Teil 7 - Sanierungsvorhaben 2012-2022 am Klausenerplatz
Die GEWOBAG hat bei uns im Kiez am Klausenerplatz ein "Sanierungsvorhaben 2012-2022" angekündigt. Die Mieter der ersten vier Häuser, die für das Jahr 2012 auf dem Programm stehen, haben in der letzten Woche die offiziellen Modernisierungsankündigungen erhalten: eine bis zu 29-seitige "Ankündigung von Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten gemäß § 554 Abs. 1-5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)".
Darin wird ihnen u.a. mitgeteilt:
- Das gesamte Bauvorhaben soll im Mai 2012 beginnen und ca. im Dezember 2012 enden.
- Die Bauzeiten in den einzelnen Wohnungen werden unterschiedlich angegeben - von ca. 3 Wochen bis zu ca. 2 Monaten.
- Für 4 Wohnungen wird eine Umsetzung angekündigt.
Diesen Mietern wird neben dem Angebot der Unterstützung bei Umsetzung/Rückzug auch mitgeteilt, daß es ihnen selbstverständlich möglich ist, sich "eigenständig um anderen Wohnraum zu bemühen". - Alle anderen Wohnungen sollen im "bewohnten Zustand" saniert/modernisiert werden.
- Für die Mieter werden Sanitärcontainer vor dem Gebäude aufgestellt (ausgestattet mit 2 Waschtischen, 4 WC-Becken, 1 Spiegel, 1 Steckdose, Beleuchtung).
- Die GEWOBAG teilt mit, daß sie "erwartet" mit den geplanten Maßnahmen - zur Entlastung der Mieter - Betriebs- und Heizkosten zu sparen.
- Die voraussichtliche Erhöhung der Miete aufgrund der Modernisierung (Modernisierungsumlage nach § 559 BGB) wird angegeben.
Hier drei Beispiele:
- Grundmiete vorher 410,- Euro - Änderung 121,62 - Neue Grundmiete 531,62 Euro
(das entspricht unter Berücksichtigung der Wohnungsgröße einer Erhöhung um ca. 1,33 Euro pro Quadratmeter und insgesamt einer Erhöhung um ca. 29,6 % der Grundmiete - Grundmiete vorher 216,60 Euro - Änderung 94,50 - Neue Grundmiete 311,10 Euro
(das entspricht unter Berücksichtigung der Wohnungsgröße einer Erhöhung um ca. 1,07 Euro pro Quadratmeter und insgesamt einer Erhöhung um ca. 43,6 % der Grundmiete - Grundmiete vorher 424,38 Euro - Änderung 51,44 - Neue Grundmiete 475,82 Euro
(das entspricht unter Berücksichtigung der Wohnungsgröße einer Erhöhung um ca. 0,67 Euro pro Quadratmeter und insgesamt einer Erhöhung um ca. 12,1 % der Grundmiete
- Grundmiete vorher 410,- Euro - Änderung 121,62 - Neue Grundmiete 531,62 Euro
- Laufende Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB bleiben durch diese Ankündigungen unberührt.
- Den Mietern wird mitgeteilt, daß sie die aufgeführten Maßnahmen gemäß § 554 Abs. 2 BGB zu dulden hätten.
- Die Mieter werden gebeten, bis zum 31. März 2012 schriftlich mitzuteilen, ob sie die geplanten Maßnahmen dulden.
- Die Mieter werden darauf hingewiesen, daß ihnen aufgrund der Modernisierungsankündigung nach § 554 Abs.3 BGB ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
Mieterversammlungen zu den Ankündigungen
in der Schloßstraße 2 (5.Stock)
Eingang von der Schloßstraße, linke Seite gleich hinter der Neufertstraße in Richtung Schloß
Montag, 27. Februar 2012 von 18:00 bis 20:00 Uhr
für die Häuser Sophie-Charlotten-Straße 83 und 84a
Dienstag, 28. Februar 2012 von 18:00 bis 20:00 Uhr
für die Häuser Seelingstraße 51 und 53
Achtung!
Die obigen Angaben sind lediglich Auszüge aus den unterschiedlichen, umfangreichen Modernisierungsankündigungen.
Wer Einsicht nehmen und sich dazu ausführlich informieren möchte (interessant auch für künftig betroffene Mieter!), kommt bitte in die Sprechstunde des
Mieterbeirat Klausenerplatz im Mieterclub
Jeden Donnerstag von 17:00 bis 19:00 Uhr
Neue Christstraße 8
14059 Berlin
Hinweise zum Mietrecht bezüglich § 554 BGB:
Beim Mieterbeirat Klausenerplatz erhalten Sie ein Info-Blatt des Berliner Mietervereins zur Modernisierung.
Weitere Infos:
- Berliner Mietergemeinschaft - Tipps für Mieter zur Modernisierung
- Berliner Mietergemeinschaft - Tipps für Mieter in deren Wohnungen Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen (als PDF)
- Deutscher Mieterbund - Modernisierung
- Kiez, Menschen im Kiez, Politik - 19. Februar 2012 - 00:02
Tags: charlottenburg/gentrifizierung/gewobag/klausenerplatz/modernisierung/sanierungsvorhaben
ein Kommentar
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Das klingt sehr krass.
Besonders zunächst die Mieterhöhung. Dann fiel mir aber auch was anderes auf.
Seh ich das richtig? Wenn das bis zum Dezember dauert, müssen also die Mieter, die erst im Dezember dran sind, in der Kälte nach unten laufen? Sich dort in einer kalten Duschkabine waschen und so? Und wenn man Pech hat, gibt es in der Wohnung dann auch keine Heizung?
Das ist doch unmenschlich!!
Danke für die Bekanntmachung des Termins! Da werden wir aus unserem Haus auch alle auftauchen! Werden wir der Gewobag mal zeigen, wo der Hammer ist!!
Basti