Neues von der Stiftung
Das Jahr 2010 nähert sich dem Ende. Was gibt es zu einzelnen Bereichen noch nachzutragen? Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) wurde jedenfalls schon vor Heiligabend reichlichst beschenkt.
- Geldregen aus der Bundesquelle für die Stiftung, so meldete die Presse. Rund 3,3 Millionen
Euro erhält die SPSG auf Kosten der Allgemeinheit, also Steuergelder
vom Bund. Auch unser Schloßpark soll danach etwas abbekommen (Erneuerung
von Leitungen am Neuen Pavillon).
* Potsdamer Neueste Nachrichten vom 19.12.2010
- Gewonnen hat die SPSG die letzte Schlacht und damit den Krieg um die "Knipsgebühr".
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden. Drei Fälle lagen an, die
(juristisch) differenziert zu betrachten sind. Zu den entscheidenden
Punkten und damit zur generellen Bedeutung hat der BGH jedoch
entschieden:
Er hat die erste Grundfrage aller drei Verfahren, nämlich, ob die Klägerin als Grundstückseigentümerin die Herstellung und Verwertung von Foto- oder Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Kulturgüter zu gewerblichen Zwecken von ihrer - an ein Entgelt geknüpften - Zustimmung abhängig machen darf, bejaht.
.....
Danach kann der Eigentümer die Herstellung und Verwertung von Fotos nicht untersagen, wenn sie von außerhalb seines Grundstücks aufgenommen worden sind. Er kann sie hingegen untersagen, wenn sie von seinem Grundstück aus aufgenommen worden sind.
....
Die zweite Grundfrage, nämlich, ob die Klägerin als Stiftung des öffentlichen Rechts (anders als ein Privatmann) unter Berücksichtigung der Vorschriften über ihre Aufgaben den Interessenten die Gebäude und Parkanlagen unentgeltlich für gewerbliche Zwecke zugänglich machen muss, verneint der Senat. Der Staatsvertrag beschreibt die Aufgabenstellung der Stiftung dahin, dass sie die ihr übergebenen Kulturgüter bewahren, unter Berücksichtigung historischer, kunst- und gartenhistorischer und denkmalpflegerischer Belange pflegen, ihr Inventar ergänzen und der Öffentlichkeit zugänglich machen soll. Aus der Satzung, die das Nähere dazu regelt, ergibt sich zwar, dass die Gärten und Parkanlagen als Erholungsgebiet zu gewährleisten sind und kein Eintrittsgeld erhoben wird. Aus ihr ergibt sich aber auch, dass schon diese Verpflichtung nur gilt, soweit Erhaltung und Pflege des Kulturguts, denen im Zweifel der Vorrang einzuräumen ist, das erlauben. Außerdem gilt die Kostenfreiheit nicht für Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken. Vielmehr ist die Klägerin ermächtigt, hierfür Entgelte zu verlangen.
Quelle: Bundesgerichtshof - Pressemitteilung Nr. 241/10 vom 17.12.201
Der BGH sieht die Stiftung also quasi als Eigentümer der Schloß- und Parkanlagen und erwähnt noch, daß die Kostenfreiheit für Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken in der Stiftungssatzung nicht explizit erwähnt wird. Fazit: theoretisch könnte die Politik (Bund und Länder) das in der Satzung möglicherweise ändern. Aber das werden sie kaum machen. Also: Thema erledigt. Den gewerblich tätigen Profi-Fotografen bleiben wohl nur die Möglichkeiten: zahlen, gar keine Fotos mehr von den Schlössern und Parks machen oder halt, die Bilder von außerhalb des Grundstücks (von öffentlichem Gelände) aufzunehmen (falls möglich und von außerhalb einsehbar).
- Wenn der Alte Fritz in einer Schlacht siegreich war, hat er auch
gefeiert. Zusammen mit seinen Anführern. Reichlich sogar. Gevöllert
sozusagen. Auf feinstem Porzellan und aus Gold- und Silberkelchen
natürlich - und davon jede Menge. Dann noch mit möglichst vielen
Klunkern drauf. Das zeigt die Stiftung ab dem 18. Dezember in der neuen Dauerausstellung "Kronschatz und Silberkammer der Hohenzollern" im Schloß Charlottenburg.
Übrigens recht interessant: wenn der Alte Fritz in den Krieg ziehen wollte, brauchte auch er erstmal jede Menge Zaster - logisch. Den Bund gab es damals noch nicht und die Untertanen waren bereits gut abgezockt. Was nun? Da blieb ihm nichts anderes übrig, als die ganzen Klunker vom Geschirr und anderen Preziosen abzurupfen und damit die Kriegskasse zu füllen. Nach dem Sieg (und sicher irgendwie auch bei einer Niederlage) vergab er sogleich neue Aufträge, alles wieder aufzuforsten (siehe: Berliner Morgenpost vom 17.12.2010 und Märkische Allgemeine vom 20.12.2010). Das würde der Bund heute vielleicht Beschäftigungsmaßnahme nennen. Ach ja, Kriege auf fremdem Territorium werden ja auch wieder geführt. Ein Anführer vom Bund sprach doch letztens sogar ganz direkt von "wirtschaftlichen Interessen". Da sage noch einer, Zeiten würden sich ändern ......
- Die SPSG hat die Brücke zur Luiseninsel im Schloßpark Charlottenburg komplett erneuern lassen, so teilte die Berliner Morgenpost mit, da die Hölzer der Lauffläche und der Geländerkonstruktion verrottet waren.
Die neue Brücke werden wir uns dann bei Gelegenheit mal näher ansehen.
* Berliner Morgenpost vom 14.12.2010
- Geschichte, Schlosspark - 20. Dezember 2010 - 00:02
Tags: berlin/bgh/charlottenburg/panoramafreiheit/schlosspark/spsg/stiftung
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