Wohnen im Kiez
- Die Entscheidung im Abgeordnetenhaus von Berlin zur Verabschiedung der Satzung für Berliner Mieterbeiräte/Wohnungsbaugesellschaften war für Sommer 2010 vorgesehen, so hatten wir zuletzt mitgeteilt. Das wird sich voraussichtlich auf Herbst dieses Jahres verschieben. Wie wir aus dem Ausschuss für Bauen und Wohnen erfahren haben, liegt es an zeitlichen Gründen. Man beschäftigt sich derzeit dringend mit den Mietenproblemen in Berlin. Diskutiert werden u.a. Möglichkeiten, daß die Mieten in den Sozialwohnungen die Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt nicht übersteigen dürfen, also sich am Mietspiegel orientieren sollen, und/oder ob eine Staffelung der Miethöhe nach dem jeweiligen Einkommen der Mieter möglich ist. So scheint man also, sich endlich damit ernsthaft zu beschäftigen.
Es wurde versichert, daß die geplante und vom Ausschuss für Bauen und Wohnen zum Beschluß vorgeschlagene Satzung für die Berliner Mieterbeiräte gute Aussichten hätte, dann im Herbst auch in der vorgelegten Form im Parlament beschlossen zu werden.
- Verschoben auf den Herbst wurde auch der Termin zur nächsten Mieterversammlung zum Thema Kabelfernsehen - Technik, Verbraucherforderungen, Service und weitere Angebote. Beim letzten Treffen vor ca. 2 Wochen von Mieterbeirat Klausenerplatz, GEWOBAG und Tele Columbus wurde dieser Termin vom Kabelnetzbetreiber vorgeschlagen. Das wurde vom Mieterbeirat angenommen, da der eigentlich vorgesehene Termin rechtzeitig vor dem Beginn der Fußball-WM eh nicht eingehalten werden konnte. Dafür haben die Geschäftsführungen von GEWOBAG und Tele Columbus erhebliche Unterstützung bei der Bereitstellung des Raumes für die Versammlung und der rechtzeitigen Mieter-Information zugesagt.
- Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung in einem Fall einer nach §17 II WoBauG sanierten Wohnung getroffen (gleichzeitig in zwei Parallelsachen) und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Dabei handelt es sich um eine Wohnung aus unserem Kiez am Klausenerplatz. Es ist davon auszugehen, daß auch die beiden Parallelsachen aus unserem Gebiet stammen.
Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung des BGH und einige Anmerkungen:
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Mieter im Falle der Unwirksamkeit von nach den Vorschriften für preisgebundenen Wohnraum vorgenommenen Mieterhöhungen die zusätzlich gezahlten Beträge nicht unbeschränkt zurückverlangen kann.
Obergrenze für eine Vertragsanpassung ist nach der heutigen Entscheidung des Senats aber die ortsübliche Vergleichsmiete; da diese nach den Feststellungen des Berufungsgerichts im Jahr 2007 rund 45 € niedriger war als die von der Beklagten zuletzt verlangte Kostenmiete, konnte das Urteil des Berufungsgericht keinen Bestand haben.
Die Sache ist an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden, weil noch zu klären ist, ob - was das Berufungsgericht offen gelassen hat - die Ende der 1970er Jahre vorgenommene Sanierung die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 Satz 2 des II. Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes erfüllt, und wie sich die ortsübliche Vergleichsmiete in den Jahren 2004 bis 2006 und 2008 entwickelt hat.
Zwei Parallelsachen wurden vom Senat heute gleichfalls an das Berufungsgericht zurückverwiesen (VIII ZR 235/09 und VIII ZR 60/09).
Urteil vom 24. März 2010 – VIII ZR 160/09
AG Charlottenburg - Urteil vom 21. Mai 2008 – 203 C 611/07
LG Berlin - Urteil vom 12. Mai 2009 – 65 S 198/08
Quelle: Bundesgerichtshof (BGH) - Mitteilung der Pressestelle Nr. 62/2010 vom 24. März 2010
Die Urteile sind unter "Entscheidungen" mit der Suche unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens auf der Webseite des BGH zu finden.
Achtung!
Die Problematik der sogenannten §17-Häuser ist ein äußerst komplexes
Thema. Fachkundige Beratung
(Mieterverein/Fachanwalt für Mietrecht) wird vor irgendwelchen Schritten dringend empfohlen. Als erster Anlaufpunkt steht
der Mieterbeirat Klausenerplatz mit Informationen und Auskunft (keine Rechtsberatung!) zur Verfügung. Sprechzeiten im Mieterclub,
Neue Christstraße 8, donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr.
Möglicherweise bieten die oben erwähnten Aktivitäten im
Abgeordnetenhaus endlich einen Ansatz zu einer politischen Lösung auch
dieses Problems, denn es handelt sich ja dabei ebenfalls um
Sozialwohnungen - Jedenfalls bisher und so lange nicht für jeden
Einzelfall gerichtlich verneint (wie
schon geschehen). Bitte kommen Sie bei jeglichen Fragen zum Mieterbeirat
Klausenerplatz!
- Kiez, Menschen im Kiez, Politik - 25. Juni 2010 - 19:35
Tags: berlin/kabelfernsehen/klausenerplatz/mieten/mieterbeirat/mietrecht/sozialwohnungen
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