Mieter- und Milieuschutz in Charlottenburg
Lässt das Bezirksamt in Charlottenburg die Verdrängung der Mieter zu?
Zu diesem Thema lädt die KiezKulturWerkStadt zu Dienstag, dem 13. September 2016, in die Danckelmannstr. 9 a ein.
Dienstag, 13. September 2016 um 20:00 Uhr
Kulturwerkstadt (in der ehemaligen Engelhardt-Brauerei)
Danckelmannstraße 9 A
14059 Berlin-Charlottenburg
Der Untertitel „Lässt das Bezirksamt in Charlottenburg die Verdrängung der Mieter zu“ weist unmittelbar auf die aktuelle bezirkspolitische Problemlage hin:
Charlottenburg-Wilmersdorf ist der Bezirk mit den meisten
Verkaufsangeboten für Eigentumswohnungen. Damit herrscht im Bezirk der
berlinweit höchste Verdrängungsdruck. Dieser Druck resultiert
insbesondere daraus, dass sich umgewandelte Wohnungen teurer verkaufen lassen, wenn sie bezugsfrei sind und Modernisierungen genutzt werden, um den Verkaufs- und Mietwert der Wohnungen zu erhöhen.
Gerade Art und Umfang einer Modernisierung dienen dabei häufig dazu, Mieterhöhungen durchzusetzen, die die Bestandsmieter finanziell nicht mehr tragen können. Ihnen bleibt dann nur noch übrig, die Wohnung nach der Modernisierung aufzugeben.
Wie alarmierend die Lage in Charlottenburg-Wilmersdorf ist, zeigt der
Jahresbericht der Investitionsbank Berlin (IBB), vormals
Wohnungsbaukreditanstalt, für das Jahr 2015 (s. dort Seite 55):
»24.381 Eigentumswohnungen werden in Charlottenburg-Wilmersdorf zum
Verkauf angeboten. Das sind 22% aller im gleichen Jahr in Berlin
angebotenen Eigentumswohnungen (gesamt: 109.448).
Die Angebotspreise liegen mit durchschnittlich 3.941 € pro m² deutlich
über dem Berliner Mittelwert (3.513 €). Nur in Mitte und
Friedrichshain-Kreuzberg liegen die Angebotspreise höher.
Mit diesen Zahlen bestätigt sich der Trend der Vorjahre.«
Umso erstaunlicher ist, dass das Bezirksamt anders als in anderen
Bezirken jahrelang nichts unternommen hat, diesen Trend mit
Milieuschutzsatzungen aufzuhalten. Eine solche Satzung (Grundlage ist §
172 Baugesetzbuch mit den Kriterien für soziale Erhaltungssatzungen) hat
folgende Wirkungen:
In einem Milieuschutzgebiet muss der Vermieter vor einem Abriss oder
einer Modernisierung eine Genehmigung einholen. Das Bezirksamt kann die
Genehmigung verweigern, wenn eine generell mieterverdrängende Wirkung
dieser Modernisierung nicht ausgeschlossen werden kann.
Verbunden mit dem Genehmigungsvorbehalt für eine Umwandlung von Miet- in
Eigentumswohnungen aus der Berliner „Umwandlungsverordnung“ bedarf jede
Umwandlung in einem Milieuschutzgebiet der Zustimmung des Bezirksamts.
Bei der Abstinenz des Bezirksamts, über Milieuschutz steuernd einzugreifen, ist der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) „der Kragen geplatzt“. Im April 2013 hat sie dem Bezirksamt aufgegeben, seine finanziellen und personellen Voraussetzungen für den Erlass von Milieuschutzsatzungen darzulegen.
Die Antwort des Bezirksamtes macht deutlich, wie weit man dort das
Instrument des Milieuschutzes vernachlässigt hat (BVV-Drucksache
0476/4):
Eine früher für Milieuschutz vorgehaltene halbe Stelle ist nicht mehr
verfügbar. Kosten für Gutachten über die Analyse und Bewertung der
Sozial- und
Gebäudestruktur sind nicht verfügbar (ergänze: weil das Bezirksamt sie
nicht in den Bezirkshaushalt eingestellt hat).
Ein Vergleich mit anderen Bezirken führt in eine andere Welt:
Im gleichen Jahr 2013 standen dem Bezirk Pankow für die Kontrolle und
Betreuung seiner bis dahin bereits unter Milieuschutz gestellten Gebiete
(11 „soziale Planungsräume“) sechs volle Stellen zur Verfügung – also: 6
zu 0 für Pankow!
Es erstaunt nicht, dass die BVV sich mit dieser Antwort des Bezirksamtes nicht zufrieden geben wollte. In ihrer Sitzung im November 2013 forderte sie das Bezirksamt nun auf (Drucksache 0718/4), „Gebiete im Bezirk zu benennen, für die auf Grund der Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt Milieuschutz (soziale Erhaltungssatzungen gemäß § 172 BauGB) beantragt werden sollte.“
Das Bezirksamt brauchte daraufhin mehr als 18 Monate, um dann im Juni
2015 im Stadtentwicklungsausschuss der BVV das Ergebnis der
zwischenzeitlich beauftragten Voruntersuchungen vorstellen zu lassen.
Das mit den Untersuchungen beauftragte Institut empfahl, für 6
Planungsräume vertiefende Untersuchungen zu beauftragen, und zwar für:
- Brabanter Platz,
- Kaiserin-Augusta-Allee,
- Karl-August-Platz,
- Richard-Wagner-Straße,
- Spreestadt und
- Tegeler Weg.
Schon der Umgang mit dem Voruntersuchungsauftrag macht deutlich, wie
wenig dem Bezirksamt daran liegt, einer Mieterverdrängung entgegen zu
wirken:
- Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf umfasst 57 „soziale Planungsräume“. Von diesen 57 Planungsräumen sind lediglich 18 (also weniger als ein Drittel) in den Untersuchungsauftrag einbezogen worden.
- Einbezogene Planungsräume wie Klausenerplatz und Ernst-Reuter-Platz, die die beiden ersten Plätze bei der Einschätzung der Verdrängungsgefahr einnehmen und bei Einrechnung des Indexwertes für den Aufwertungsdruck immer noch den 2. bzw. 4. Gesamtgefährdungsrang ausweisen, werden vom Bezirksamt nicht in die Gebiete aufgenommen, die es einer vertieften Untersuchung für würdig hält.
Immerhin scheinen weitere Beschlüsse der BVV aus dem Jahr 2015
(Drucksachen 1220/4 und 1381/4), in denen das Bezirksamt aufgefordert
wird, sich um Mittel für vertiefende Gutachten zu kümmern und für den
Milieuschutz wenigstens zwei volle Stellen vorzuhalten, die dortige
Blockade etwas gelockert zu haben:
Nach einer Auskunft des Bezirksamtes auf eine Bürgeranfrage (BVV-Drucksache 1584/4, Nr. 14, von 31. Mai 2016) soll nun die Ausweisung als Milieuschutzgebiet für die Planungsräume
Tegeler Weg, Kaiserin-Augusta-Allee und Richard-Wagner-Platz vorbereitet
werden, sind mittlerweile die vertiefenden Untersuchungen für die Planungsräume
Karl-August-Platz, Brabanter Platz und Hildegardstraße beauftragt.
Aus der gleichen Antwort des Bezirksamtes (s. „zu Frage 3“) ergibt sich allerdings auch, dass weitere Gebiete im Bezirk nicht unter Milieuschutz gestellt werden sollen. Das Bezirksamt begründet das damit, dass „alle Gebiete im Bezirk im Rahmen des Grobscreening untersucht worden sind.“
Hier hat das Bezirksamt wohl schon vergessen, dass es nur knapp ein Drittel der Planungsräume in Charlottenburg-Wilmersdorf untersuchen ließ.
Diese unrichtige Antwort auf die Bürgeranfrage zeigt, dass die Verdrängungsgefahr im Bezirksamt offenbar immer noch nicht in ihrer Brisanz wahrgenommen wird und nur widerwillig und soweit „angefasst“ wird, dass die BVV erst einmal Ruhe gibt.
Über diese Haltung des Bezirksamtes - und wie man sie überwinden kann -
wird in der Veranstaltung der KiezKulturWerkStadt am 13. September zu
sprechen sein.
Eingangs werden Joachim Oellerich von der Berliner Mietergemeinschaft
e.V. (Chefredakteur des „Mieterechos“) und Sigmar Gude vom
Stadtforschungsinstitut TOPOS darlegen, welche Möglichkeiten und Grenzen
sie generell für das Instrument des Milieuschutzes sehen und welche
rechtlich-technischen Kriterien für die Untersuchung von
Milieuschutz-„Verdachtsgebieten“ zu beachten sind.
4.9.2016, Wolfgang Mahnke (MieterWerkStadt Charlottenburg)
Wolfgang Mahnke - Gastautoren, Politik - 06. September 2016 - 20:42
Tags: gentrifizierung/mieten/milieuschutz/modernisierung/sanierung/sanierungsvorhaben/wohnen
sieben Kommentare
Nr. 2, jn, 08.09.2016 - 15:08 Film ab Donnerstag “Die Stadt als Beute” http://www.berlin.de/kino/_bin/filmdetai.. einwohnerfragen zur bvv 15.9. u.a. umwandlung von miet in eigentum http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w.. |
Nr. 3, jn, 10.09.2016 - 00:11 veranstaltung http://www.dielinke-charlottenburg-wilme.. http://www.die-linke-berlin.de/wahlen/be.. http://www.die-linke-berlin.de/wahlen/be.. |
Nr. 4, Jan Retarder, 10.09.2016 - 22:14 In Anlehnung an die sozialistisch angehauchten Wahlplakate der FDP im Berliner Wahlkampf 2016, könnte es doch auch – sch(m)erzhaft gemeint – heißen: Die Sicherheit muss besser organisiert sein als die Parteien, sonst gibt es Kriminalität und Verbrechen. Man darf auch mal nach Steglitz und Zehlendorf schauen zu der Schwarz-grünen Zählgemeinschaft, hat da auch nicht so richtig mit bezahlbaren Wohnraum geklappt, eine bekannte Firmengruppe lässt grüßen (GRRRR....) http://www.dielinke-steglitz-zehlendorf... |
Nr. 5, maho, 11.09.2016 - 23:04 MieterEcho 383 / September 2016 ist erschienen und widmet sich ganz dem Thema Milieuschutz mit den Aspekten (energetische) Modernisierung, Mietpreissteigerung, rechtliche Grundlagen. Eine sehr gute Grundlage für die Veranstaltung (auch zum Download). http://www.bmgev.de/mieterecho/archiv/20.. |
Nr. 6, jn, 12.09.2016 - 20:07 immobilienblase https://www.jungewelt.de/2016/09-13/055.php gespräch http://www.dielinke-charlottenburg-wilme.. |
Nr. 7, jn, 16.09.2016 - 21:23 mieter behindert http://www.berliner-zeitung.de/berlin/kr.. |
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..es jeht los:nach fünf jahren und auch nur weil wahlkampf ist und der druck steigt
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w..
wer war eigentlich in der zählgemeinschaft ? bitte dreimal raten
http://gruene-cw.de/aktuelles/expand/626..
http://gruene-cw.de/aktuelles/expand/620..