Wohnen im Kiez
Drastische Mieterhöhungen für Sozialwohnungen
Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG hat rückwirkend zum 1. April 2016 drastische Mieterhöhungen für Mieter in Sozialwohnungen zugestellt. Grundlage der Mietänderungserklärung ist §10 in Verbindung mit §8a Wohnungsbindungsgesetz sowie §1 Wohnraumgesetz Berlin. Gemäß §4 Absatz 8 der Neubaumietenverordung 1970 (NVM 1970) kann die Erhöhung der Kostenmiete auch rückwirkend geltend gemacht werden.
Die Mieterhöhungen haben auch Mieter von Altbauten im Klausenerplatz-Kiez erhalten, die von den damals Verantwortlichen (SPD-Senat und Neue Heimat) nach der Sanierung zu Neubauten im Sozialen Wohnungsbau erklärt wurden (sog. §17-Häuser).
Nach Protesten von Berliner Mieterinitiativen mußte die GEWOBAG ab dem 1. April 2009 einen "befristeten Mietnachlass" vornehmen. Die Mieten im Sozialen Wohnungsbau hatten eine Höhe erreicht, die mit "sozialen" Mieten nichts mehr zu tun hatten. Sie lagen sogar über den Mieten des preisfreien Wohnraums. Sozialwohnungen, die für einkommenschwächere Bevölkerungsschichten errichtet und entsprechend gefördert wurden, waren für diese Mieter unbezahlbar geworden. Ein besonders krasses Beispiel einer verkommenen Politik. Nur unter öffentlichem Druck hatte sich der SPD-geführte Senat 2009 zu einem Mietnachlass bewegen lassen.
Pro Jahr wurde die Förderung im Sozialen Wohnungsbau üblicherweise um 13 Cent pro Quadratmeter reduziert. Diese Kosten durften die Vermieter jährlich auf die Miete draufschlagen und so stiegen die Mieten in Sozialwohnungen kontinuierlich an. Auf diese Umlage hatte die GEWOBAG seit 2009 zum Teil verzichtet.
Diesen "befristeten Mietnachlass" hat die GEWOBAG mit der jetzigen Mieterhöhungsankündigung teilweise widerrufen. Das nennt sie: "Abbau des freiwillig befristeten Mietnachlasses rückwirkend zum 01.04.2016". Dafür muß sie auf Anweisung/mit Billigung des SPD-geführten Senats nun richtig zuschlagen und, wie in dem uns vorliegenden Fall, mit einem Hieb gleich 32 Cent je Quadratmeter (und das jährlich so weiter?) bei den weniger begüterten Mieterinnen und Mietern zusätzlich zu den bereits hohen Sozialmieten eintreiben.
Der Berliner Senat hatte eben zum Jahresbeginn 2016 ein "Gesetz
über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin"
(Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln) geschaffen und greift
schon wenige Monate danach ausgerechnet bei den Sozialmietern zu.
So werden die Menschen von der Senatspolitik getäuscht.
Informationen von Berliner Mieterinitiativen zum Sozialen Wohnungsbau.
* Kotti & Co - "Nichts läuft hier richtig - Informationen zum sozialen Wohnungsbau in Berlin"
* mieterstadt.de - Gutachten empfiehlt Enquête-Kommission zum Sozialen Wohnungsbau in Berlin
- Menschen im Kiez, Politik - 20. April 2016 - 00:24
Tags: gentrifizierung/mieten/sozialmieten/wohnen
drei Kommentare
Nr. 2, maho, 13.07.2016 - 23:14 Vorschläge einer Expertengruppe zur Reform des Sozialen Wohnungsbaus in Berlin zur Diskussion veröffentlicht. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wo.. |
Nr. 3, jn, 28.07.2016 - 10:20 milieuschutz http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w.. |
Kein Trackback
Trackback link:
Schriftliche Anfragen im Abgeordnetenhaus dazu.
(Drucksachen 17/ 18575 und 17/ 18574)
Die SPD-Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kümmert das alles nicht weiter und läßt die Gewobag ganz besonders heftig abgreifen.
http://pardok.parlament-berlin.de/starwe..
http://pardok.parlament-berlin.de/starwe..
Siehe auch Berliner Zeitung vom 15.06.2016
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/wo..