Wohnen im Kiez
Anwohner-Info zum Milieuschutz für das Gebiet
um Klausenerplatz und Sophie-Charlotte-Platz
• Bezirksamt unterlässt Anwohnerinformation
• MieterWerkStadt Charlottenburg versucht, die Lücke zu schließen
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat sich entschieden, für das Gebiet zwischen Ringbahn, Kaiser-Friedrich-Straße und Stuttgarter Platz (rund um Klausenerplatz und Sophie-Charlotte-Platz) eine Milieuschutzsatzung vorzubereiten. Diesen Beschluss hat es am 25. Januar 2019 im Amtsblatt veröffentlicht.
Auf einer Veranstaltung der MieterWerkStadt Charlottenburg am 28. Januar 2019 im Divan ist Herr Stadtrat Schruoffeneger gebeten worden, die Anwohner des Gebiets über diesen Beschluss und insbesondere über die damit verbundenen Vorwirkungen des Milieuschutzes durch entsprechende Info-Post zu unterrichten.
Diese Bitte wurde zurückgewiesen. Eine Unterrichtung seitens des Bezirksamts soll den AnwohnerInnen erst nach Erlass der Milieuschutzsatzung übermittelt werden.
Die MieterWerkStadt Charlottenburg hat sich entschieden, diese Lücke nach besten Kräften nun selbst zu schließen. Sie hat ein Informationsblatt entwickelt, in welchem sie auf die schon jetzt bestehende Möglichkeiten hinweist, Modernisierungen und Umwandlung von Eigentumswohnungen zurückzustellen. Dies wird verbunden mit der Aufforderung, das Bezirksamt unverzüglich über ein eventuell milieuschutzrelevantes Verhalten des Eigentümers zu unterrichten.
Der Wortlaut dieses Infoblatts ist hier im Anhang abgedruckt. Der Lageplan des in Aussicht genommenen Milieuschutzgebiets findet sich als Download auf der Webseite des Bezirksamts.
Die MieterWerkStadt Charlottenburg ist bemüht, dieses Infoblatt möglichst breit im Kiez zu platzieren.
19. Mai 2019
Wolfgang Mahnke, MieterWerkStadt Charlottenburg
Am 26. Januar 2019 wurde der Aufstellungsbeschluss zum
Milieuschutz zwischen Ringbahn, Kaiser-Friedrich-Straße und Stuttgarter Platz
veröffentlicht. Damit haben die WohnungsmieterInnen in diesem Gebiet (Lageplan s. Rückseite) mehr Möglichkeiten, sich
gegen Verdrängung durch Luxusmodernisierung und gegen Umwandlung in Eigentumswohnungen
zu wehren. Bei Baumaßnahmen am Gebäude und in der Wohnung muss das Stadtentwicklungsamt prüfen, ob diese Baumaßnahmen die Ziele eines künftigen Milieuschutzgebietes gefährden. Ist dies der Fall, stellt es das Vorhaben bis zum Erlass der Milieuschutzverordnung zurück.
Dies gilt sinngemäß nun auch für Anträge des Eigentümers auf Umwandlung in Eigentumswohnungen, soweit das Grundbuchamt über die Errichtung des Wohnungsgrundbuchs noch nicht entschieden hat.
Das Bezirksamt erfährt von einem Vorhaben nichts, wenn der Eigentümer es ihm nicht meldet. Um alle bevorstehenden Maßnahmen nach milieuschutzrechtlichen Gesichtspunkten prüfen zu lassen, müssen die MieterInnen deshalb selbst für eine Unterrichtung des Bezirksamts sorgen (1). Das sollten sie auch tun, wenn sie den Eindruck gewinnen, dass eine Umwandlung in Eigentumswohnungen bevorsteht.
Des Weiteren empfiehlt es sich,
• sich zu Hausgemeinschaften zusammenzuschließen (2),
• nicht einzeln Vereinbarungen mit dem Eigentümer zu treffen,
• frühzeitig rechtliche Beratung zu suchen (3),
• mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen politisch Druck zu machen.
(1) Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Fachbereich Stadtplanung, 030/9029-15141, E-Mail: stadtplanung@charlottenburg-wilmersdorf.de
(2) Hier gibt z.B. der Berliner Mieterverein nützliche Anregungen für die Bildung und Arbeit von Hausgemeinschaften.
(3) Im Bezirksamt steht eine kostenlose Beratung für MieterInnen zur Verfügung:
Berliner Mieterverein e.V. und Berliner Mietergemeinschaft e.V. beraten Hausgemeinschaften zu Sonderkonditionen
MieterWerkStadt Charlottenburg
Treffen: jeden 1. Mittwoch im Monat um 18:30 Uhr
Mieterclub, Neue Christstr. 8
14059 Berlin-Charlottenburg
Kontakt: mieter-werk-stadt@web.de
MieterWerkStadt - Gastautoren, Menschen im Kiez, Politik - 20. Mai 2019 - 00:28
Tags: gentrifizierung/mieten/milieuschutz/wohnen
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