Bezahlbare Mieten am Kaiserdamm (?)
Nebenan am Kaiserdamm folgte nach dem Abriss der Tankstelle nur mal wieder das übliche Geschwätz auf Wahlplakaten. Bezahlbarer Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten ensteht dort nicht.
Auch der alte Flachbau an der Ecke Kaiserdamm/Witzlebenstraße wurde nach Rausschmiss der letzten dort ansässigen Gewerbebetriebe abgerissen. Inwischen wurde das Gelände mit einem Bauzaun umgeben. Das Eckgrundstück soll also offensichtlich neu bebaut werden. Werden dort, gemäß den Ankündigungen der zuständigen politisch Verantwortlichen, preisgünstige Mietwohnungen entstehen?
Anwohner-Informationen seitens des Bezirksamts zu den Vorgängen und Planungen, wie leider üblich: bisher Fehlanzeige!
Leider
ist für so viel Bürgernähe offenbar auch ein neuer Stadtrat von den
Grünen nicht bereit. Und das trotz vollmundiger Versprechungen auch aus seinen politischen Kreisen (1).
(1)
Auszug aus der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und die Linke und Bündnis 90/Die Grünen für die Legislaturperiode 2016-2021:
Die Koalition wird dafür Sorge tragen, dass das Modell der kooperativen Baulandentwicklung ausnahmslos angewendet wird. Um mehr mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen zu schaffen, werden zukünftig mindestens 30 % der Wohnflächen eines Vorhabens als mietpreis- und belegungsgebunden vereinbart, davon mindestens 25 % für besondere Bedarfsgruppen und Transferleistungsbezieher.
...
Für eine maßvolle Nachverdichtung von bestehenden Wohnquartieren ist eine frühzeitige Einbeziehung der Bewohnerschaft unabdingbar. Die Koalition unterstützt hierfür die Aufstellung von Bebauungsplänen als Regelinstrument, um die Qualität zu sichern und die Regeln der kooperativen Baulandentwicklung anzuwenden.
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Pressemitteilung vom 01.02.17 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen:
Das „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ wird zum 01.02.2017 aktualisiert. Dabei wird die Quote für den mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum von 25 Prozent auf nun 30 Prozent angehoben. Zukünftig wird sich außerdem die Quote auf die Geschossfläche für Wohnnutzung beziehen und nicht mehr auf die Anzahl der geplanten Wohneinheiten. Betroffen sind Wohnungsbauprojekte, für deren Realisierung ein Bebauungsplan notwendig ist. Für Projekte, für die bis zum 31.01.2017 eine abgestimmte unterzeichnete Grundzustimmung vorliegt, gilt eine Übergangsregelung. Bei diesen Projekten ist weiterhin die bisherige Quote mit 25 Prozent der Wohneinheiten als förderfähiger Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu vereinbaren. Die Übergangsregelung gilt für den Abschluss von städtebaulichen Verträgen bis zum 31.07.2018. Bei allen städtebaulichen Verträgen, die nach diesem Stichtag unterzeichnet werden, ist zwingend die erhöhte Quote anzuwenden. Mit dem „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ gelten seit 2014 einheitliche Leitlinien für den Abschluss städtebaulicher Verträge im Land Berlin. Das Land Berlin beteiligt damit bei Bebauungsplanverfahren, mit denen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsneubau geschaffen werden, die Vorhabenträger an den Folgekosten des Vorhabens. Das gilt insbesondere für die Herstellung der sozialen und technischen Infrastruktur – beispielsweise Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, die Erschließung oder Anlage von Grünflächen. Darüber hinaus wird mit den Vorhabenträgern die Realisierung von preiswertem Wohnraum vereinbart, indem ein Anteil mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum vertraglich gesichert wird.
Auszug aus einem rbb-Interview vom 13.03.2017 mit Katrin Lompscher (Linke), Senatorin für Stadtenwicklung und Wohnen:
Ihre feste Überzeugung sei, dass der Wohnungsbau durch mehr Bürgerbeteiligung nicht verzögert, sondern erst ermöglicht werde.
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Zudem forderte Lompscher die Bezirke auf, sich mehr als bislang mit Investoren anzulegen, wenn es um den Schutz von Mieterinnen und Mietern geht. "Ich wünsche mir sehr kämpferische Behörden, die auch manchmal das Ermessen sehr weit im Sinne der Mieterinnen und Mieter umsetzen", sagte Lompscher. Als Beispiel nannte sie die Milieuschutz-Verordnung, die die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verbietet.
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Auch wenn Kinderläden oder andere Gewerbetreibende verdrängt werden sollen, müsse man "auf lokaler Ebene mit großer Konsequenz" Verhandlungen führen und sich in "Konflikt begeben mit Hauseigentümern".
- Kiez, Menschen im Kiez, Politik - 22. März 2017 - 00:02
Tags: baulandentwicklung/bürgerbeteiligung/gentrifizierung/mieten/milieuschutz/wohnen
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