Wohnen in Berlin
Mieterräte und AöR „Wohnraumversorgung Berlin" konstituiert
Das "Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in
Berlin" (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz - WoVG Bln) ist Anfang 2016 in Kraft getreten. Das Gesetz war unter dem Druck der 1. Stufe eines Mietenvolksentscheids (mit fast 50.000 Unterschriften) zustande gekommen.
Das Gesetz sieht u.a. die Einrichtung von Mieterräten und der Anstalt des öffentlichen Rechts „Wohnraumversorgung Berlin" vor.
Die Mieterinnen und Mieter der landeseigenen Wohnungsunternehmen haben ihre Vertretungen gewählt. Auch der Mieterrat der Gewobag hat sich Ende Oktober konstituiert und die Arbeit aufgenommen. Am 9. November fand ein erstes Gespräch mit dem Vorstand der Gewobag statt. Am 26. November folgte ein Treffen des neuen Mieterrats mit den Mieterbeiräten der Gewobag. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit dem Mieterrat werden nach dem organisatorischen Aufbau (auch mit eigener E-Mail-Adresse) folgen.
Direkter Ansprechpartner für Mieterinnen und Mieter hier bei uns im Kiez:
Mieterbeirat Klausenerplatz
Neue Christstraße 8 (Mieter-Club), 14059 Berlin-Charlottenburg
Sprechzeiten: donnerstags 18:00 -20:00 Uhr
Das Wohnraumversorgungsgesetz sieht neben den Mieterräten ein weiteres Gremium vor. Die "Wohnraumversorgung Berlin" als Anstalt des öffentlichen Rechts hat sich inzwischen ebenfalls formiert. Die AöR besteht aus der Trägerversammlung, dem Verwaltungsrat, dem Vorstand und dem Fachbeirat und soll als übergeordnetes Steuerungs- und Beratungsinstrument für die Ausrichtung der landeseigenen Wohnungsunternehmen auf eine soziale Wohnungs- und Mietenpolitik fungieren und u.a. auch mögliche gemeinsam zu erzielende Synergieeffekte der Unternehmen untereinander ausloten. Die AöR wird mit den Mieterräten aller Gesellschaften kooperieren - so wird beispielsweise der Fachbeirat auch die Mieterräte beraten.
- Gesellschaft, Politik - 28. November 2016 - 00:02
Tags: gewobag/mieten/mieterbeirat/mieterrat/wohnen
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