Was ist denn nun wirklich los mit „Ökokiez 2020“? - Bürgeranfrage zur BVV am 24. Mai
Für die BVV-Sitzung am 24. Mai müssen erneut Bürgerfragen (Drucksache 0250/4) zum „Ökokiez 2020“ gestellt werden, denn die Antworten des Bezirksamtes auf die April-Anfrage (im Kommentar 4) waren z.T. doch unbefriedigend. Und im Gegensatz zur Presse, die sich bereits mehrmals mit dem Thema befaßt hat - Berliner Zeitung, Tagesspiegel, Welt, Spiegel (auf S. 88) -, ist auf der Internet-Seite des Bezirksamts spätestens seit dem 29. Februar nichts mehr passiert (dasselbe gilt auch für den Initiator und Bürgerverein, bei dem die Zeit ebenfalls Ende Februar stehengeblieben ist).
Die neuen 5 Fragen:
Thema: Ökokiez 2012
- 1. Die Mitteilungen des Bezirksamts für die Öffentlichkeit zum Thema „Ökokiez 2012“ auf der Internet-Seite ‚Bezirksamt/Umwelt- und Naturschutzamt/Klimaschutzkonzept für den Klausenerplatz‘ brechen spätestens am 29.2.2012 ab; warum müssen die späteren Vorgänge stückweise durch Bürgeranfragen ans Licht gebracht werden, statt daß das Bezirksamt sie ganz selbstverständlich (und vollständig) auf dieser Seite veröffentlicht?
- 2. Da das Bezirksamt erwägt, die Deckungslücke von 35% für den Klimaschutzmanager eventuell auch „durch Eigenanteil des Bezirksamts“ zu finanzieren (Beschluß vom 17.1.12): woher soll bei den bekannt knappen Finanzmitteln des Bezirks das Geld kommen (bitte allgemeinverständliche Angabe), und welche anderen Ausgaben müßten dann gekürzt werden oder fielen weg?
- 3. Gibt es inzwischen eine Berechnung, welche Kosten durch die Einschaltung eines freien Trägers (bei der Ansiedlung eines Klimaschutzmanagers für den ½ km²) entstehen werden?
- 4. Da das Bezirksamt sich offenbar nicht sicher ist und daher nur „davon aus[geht], dass die Ansiedlung eines Klimaschutzmanagements bei einem freien Träger keiner Ausschreibungspflicht unterliegt“ (3. Einwohnerfrage April 2012/Antwort zu 5.): welches genau sind in diesem Fall die Voraussetzungen für eine Ausschreibungspflicht (bitte allgemeinverständlich)?
- 5. Wird das Bezirksamt den Posten eines Klimaschutzmanagers ausschreiben, oder ist eine Ausschreibung bereits im Gange, oder ist/sind schon jemand ohne Ausschreibung für den Posten ins Auge gefaßt?
Michael R. - Gastautoren, Politik - 23. Mai 2012 - 00:32
Tags: bezirksamt/charlottenburg/klimaschutz/michaelr/umweltamt/ökokiez
vier Kommentare
Nr. 2, maho, 01.06.2012 - 21:23 Interessant Wer entscheidet eigentlich in einer Demokratie, was von allgemeinem Interesse ist? Da das Bezirksamt sich offenbar immer noch nicht sicher ist …. ( wonach hat es sich eigentlich all die Jahre vorher gerichtet… ?? ... Klientelwunschgemäß..oder…Gewürfelt? ) ..... Sieht so aus als ob die Bürger mal wieder gezwungen sind, sich mit mit solchen Dingen wie Verdingungsverordnung für Leistungen (VOL), Verdingungsverordnung für frei berufliche Leistungen (VOF), Landeshaushaltsordnung (LHO), Interessensbekundungsverfahren, Ausschreibung, Schwellenwerten usw. zu beschäftigen. Einige Tipps für den Anfang: http://www.berlin.de/vergabeservice/glos.. http://de.wikipedia.org/wiki/Interessenb.. http://www.fu-berlin.de/sites/abt-1/besc.. http://www.berlin.de/vergabeservice/glos.. http://www.berlin.de/vergabeservice/allg.. |
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1. Die in der Frage enthaltene Unterstellung, es müssten „Vorgänge ans Licht gebracht“ werden bzw. Informationen „brächen ab“, ist unzutreffend. Das Bezirksamt orientiert sich bei seiner Öffentlichkeitsarbeit an dem Informationsbedürfnis bzw. Interesse weiterer Bevölkerungskreise, nicht an den sehr spezifischen und detaillierten Interessen einzelner Bürger/innen. Das Bezirksamt wird auf der genannten Seite Aktualisierungen vornehmen, wenn es Entwicklungen gibt, die von allgemeinem Interesse sind.
2. Die Klärung zu der erforderlichen Höhe des Eigenanteils ist noch nicht abgeschlossen, die Bemühungen des Bezirksamtes um die Kofinanzierung halten an. Die dann evtl. noch benötigten Mittel sollen aus dem Haushaltstitel für „umweltfördernde Maßnahmen“ bereitgestellt werden. Andere Ausgaben müssen nicht gekürzt werden oder entfallen.
3. Nein.
4. Die Prüfung ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Voraussetzung für eine Ausschreibungspflicht wäre (und das selbstverständlich nicht nur in diesem Fall), dass die Betreuung eines Klimaschutzmanagements den Regelungen der Verdingungsverordnung für Leistungen (VOL) oder der Verdingungsverordnung für frei berufliche Leistungen (VOF) unterfiele. Fällt die Leistung unter diese Verdingungsordnungen, dann besteht in der Regel eine Ausschreibungspflicht.
5. Die Bezeichnung des Klimaschutzmanagements als „Posten“ ist unzutreffend und irreführend. Es handelt sich im personal- und haushaltsrechtlichen Sinne um eine Beschäftigungsposition.
Das Bezirksamt beabsichtigt nicht, die Beschäftigungsposition eines Klimaschutzmanagements selbst auszuschreiben. Dies würde zu den Aufgaben des bei einer Ausschreibung oder im Interessenbekundungsverfahren erfolgreichen Trägers gehören.
Mit freundlichen Grüßen
Elfi Jantzen
Bezirksstadträtin
Fundstelle (Drucksache 0250/4, 2. Einwohnerfrage):
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w..