Wohnen in Berlin
Neue Leitlinien zur Zusammenarbeit von landeseigenen Wohnungsunternehmen und MieterbeirätenDie landeseigenen Wohnungsunternehmen und die Initiativgruppe Berliner Mieterbeiräte präsentieren heute einheitliche Rahmenbedingungen für die Arbeit der ehrenamtlich tätigen Mieterbeiräte und deren Zusammenarbeit mit den Wohnungsunternehmen.
Wir erinnern uns:
Im Jahr 2011 scheiterten die letzten Bemühungen, eine verbindliche
und einheitliche Vertragsgrundlage für Mieterbeiräte und Wohnungsgesellschaften vom
Berliner Senat einzufordern. Am 3. März 2010 wurde der entsprechende Antrag im Bauausschuss des Abgeordnetenhauses nach vorangegangener Anhörung
von Mieterbeiräten und Vertretern der landeseigenen
Wohnungsbaugesellschaften mit den
Stimmen der SPD, CDU, Grünen und Linken bei Enthaltung der FDP
angenommen. Auf dem Weg ins Parlament wurde der Antrag dann von der SPD
schließlich blockiert und so erfolgte keine endgültige Beschlussfassung
und Umsetzung im Abgeordnetenhaus und Senat. Eine Stellungnahme zum Ablauf ist hier nachzulesen. Eine echte, ehrliche Bürgerbeteiligung und Mietermitbestimmung wurde von der SPD also damals nicht gewünscht.
Inzwischen wurde das Ressort Stadtenwicklung nach den letzten Wahlen von der SPD (endlich) weg in andere, mieterfreundlichere Hände gelegt. Endlich werden Mitbestimmung und Mieterschutz zumindest ernster genommen.
Eine Initiativgruppe von Berliner Mieterbeiräten hatte trotz der negativen Erfahrungen aus den Jahren 2010/2011 nicht locker gelassen. Auch die Mieterräte hatten von Beginn an u.a. auf Änderungen der von den landeseigenen Wohnungsunternehmen einseitig und unterschiedlich erlassenen Wahlordnungen für Mieterbeiräte gedrängt.
Die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher dazu: „Die ehrenamtlich tätigen Mieterbeiräte leisten mit ihrem Einsatz einen unverzichtbaren Beitrag für die Wohnqualität und Wohnzufriedenheit in den Nachbarschaften im Interesse aller Mieterinnen und Mieter der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Mit der Verabschiedung der Leitlinien wird ein weiterer Punkt aus der Kooperationsvereinbarung umgesetzt, gleichzeitig schaffen die städtischen Gesellschaften damit einheitliche Standards für die wichtige Arbeit der Mieterbeiräte.“
Auch eine Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen von den Linken traut sich wohl (leider) immer noch nicht für vollkommen klare und verbindliche Regelungen bei den Landeseigenen zu sorgen und so sind (mal wieder) „Leitlinien“ dabei herausgekommen (1). Immerhin ist es unter den realen Bedingungen der hiesigen politischen Landschaft ein Fortschritt (2).
(1) Konferenz der Mieterräte und Mieterbeiräte am 9.11.2017:
Als beispielhaft kann das Mitbestimmungsmodell der städtischen „Wohnbau Gießen“ gelten. In diesem seit Jahrzehnten erfolgreichen Mitbestimmungsprozess müssen zentrale Entscheidungen mit dem Unternehmensmieterrat abgestimmt werden. Die Gemeinwohlorientierung des Unternehmens und die Mietermitbestimmung (seit den 1990er Jahren) sind dort in der Satzung klipp und klar festgeschrieben und laut eigener Aussage des Geschäftsführers prägend für die Praxis der sozialen Wohnraumversorgung und Quartiersentwicklung der Wohnbau Gießen GmbH. (siehe auch das PDF der Konferenz)
(2) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen:
* Pressemitteilung vom 29.05.18 - Mieterbeiräte stärken: Leitlinien zur Zusammenarbeit
* inberlinwohnen.de:
- Gemeinsame Leitlinien für die Arbeit der Mieterbeiräte und die Zusammenarbeit mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen (als PDF)
- Gesellschaft, Menschen im Kiez, Politik - 30. Mai 2018 - 00:24
Tags: gewobag/mieterbeirat/mieterrat/mitbestimmung
vier Kommentare
Nr. 2, maho, 22.06.2018 - 00:25 Mieterbeiräte gibt es nur in bestehenden Quartieren. (Lesen kann von Vorteil sein.) https://www.wbm.de/de/service/1-spalte/mieterbeiraete/ |
Kein Trackback
Trackback link:
https://www.wbm.de/de/bauprojekte/charlottenburg-wilmersdorf/neubau-quedlinburger-strasse/
Migranten Unterkünfte: mit oder ohne Mieterbeirat ?