Neues von der Stiftung
Heute: Zähe historische EinsichtenZuerst eine erfreuliche Mitteilung. Das zähe Ringen um Einsicht in den Köpfen der Stiftungsregenten war zu einigen Themen erfolgreich und die Ergebnisse werden auch weiterhin umgesetzt. Nachdem im Schloßpark Charlottenburg die Vorstellung der SPSG zu einer Eintrittsgebühr vom Tisch war, wurden die Forderungen zur bürgerfreundlichen Nutzung bereits im März 2008 weitgehend erfüllt. Zu einem Punkt hat es allerdings wieder mal weitere zwei Jahre gedauert bis endlich gehandelt werden soll, wie jetzt der Tagesspiegel meldete:
Ein ähnlich verspätetes Projekt soll ebenfalls vollendet werden: Der Senat hat sich mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) auf einen Radweg durch den Schlosspark Charlottenburg geeinigt. Ein fester, aber nicht asphaltierter Belag soll es sein, der den Spreeradweg komplettiert. Die Stiftung hat nicht nur ihre bisherige Totalblockade aufgegeben, sondern nach Auskunft von Wagner auch zugesagt, den Weg zweimal im Jahr zu pflegen. Jetzt warte man noch auf die Finanzierungszusage der Wirtschaftsverwaltung.
Quelle: Der Tagesspiegel vom 26.03.2010
Aber auch die Potsdamer können endlich erleichtert aufatmen. Das meldete ebenfalls der Tagesspiegel und erläutert im Bericht auch die genauen Strecken.
„Radeln erlaubt“, heißt es überraschend in den königlichen Parks in Potsdam. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg hat ihren Widerstand gegen die Radfahrer im Unesco-Weltkulturerbe zumindest teilweise aufgegeben. Starke Bürgerinitiativen, die mehr als 5000 Unterschriften gegen das vor einigen Jahren eingeführte Radfahrverbot gesammelt und Klagen vor Gericht geführt haben, veranlassten sie zu einer Umwandlung der Ausnahmeregelung in eine dauerhafte „Allgemeinverfassung“.
Quelle: Der Tagesspiegel vom 22.03.2010
Was den nächsten Punkt betrifft, so bleibt die Stiftung stur und will den "Krieg" bis zum bitteren Ende führen (siehe Pressemeldungen: Der Tagesspiegel vom 04.04.2010 und die taz vom 05.04.2010). Daß sie diesen Weg gehen wird, war uns schon klar, haben wir sie doch recht gut kennenlernen können. Die SPSG hat beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision gegen das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) eingelegt. Für wen die Niederlage schließlich bitter enden wird, werden wir sehen. Wir meinen, das Oberlandesgerichts Brandenburg lag mit seiner Urteilsbegründung schon ganz richtig.
Nun wird sich also der Bundesgerichtshof endgültig damit befassen. Dann wollen wir mal die Damen und Herren Richter in Karlsruhe etwas näher, insbesondere mit unserem Schloßpark in Charlottenburg bekannt machen und werden ihnen in lockerer Reihenfolge Fotos von und aus dem Park zeigen. Bilder die zeigen sollen, nicht nur wie er aussieht, sondern auch, wie wichtig er für die Menschen aus den vielfältigsten Gründen ist. Schließlich müssen sie ein weises Urteil fällen und kennen unseren Volkspark (= Park des Volkes) vielleicht noch gar nicht.
Wir fangen einfach mal ganz "weitsichtig" und sehr grundsätzlich an:
Darf man nun den Himmel über dem Schloßpark frei und ohne besondere Genehmigung der SPSG fotografieren oder nicht?
Darf man nun das Wasser (mit Ente und Pflanzen) im Teich des Schloßparks frei und ohne besondere Genehmigung der SPSG fotografieren oder nicht?
- Gesellschaft, Schlosspark - 10. April 2010 - 18:48
Tags: bgh/charlottenburg/panoramafreiheit/schloßpark/spsg/volkspark
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