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Straßen und Plätze: Wilhelmsaue 13/Mehlitzstraße 3, 3a – Wohnungsnot nach dem Ersten Weltkrieg



Zur Behebung der Wohnungsnot nach dem Ersten Weltkrieg wurden reichsweit von Kommunen, Gewerkschaften und Betrieben (1) Institutionen zur Förderung des Wohnungsbaus gegründet. In Groß-Berlin entstand 1924 die „Wohnungsfürsorgegesellschaft Berlin m.b.H. (WFG)“, die zur Förderung von Neubauten Mittel vergab und deren Verwendung überwachte. An sie wandte sich 1925 der Fuhrunternehmer Carl (Karl) Haereke (2), als er sein Grundstück an der Ecke von Wilhelmsaue und Mehlitzstraße bebauen wollte. Als Architekten wählte er Walter Hämer (1899-1974) (3).

 

Abb. 1 - Grundriß (1925)

Entsprechend der Vorgabe der Wohnungsfürsorge entwarf Hämer das Wohnhaus so, „dass die Hauptgesimse der anstossenden Fassaden auch bei diesem Gebäude durchgeführt werden“ (Bauantrag vom 29.12.1925). Es gab dabei jedoch ein Problem, denn der Bauherr wollte „die Etagen in den einzelnen Geschossen nicht unnötig hoch ausbauen, weil die Wirtschaftlichkeit dieses Projekts dann in Frage gestellt ist“ – d.h., er wollte die 1925 in Berlin auf 2,50 m (4) gesenkte Wohnraummindesthöhe (in den angrenzenden Altbauten aus der Gründerzeit hatten die Räume eine tatsächliche Höhe von 3,30 m oder mehr) möglichst nicht überschreiten, um bei gegebener Gebäudehöhe mehr Geschosse und damit mehr vermietbare Fläche zu erzeugen. Das hatte aber zur Folge, daß zum Nachbargebäude in der Wilhelmsaue sechs Geschosse nötig waren, um die Vorgabe der Wohnungsfürsorge zu erfüllen. Allerdings sah § 7 Zi. 1 der „Bauordnung für die Stadt Berlin vom 3.11.1925“ maximal fünf Geschosse vor. Daher stellte die Baufirma am 12.1.1926 an den Polizeipräsidenten einen Antrag auf Dispens, da „bei dem Bau von nur 5 Geschossen ein häßlicher Brandgiebel des Nachbarhauses sichtbar bleiben würde, was fraglich eine grobe Verunzierung der ganzen Strasse und auch unseres Bauvorhabens bedeuten würde“. Der Dispens für die Überschreitung der Geschoßzahl und gleichzeitig der „Gebäudehöhe von 20,0 m um 0,30 m“ (5) wurde erteilt.

Abb. 2 - Bauplan, dem Bauantrag von Dezember 1925 beigefügt
(li. oben in Grün: „Geschoß nur zulässig auf Grund einer Befreiung von § 7 1 Bauordnung“)

Abb. 3 - Nachtrag von Mai 1926 (mit Änderungen in Rot)

Nach Abbruch eines noch im Januar 1926 bestehenden Wohnhauses an der Wilhelmsaue und eines an der Westseite des Grundstücks befindlichen Stalles begann am 6.5.1926 der Bau; am 31.7. fand die Rohbauabnahme statt; und am 24.9. war der Neubau bereit für die Gebrauchsabnahme. (6) Kurz vor Baubeginn war eine Planänderung vorgenommen worden, so daß im Erdgeschoß an der Eckabstumpfung jetzt anstelle von zwei Wohnräumen (wie in den Obergeschossen) drei Läden (7) entstanden (vgl. Abb. 2 mit Abb. 3). In jedem Obergeschoß fanden fünf Wohnungen Platz: an der Wilhelmsaue und an der Ecke zwei mit 4 ½ Zimmern sowie in die Mehlitzstraße hinein zunächst eine 3½-Zimmer-Wohnung und abschließend zwei 2½-Zimmer-Wohnungen, alle mit Bad und Küche sowie einer Loggia nach vorne (die Wohnungen an der Ecke stattdessen mit zwei Balkonen und einer kleinen Loggia zum Hof).

In einem Schreiben der Baupolizei wurde auf das „Ortsgesetz zum Schutze der Stadt Berlin gegen Verunstaltung vom 27.10.1923“ hingewiesen: „Durch die Baulichkeiten darf eine Verunstaltung oder eine Beeinträchtigung des Straßen- oder Stadtbildes nicht hervorgerufen werden. Die Bauausführung darf hiernach weder im ganzen noch durch die Einzelheiten in Form, Farbe oder Baustoff zu ihrer Umgebung in störenden Gegensatz treten.“ (Februar 1926) Aus der Bauakte ergibt sich zwar kein konkreter Anlaß für diesen und einen ähnlichen Hinweis, jedenfalls hebt sich die Fassade in einigen Punkten deutlich von den umliegenden Häusern ab: durch die Gestaltung des Erdgeschosses in der Art eines Blockhauses (Abb. 4) und das blasse Weinrot der gesamten Fassade. Hinzu kommt das fünfte Obergeschoß über nur drei Fensterachsen in der Wilhelmsaue und die sich daraus ergebende lebhafte Gestaltung des Daches sowie als auffälliger Schmuck die Reliefs am Türsturz der Eingänge mit den Freimaurersymbolen Winkelmaß, Zirkel, Maurerkelle und gleichseitigem Dreieck (Triangel) (Abb. 5). Schließlich ist in dieser Umgebung eine Besonderheit die (starke) Eckabschrägung des Gebäudes (die es sonst nur bis Kriegsende an der Einmündung der Uhlandstraße in die Wilhelmsaue gab), wodurch eine Art kleiner Vorplatz entsteht.

 

Abb. 4 - Detail der Fassade (2018)        Abb. 5 - Relief am Türsturz Mehlitzstraße 3a


Offenbar wurde dieses Haus – im Gegensatz zu den Nachbargebäuden auf beiden Seite, wo heutzutage Neubauten stehen – im Krieg nur gering beschädigt, denn als Haereke im März 1952 mit der Baupolizei wegen der „Wiederherstellung des zerstörten Gebäudeteils Wilhelmsaue 13“ korrespondierte, ging es nur um den Bereich der an Wilhelmsaue 14 anstoßenden ersten Fensterachse. Andere Baumaßnahmen, durch die das äußere Erscheinungsbild des Hauses seit seiner Fertigstellung verändert wurde, sind nicht erkennbar – abgesehen von der Verglasung der Balkone und Loggien. Der Anfang damit war schon vor dem Foto (Abb. 6) gemacht worden, das die neue Eigentümerin im Mai 1967 einem Genehmigungsantrag beilegte, als auch die beiden Balkone im 4. OG verglast werden sollten. Seitdem ist dies mit allen Balkone geschehen und ebenso mit zwei Dritteln der Loggien (Abb. 7). Damit ist der die Fassade belebende Wechsel von flachem Wandstück, Balkonvorsprung und Loggiavertiefung weitgehend beseitigt. Zu dieser Verflachung bzw. Vergröberung der Fassade trägt auch die Art der Verglasung bei, da die Fensterflügel nicht – wie in den ursprünglichen Fenstern (und auch noch 1967 bei den frühen Verglasungen, s. Abb. 6) – durch Sprossen gegliedert werden. Die unterschiedliche Wirkung ist in Abb. 4 und besonders im Hinblick auf die Balkone in Abb. 7 zu erkennen.

MichaelR

Herzlichen Dank an das Bauarchiv sowie an anwohnende Nachbarn für ihre Unterstützung.

             

Abb. 6 - 1967                                            Abb. 7 - 2018
 

(1) Zum Beispiel von der Berliner Straßenbahn-Betriebs-G.m.b.H., die u.a. 1924/25 in Wilmersdorf die Wohnanlage am Preußenpark (Architekt Hans Jessen) errichtete.

(2) Haerekes Fuhrunternehmen an diesem Ort hatte 1910 an die 120 Pferde und befaßte sich vor allem mit dem Transport von Baumaterialien sowie Straßenreinigung und Müllabfuhr in Wilmersdorf und umliegenden Orten. Nachdem 70 bis 80 Pferde vergiftet worden waren, hat Haereke offenbar 1911 seinen Betrieb nach Wilhelmsaue 31 verlegt. In etwa zeitgleich mit dem Wiederverkauf von Nr. 31 (1926/27) – was offensichtlich die Aufgabe des Fuhrunternehmens bedeutete – fand dann der Bau von Nr. 13 statt.

(3) Sein Sohn, Hardt-Waltherr Hämer (1922-2012), war ebenfalls Architekt und wurde als „Vater der behutsamen Stadterneuerung“ bekannt und in diesem Sinn für das Viertel am Klausenerplatz wichtig:

„Von 1972 bis 1980 begleitete Hardt-Waltherr Hämer die Stadterneuerung im Sanierungsgebiet der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Klausenerplatz in Berlin-Charlottenburg, zunächst als Gutachter, sodann mit der Planung und Durchführung der Sanierung von 450 Wohneinheiten. Gemeinsam mit Bewohnern und Mieterinitiativen wurde ein Sanierungs- und Beteiligungsverfahren installiert, das einem großen Teil der Mieter bei erträglichen Mieten den Verbleib im Gebiet bzw. die Rückkehr in die zuvor genutzte Wohnung garantierte.“

(4) „In Berlin wurden [die Wohnraummindesthöhen] 1853 von 2.50 m auf 2.80 m gehoben, erst 1925 wieder auf die 2.50 m gesenkt. Diese Masse wurden aber selten berücksichtigt, d.h. meistens wurde sogar höher gebaut.“ (Konrad Mäder, Die Raumhöhe im Mietwohnungsbau, S. 47)

(5) Durch die Bauordnung von 1925 war, gegenüber der vorherigen Bauordnung von 1887, die zulässige Fronthöhe von Wohngebäuden von 22 m auf 20 m gedrückt worden (Das Hochhaus in der Bauordnung von 1887-1966 am Beispiel Berlins, Schadenprisma 2/80, S. 32).

(6) Fünf Jahre später beschwerte sich ein Mieter über die Bauausführung: „In meiner im dritten Stockwerk des Hauses Mehlitzstr. 3 gelegenen Wohnung reißen Wände und Decken vollkommen in auffälliger Weise. Ebenso senkt sich die Diele in der einen Ecke, während sie an anderer Stelle hochgeht.“ (25.9.1931)

(7) Zu den aus der Akte nachweisbaren Betrieben gehörten ein Geschäft für Kolonialwaren und Milch (1927), ein Zigarrenhändler (1930) sowie (1967 - Abb. 6) eine Schuhmacherei, eine Schneiderei und und ein Laden für Obst und Gemüse. In den 1980er Jahren war dort ein Farbengeschäft. Seitdem werden die Räume nicht mehr als Ladenlokal genutzt, Tür und Schaufenster des linken Ladens sind sogar vermauert (Abb. 7).


MichaelR - Gastautoren, Geschichte - 04. Februar 2018 - 00:02
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