Wohnen im Kiez - Wohnen in Berlin
Am kommenden Mittwoch findet die nächste Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen im Abgeordnetenhaus von Berlin statt.
(Mittwoch, 4. Mai 2011, um 15:00 Uhr im Abgeordnetenhaus von Berlin, Niederkirchnerstraße 5, Raum 311 - Bernhard-Letterhaus-Saal / Einladung als PDF)
Wichtigster Punkt ist eine Anhörung zu dem vom Senat vorgelegten Wohnraumgesetz (Drs 16/4065): Gesetz über den Sozialen Wohnungsbau in Berlin (Wohnraumgesetz Berlin - WoG Bln / Vorlage als PDF).
Das Berliner Bündnis Sozialmieter hatte dazu bereits deutliche Kritik geäußert. Einmal mehr ein Beispiel der bisher hinlänglich bekannten mieterfeindlichen Politik des Senats: "Der vom Senat vorgelegte Gesetzentwurf ist eine Mogelpackung!" Herr Jung von dem Bündnis, der bereits auf der Konferenz der Berliner MieterGemeinschaft von weiteren unerträglichen Vorgängen berichtete, wird als Vertreter der Betroffenen bei der Sitzung des Ausschusses angehört. Bleibt zu hoffen, daß die Senatorin für Stadtentwicklung, Ingeborg Junge-Reyer (SPD), diesmal richtig zuhört. Bei der letzten Anhörung telefonierte sie und quatschte grinsend mit ihrem Nebensitzer, während betroffene Mieter aus dem Fanny-Hensel-Kiez in Kreuzberg den Tränen nahe waren. Ignorant, ein ekelhaftes und widerwärtiges Verhalten für eine Politikerin, so habe nicht nur ich das empfunden, unwürdig für eine Volksvertretung - ganz und gar für einen Senatorenposten. Andere können das nur etwas vornehmer als "Eiseskälte" ausdrücken - das kann ich halt nicht.
Herr Wild vom Berliner Mieterverein war damals bei der Anhörung dabei und ist es auch diesmal. Auf der Webseite des Berliner Mietervereins ist eine klare Stellungnahme zu finden, worin auch ein Beispiel aus unserem Kiez vom Klausenerplatz genannt wird.
Mieterhöhung und Mietervertreibung in vielen Stadtteilen
"Wir stellen mit Entsetzen fest, dass der Berliner Senat der Mieterhöhungswelle und der Mietervertreibung im Sozialen Wohnungsbau tatenlos zusieht, obwohl er durch die Föderalismusreform die Mietenfestsetzung im Sozialen Wohnungsbau gestalten kann", erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. .....
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"Entgegen der stets wiederkehrenden Behauptung des Senats sind die Kreuzberger Mietsteigerungen keine Einzelfälle", stellt Reiner Wild klar.
Folgende Nettokalt-Miethöhen wurden ermittelt:
Charlottenburg: Gardes-Du-Corps-Str. 7-8 11,02 €/qm/monatlich
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Die Finanzierung des Sozialen Wohnungsbaus in Berlin ab 1972 ist ein Bauskandal ersten Ranges gewesen, an dem Bauunternehmer, Generalübernehmer und Banken zu Lasten des Landeshaushaltes und auch des Bundeshaushaltes profitiert haben. "Doch der Skandal ist noch nicht zu Ende", erklärte Wild. "Mit Milliarden-Beträgen öffentlicher Fördermittel wurden Sozialwohnungen errichtet, die kaum mehr als 15 Jahre für Haushalte mit niedrigen und durchschnittlichen Einkommen zur Verfügung standen". Heute seien findige Investoren dabei, durch Erwerb aus der Insolvenz ein weiteres Mal Geschäfte mit dem Sozialen Wohnungsbau zu betreiben, zu Lasten der Mieter.
Quelle: Berliner Mieterverein - Pressemitteilung Nr. 5/11 vom 28.2.2011
Andreas
Otto, Bau- und Wohnungspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen
im Abgeordnetenhaus, hat uns weitere Infos zum kommenden Termin im
Bauausschuss mitgeteilt:
Der Gesetzentwurf stellt eine stark eingekürzte Fassung des Referentenentwurfes von 2010 dar. Insbesondere zu der Frage der künftigen Miethöhen im sozialen Wohnungsbau enthält der Entwurf keine klaren Aussagen.
Ebenso ist die Frage der Kostenmieten für die Objekte, die keine Anschlussförderung erhalten haben, weiterhin ungeregelt.
Anzuhörende:
1) Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.: Herr Esche und Herr Hilgenfeld
2) Berliner Mieterverein e.V.: Herr Wild
3) Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. Berlin/Brandenburg e.V.: Herr Dr. Strehlow
4) Berliner Bündnis Sozialmieter, Herr Jung
Für eine sachgerechte Debatte habe ich einen Katalog mit Fragen an den Senat und die Anzuhörenden erstellt, der die Basis der Anhörung bilden kann.
Berlin, den 2. Mai 2011
Fragen an den Senat und die Anzuhörenden zu TOP 3. (Sozialer Wohnungsbau) der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen am 4.Mai 2011
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Senat und die Anzuhörenden um die Beantwortung folgender Fragen:
- 1. Wie wird der Entwurf des Wohnraumgesetzes aus Sicht der Vermieter bewertet?
- 2. Wie wird der Entwurf des Wohnraumgesetzes aus Sicht der Mieter bewertet?
- 3. Inwieweit wird der Entwurf des Wohnraumgesetzes der großen wohnungspolitischen Bedeutung gerecht, die den Sozialwohnungen im Problemaufriss zum Gesetz (siehe Seite 1 der Vorlage) zugemessen wird?
- 4. Der Senat hatte im letzten Sommer bereits einen Entwurf für ein Wohnraumgesetz an die Verbände geschickt - was sind die Unterschiede zu der jetzigen Fassung und was wurde im Detail geändert?
- 5. Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die Bildung der Miethöhen des Sozialen Wohnungsbaus für die unterschiedlichen Fallgruppen (Objekte in der Förderphase; Objekte in der Rückzahlungsphase; Objekte in der Nachwirkungsphase; Objekte, für die die Anschlussförderung entfallen ist)?
- 6. Weshalb wurde das Konzept einer „Richtsatzmiete“ zur Steuerung der Miethöhen aus dem Entwurf von 2010 verworfen?
- 7. Unter welchem Paragraph und Absatz des Gesetzentwurfs wird genau geregelt, dass die Mieter der 28.000 Wohnungen, bei denen die Anschlussförderung entfallen ist, zukünftig vor massiven Mietsteigerungen geschützt sind?
- 8. Würde der Gesetzentwurf tatsächlich beschlossen: Könnten die Vermieter in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen dann weiterhin Kostenpositionen abrechnen, die es gar nicht mehr gibt (Stichwort fiktive Kostenmiete)? Im Moment scheint dies bei Objekten ohne Anschlussförderung offenkundig der Fall zu sein.
- 9. Wenn der Gesetzentwurf bereits tatsächlich vom Parlament verabschiedet worden wäre - beispielsweise zum 1. Januar 2011: Was hätte dies für die Mieter in der Kreuzberger Kochstraße bedeutet, über die die Presse derzeit ausführlich berichtet und bei denen die Mieterhöhungen Richtung Kostenmiete im Februar ausgesprochen wurden?
- 10. Was würde das Gesetz für die „Altfälle“ bedeuten, also für die vom Wegfall der Anschlussförderung betroffenen Wohnungen, bei denen es bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes einen Eigentümerwechsel gegeben hat?
- 11. Im Paragraphen 11 ist im Bezug auf den Übergang zum Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ von einer Beantragungsmöglichkeit die Rede. Welche Entscheidungsmöglichkeiten bestehen im Falle der Beantragung für die Behörde und was sind die Kriterien?
- 12. Ein Anreiz für eine vorfristige Ablösung der Objekte durch die Eigentümer, ist ein Verzicht auf Belegungsrechte für 50% der Wohnungen. Wie soll dieser Anreiz funktionieren, wenn gegenwärtig der überwiegende Teil der Objekte von Belegungsbindungen ohnehin schon freigestellt ist?
- 13. Wie hoch ist aktuell der Leerstand bei den Sozialwohnungen und wie hat er sich seit 2004 entwickelt?
- 14. Zu welchem Anteil leben in den Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaus Mieterinnen und Mieter mit Wohnberechtigungsschein?
- 15. Ist angesichts der Entwicklung des Berliner Wohnungsmarktes eine grundsätzliche Änderung der Belegungspraxis im Hinblick auf Einkommensgrenzen und Freistellungen von Belegrechten im Sozialen Wohnungsbau durch den Senat vorgesehen bzw. wird eine solche grundsätzliche Änderung von den Anzuhörenden als erforderlich angesehen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Andreas Otto, MdA
- Gesellschaft, Politik - 02. Mai 2011 - 20:18
Tags: berlin/klausenerplatz/mieten/stadtentwicklung/wohnungsbau
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