadurch eine Entschädigungspflicht des Bezirksamtes auszulösen“ (Otto, Zi. 5).
d) Schließlich könnte damit ein unmittelbar bevorstehendes Baugesuch verhindert werden. (3)

 
Man sieht: Wenn jemandem wirklich daran läge, die Kleingärten zu erhalten und folglich die Bebauung zu verhindern, dann hätte er der Veränderungssperre zugestimmt. Wenn jemandem jedoch – bei allen gegenteiligen Beteuerungen – vielmehr die Interessen des Bauherrn am Herzen liegen, wird er sie zu verhindern suchen. Genauso machte und macht es die Bezirks-SPD: Solange es den grünen Partner und folglich eine Mehrheit in der BVV gab, konnte Baustadtrat Schulte dies in Absprache mit den Fraktionen tun; nach Wegfall des Partners muß er nun im Alleingang ran (zusammen mit dem Bezirksbürgermeister):
 

Das Bezirksamt beanstandet den BVV-Beschluß

Zwar haben die Stimmen unserer „Repräsentanten“ mehr Gewicht als unsere eigenen, aber deren Stimmen verstummen ihrerseits, wenn das Bezirksamt spricht:
Bei der Beanstandung am 15.7. im Bezirksamt war man nur zu dritt, und das war wieder gut für Stadtrat Schulte: zwei von der SPD (das sind die 2 aus der Überschrift), einer von der CDU. So fand die Beanstandung eine Mehrheit (sonst hätte es 2:3 gestanden – vorausgesetzt, Stadträtin Jantzen (Grüne Partei), bisher voll gegen die vollständige Erhaltung der Kleingärten, hätte wie ihre Fraktion gestimmt). Damit ist der Beschluß der BVV „schwebend unwirksam“.

Bei der Beanstandungsvorlage von Stadtrat Schulte ist bemerkenswert, daß er dabei nicht einmal das von ihm selbst in Auftrag gegebene jüngste Gutachten von Prof. Finkelnburg vom 16.6.2014 (4) berücksichtigt: Dort heißt es nämlich unter C.IV.1: „Der Bezirk kann … eine Veränderungssperre beschließen … [Es darf davon] nicht mehr Gebrauch gemacht werden, wenn feststeht, dass der Bebauungsplan nicht festgesetzt wird. Dies wäre der Fall, falls Abgeordnetenhaus und Finanzsenator endgültig [Hervorh. v. mir] die für die Entschädigung erforderlichen Mittel versagen.“ Dazu müßte das Bezirksamt jedoch erst einmal einen konkreten Antrag stellen, und die Entscheidung könnte dann frühestens im Rahmen der Beratung des Haushalts 2016/2017 erfolgen, also im Dezember 2015. Aber offensichtlich und unglaublicherweise wollen Stadtrat Schulte und Bürgermeister Naumann diese Möglichkeit nicht nutzen.

 
 

Warum machen die das bloß?

Hier zwei Hinweise anhand ihrer Beanstandung:

  • Es fällt auf, daß die Beanstandung wiederholt (in verschiedenen Formulierungen) auf die „Grundrechtsposition der Eigentümerin“ hinweist. Die Interessen der Pächter oder der Umweltschutz kommen hingegen überhaupt nicht vor.
     
  • Im letzten Absatz heißt es: „Am 8. Juli 2014 hat der Senat von Berlin den StEP (Stadtentwicklungsplan) Wohnen beschlossen; die ‚Kolonie Oeynhausen‘ ist dort ganz aktuell als Wohnstandort aufgeführt.“ (5) Der Plan stammt aus dem Hause des Senators M. Müller, dem vorigen SPD-Landesvorsitzenden, dessen Stellvertreter Stadtrat Schulte war und dem er politisch eng verbunden ist. Jener Senator Müller und der "Baulöwe" Klaus Groth, der ja das Grundstück Oeynhausen vom jetzigen Investor übernehmen will, ziehen an einem Strang, wie das jüngste Beispiel „Flottwell Living“ zeigt (Berliner Kurier, 24.6.2014): Dort wird der Mietpreis bei bis zu 16 €/m² kalt liegen – „etwa doppelt so hoch wie der Berliner Durchschnitt. Für Bauherr Klaus Groth (74) ist das ‚kein Luxus‘ sondern ‚gehobener Standard‘.“ Und „für Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) ist das Projekt ein Glücksfall: ‚Berlin benötigt dringend mehr Wohnraum. Auch Berliner haben höhere Ansprüche.‘“ (6)

Das läßt den Schluß zu, daß der Titel dieses Artikels eigentlich hätte heißen müssen:

84.945? – 1! (und 2 helfen dabei) 


 
MichaelR

Kleingärtner der Kolonie Oeynhausen fordern vom Bezirksamt endlich die Veränderungssperre



Hinweis:
Am Montag, den 4. August findet um 17 Uhr erneut eine a.o. BVV-Sitzung statt mit dem einzigen Tagesordnungspunkt „Entscheidung der Bezirksaufsichtsbehörde gegen die Beanstandung des BVV-Beschlusses DS 0988/4“.


  


(1) Das sind dieselben Parteien, die es bei den BVV-Wahlen am 18.9.2011 zusammen nur auf 75.347 Stimmen brachten: SPD 41.194, Grüne Partei 34.153.

(2) Höchst bemerkenswert und voller Willkür die bisherige Zahlenreihe: Haaß, Rechtsanwalt der Lorac, 2010: 50 Mio. – Schulte seit Mitte 2012, auch im Bürgerentscheid: bis zu 25 Mio. – Schulte, in der Beanstandung, jetzt: „unbestimmte EuroMillionenhöhe“ – Haaß schon 2010: „hilfsweise 2,3 Mio.“

(3) Dazu das Rundschreiben vom 17.4.1989 (SenBauWohn III A 3 – 6150/3/2): „Sind Anträge, die der beabsichtigten Planung zuwiderlaufen würden, mit Sicherheit zu erwarten, dann ist ebenfalls eine Veränderungssperre zu beantragen.“ (zitiert nach S. Schlosser (Piratenpartei), Eine Beanstandung, zu Textabschnitt 7)

(4) Das wäre das bisher fünfte (1., 2., 5. im Auftrag des Bezirks; 3. vom Rechtsanwalt der Lorac; 4. im Auftrag des Senats); Kosten der öffentlich veranlaßten Gutachten jeweils über 15.000 €:
1. Groth, 17.6.2009
2. Haaß, 2.11.2010
3. Finkelnburg, 21.7.2011
4. Scharmer, 13.12.2013
5. Finkelnburg, 16.6.2014; dazu: Stellungnahme Prof. Otto, Juni 2014

(5) Stadtrat Schulte weiß natürlich, daß der StEP Wohnen niederrangiger ist als der ganz aktuell allein gültige Flächennutzungsplan – und der weist Oeynhausen eben als „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingärten“ aus! „Man merkt die Absicht, und man wird verstimmt.“ (Goethe, schon vor 225 Jahren)

(6) Der Vollständigkeit halber noch Kreuzbergs Baustadtrat Hans Panhoff (Grüne Partei): „Das neue Wohnquartier trägt zur Steigerung der Lebensqualität in unserem Bezirk bei.“


MichaelR - Gastautoren, Politik - 31. Juli 2014 - 00:02
Tags: ///////



zwei Kommentare

Nr. 1, Thorte, 01.08.2014 - 00:30
Was für ein toller Artikel…

besten Dank an Doc R für die Erstellung dieses Jus vom Drama mit der bauwütigen SPD.

Einmal mehr wird deutlich, dass die SPD die Kolonie mit allen Mitteln in Betongold zu Gunsten der Investoren verwandeln will. Kein Mittel ist zu schäbig, um Zeit und Vorteile für den Investor zu produzieren.

Der BzBm. schwadroniert im Haushaltsausschuss in Richtung der Grünen Fraktion:”... Sie machen sich zum Sprachrohr der Maximalforderungspopulisten…” dabei ist er selber die Obertröte in Sachen 8000% Rendite für den Investor und gibt dem vereinsamenden Marc “Baumeister Bob” Schulte Rückenwind, bei aktueller Mehrheitsflaute in der BVV.

Die SPD isoliert sich in der Causa Oeynhausen mehr und mehr, und macht sich zum Vertreter von Partikularinteressen der Rendite – vs 84.945 Bürgerinnen und Bürger aus Charlottenburg-Wilmersdorf, die um ihren Kiez und die grüne Lunge kämpfen.
Nr. 2, maho, 04.08.2014 - 21:51
Was ist denn bloß in der BVV los?
Von der heutigen a.o. BVV-Sitzung berichtet der rbb:

“...... Koalition droht wegen Kleingärtnern zu zerbrechen
.....
Hinter den Kulissen liebäugeln die Grünen sogar schon mit einer neuen Koalition
.....
Dass nicht nur die Opposition, sondern auch die Grünen den SPD-Stadträten solch einen rechtswidrigen Beschluss zutrauen, ist nach Auffassung von Beobachtern ein sehr seltener Vorgang
.....
Dieses Argument wollte Arne Herz, baupolitischer Sprecher der CDU, Schulte nicht durchgehen lassen. “Die Antwort des Senats ist nicht in Stein gemeißelt, lieber Herr Schulte – schließlich ist der Haushaltsgesetzgeber immer noch das Abgeordnetenhaus,” rief er.
......
Und der nächste Krach in der Zählgemeinschaft ist schon in Sicht: Denn in rund zwei Wochen will Baustadtrat Schulte ein neues Gutachten zur Entschädigungshöhe vorstellen. Und auch hier haben einige Grüne Zweifel, dass bei der Vergabe dieses Gutachtens alles mit Rechten Dingen zuging.
....... “
http://www.rbb-online.de/politik/beitrag..

Update
Weiterer rbb-Beitrag erschienen:
http://www.rbb-online.de/politik/beitrag..

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