„Gemeinsam gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn“
Unter diesem Motto hat die MieterWerkStadt Charlottenburg am 12. April 2018 einen Diskussionsabend im DIVAN veranstaltet.
Zu Beginn des sehr gut besuchten Treffens wurden die Ursachen der Verdrängung angesprochen:
- Der Wohnungsbestand reicht nicht aus, um die Nachfrage zu decken. Die ungünstige Lage der Mieter nutzen Eigentümer und Vermieter aus, um den Profit aus ihren Wohnungen zu erhöhen.
- Der Kommune fehlt ein eigener Wohnungsbestand, mit dem sie eine Wohnungsvergabe unter sozialen Aspekten steuern kann.
- Das Reglement zur ortsüblichen Vergleichsmiete als Instrument zur Dämpfung bei Mieterhöhungen und die Mietpreisbremse sind in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung in Ballungsgebieten gänzlich untauglich.
- Der Modernisierungszuschlag, der einen Mietzuschlag von jährlich 11 % des Modernisierungsaufwandes zeitlich unbegrenzt zulässt, wird von Eigentümern/Vermietern ohne Rücksicht auf die individuellen Wohnbedürfnisse und die finanzielle Situation ihrer Mieter als „Gelddruckmaschine“ genutzt.
Mit Blick auf die beim Bundesgesetzgeber liegende Regelungskompetenz zur Vergleichsmietenermittlung, zur Mietpreisbremse und zum Modernisierungszuschlag wird der Senat eine Mietrechtsverbesserungsinitiative in den Bundesrat einbringen. Vorgaben zu dieser Initiative hat das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen im Januar gemacht (Beschluss vom 25. Januar 2018 zu Abghs-Drs 18/0582).
In der Debatte besteht Einvernehmen, dass es die Situation der Mieter nicht zulässt, auf Besserungen im Mietrecht oder eine Verstärkung etwa des kommunalen Wohnungsbaus zu warten. Die BürgerInnen sollten vielmehr darauf drängen, dass alle bereits vorhanden Möglichkeiten, den Verdrängungsdruck zu lindern, konsequent genutzt werden. In Frage kommen hier insbesondere
- die Unterschutzstellung als Milieuschutzgebiet und
- die Rückführung zweckentfremdeten Wohnraums.
Mit dem Milieuschutz werden Modernisierungen und die Umwandlung in Eigentumswohnungen unter behördlichen Genehmigungsvorbehalt gestellt. Die Behörde (d.h. das Bezirksamt) kann die Genehmigung versagen, wenn Vorhaben der Eigentümer/Vermieter dazu führen können, die angestammte Anwohnerschaft aus ihren Wohnungen zu vertreiben und so den Erhalt der Struktur der Wohnbevölkerung gefährden.
In diesem Sinne hat die MieterWerkStadt Charlottenburg mit rund 1500 Unterschriften einen Einwohnerantrag auf die Vorbereitung eines Milieuschutzgebietes zwischen Pulsstraße und Rönnestraße gestellt. Die Bezirksverordnetenversammlung ist diesem Antrag im Herbst 2017 gefolgt. Die maßgeblichen Voruntersuchungen sollen in diesem Monat beginnen.
Auf Veranlassung der Fraktionen der SPD, der GRÜNEN und der LINKEN ist ferner zu untersuchen, welche weiteren Gebiete des Bezirks unter Milieuschutz zu stellen sind.
Skepsis herrschte darüber, ob im Bezirksamt ein ernsthafter Umsetzungswille besteht. Bislang ist stets darauf verwiesen worden, dass Milieuschutzgebiete ohne neues Personal nicht hinreichend betreut werden könnten. Derzeit ist nicht erkennbar, welche Bemühungen zur Personalgewinnung getroffen worden sind und ob dabei alle Finanzierungsquellen ausgeschöpft worden sind.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass AnwohnerInnen nicht nachlassen, weiter Milieuschutz beim Bezirksamt einzufordern.
Als weiteres Instrument gegen die Verdrängung wurde über das Zweckentfremdungsverbot debattiert. Hierzu informierte die LINKEN-Abgeordnete Gabriele Gottwald über das Instrumentarium, das das Zweckentfremdungsverbotsgesetz zur Rückführung von entfremdetem Wohnraum bietet. Den Schwerpunkt ihrer Ausführungen richtete sie dabei auf die Änderungen, die die Koalitionsfraktionen beschlossen haben, um die Wirksamkeit des Entfremdungsverbots ab Mai 2018 zu stärken.
Jetzt kommt es darauf an, dass die Bezirke das ihnen nun an die Hand gegebene Instrumentarium auch konsequent nutzen. Dazu gehört
- den Abriss oder Totalumbau von Wohnungen nur zuzulassen, wenn Ersatzwohnungen mit vergleichbarem Mietniveau geschaffen und zur Verfügung gestellt werden,
- die Rückführung zu Wohnzwecken anzuordnen, wenn Wohnungen ohne Genehmigung anderen Nutzungszwecken zugeführt wurden,
- die Wiederherstellung - notfalls auch über einen Treuhänder - anordnen, wenn Vermieter durch Vernachlässigung der Bausubstanz Wohnungen unbewohnbar gemacht haben,
- Verstöße gegen das Genehmigungserfordernis mit Bußgeldern zu ahnden.
Notwendig erscheint, immer wieder konkrete Fälle einer Zweckentfremdung öffentlich zu machen, damit insbesondere das Bezirksamt seine Bemühungen verstärkt, das benötigte Personal für die Überwachung einzustellen und Mittel für Ersatzvornahmen zur Wiederherstellung von Wohnraum verfügbar zu halten.
In der Debatte wird eine Vielzahl von Fällen aufgerufen, bei denen im Umfeld des Klausenerplatzes Wohnungen nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt werden. Dabei geht es insbesondere um Abriss- und Sanierungsvorbereitungen, umfassende Modernisierungen und die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung.
Es besteht Einvernehmen, dass der Skandal der Zweckentfremdung und der Mietervertreibung immer wieder öffentlich gemacht werden muss. Hierzu soll zunächst zum Mittel des „Kiezspaziergangs“ gegriffen werden. Die MieterWerkStadt Charlottenburg wird hierzu alle Bewohner des Kiezes rund um den Klausenerplatz sowie Vertreter der Medien und der Parteien einladen.
Auf entsprechenden Beschluss der Versammlung wird die MieterWerkStadt den ersten Kiezspaziergang am Mittwoch, dem 9. Mai 2018, durchführen. Treffpunkt ist um 18 Uhr vor der „Bücher-Zelle“ (Seelingstr. 22).
15. April 2018
Wolfgang Mahnke, MieterWerkStadt Charlottenburg
MieterWerkStadt - Gastautoren, Menschen im Kiez, Politik - 16. April 2018 - 00:24
Tags: gentrifizierung/mieten/milieuschutz/modernisierung/wohnen/zweckentfremdung
drei Kommentare
Nr. 2, JN, 22.04.2018 - 09:37 http://www.dielinke-charlottenburg-wilme.. |
Nr. 3, jn, 27.04.2018 - 22:33 Mietenwahnsinn https://www.linksfraktion.berlin/parlament/plenarreden/detail/news/bezahlbares-wohnen-fuer-berlin/ http://www.deutschlandfunk.de/wohnungsko.. r2g einer meinung? https://taz.de/Debatte-im-Abgeordnetenhaus/!5499055/ gar nicht bauen, sozial bauen oder gleich enteignen? https://taz.de/Debatte-im-Abgeordnetenhaus/!5499055/ https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wohnungspolitik-volksentscheid-plant-enteignung-der-deutsche-wohnen/21219846.html |
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zur Vorbereitung:
http://www.mez-berlin.de/mietenwahnsinn...
Mietenwahnsinn und Verdrängung – und was dagegen getan werden kann
Referenten: Joachim Oellerich und Hermann Werle, Berliner Mietergemeinschaft
Im Aufruf zur Demonstration gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn am 14. April 2018 heißt es: „In Berlin werden Menschen durch steigende Mieten verdrängt. Mietwohnungen werden in Eigentum umgewandelt. Nachbarschaften werden zerstört. Soziale Einrichtungen und Gewerbetreibende finden keine bezahlbaren Räume mehr. Die Obdachlosigkeit wächst. Rassismus und Diskriminierung erschweren zusätzlich die Wohnungssuche. Selbst am Stadtrand gibt es kaum noch bezahlbaren Wohnraum. 74 Prozent sehen in den hohen Wohnkosten eine Gefahr, die Wohnung zu verlieren oder zu verarmen. Fast die Hälfte der Berliner Mieter befürchten, sich in den nächsten zwei Jahren die Wohnung nicht mehr leisten zu können.“
Was kann angesichts dieser Probleme getan werden?
Darüber diskutieren wir
am Freitag, 27. April 2018, 19.00 Uhr,
im MEZ, Spielhagenstraße 13, 10585 Berlin-Charlottenburg,
nahe U-Bhf. Bismarckstraße (U2 und U7) und Bus 109.