Sperrung der Knobelsdorffstraße
oder
Die Schlacht gegen die Nachbarn aus der Nebenstraße
Mit der Frage "Was ist der Sinn einer Straße?" begann der heutige, auch sonst passend formulierte, Beitrag zur Sperrung der Knobelsdorffstraße in der rbb-Abendschau.
Die Antwort hängt wahrscheinlich stark davon ab, ob man an der Straße wohnt....... so bemerkte der Moderator weiter. Das ist soweit richtig, allerdings bringt diese Feststellung noch nicht alles auf den Tisch.
- Nicht alle Anwohner der Knobelsdorffstraße sind für eine Sperrung (s. Unterschriftensammlung).
- Eine Mehrheit der Gewerbetreibenden aus der Knobelsdorffstraße ist für eine Öffnung (s. Unterschriftensammlung).
- Es sind nicht nur zwei oder vier Anwohner aus dem Horstweg, die sich über eine vermehrte Verkehrsbelastung beklagen (s. Unterschriftensammlung).
Im Bericht der heutigen rbb-Abendschau (Abendschau vom 07.02.2012) sind neben ca. zwei oder drei "echten, unabhängigen und unbefangenen" Anwohnern der Knobelsdorffstraße nur wieder die altbekannten Akteure im Spiel. Über die von uns gesehenen Interessenzusammenhänge hatten wir mehrfach berichtet.
- Martin Burth (SPD / Kiezbündnis / Ökokiez)
- Bernd Maier (Argus / Kiezbündnis / Ökokiez)
- Mann in Gelb (Kiezbündnis)
- Mann mit Bart (Kiezbündnis)
Die Bemerkung nach dem Interview mit Stadtrat Marc Schulte "....daß die Knobelsdorffstraße verkehrsberuhigt bleiben muß, findet auch der Stadtrat..." entspricht nicht der realen Lage. Die Knobelsdorffstraße war vorher verkehrsberuhigt und wird es auch nach einer Öffnung bleiben. Ansonsten hat Herr Schulte deutlich gesprochen: ... es wurden damals keine neuen Argumente gesammelt, sondern die Sperrung wurde nach Ende der Bauarbeiten an der Spandauer-Damm-Brücke einfach aufrechterhalten... Argumente, die jetzt nicht vorliegen.... Damit haben die Kläger ganz einfach Recht. Da können sich irgendwelche Zirkel drehen und wenden und in den Tisch beißen so viel wie sie wollen. Man könnte es im Gegenzug auch so ausdrücken: das Bezirksamt hat sich mit der Beibehaltung der Sperrung anscheinend schlichtweg nicht an Recht und Gesetz gehalten. Da hätte man schon andere Wege finden müssen. Das Hinterzimmer verlassen und mit allen Betroffenen eine Lösung suchen - zum Beispiel.
Bei der großen, offenen, finalen "Schlacht" in der "Arena" der Nehringschule (Montag, 27. Februar 2012 um 19:00 Uhr) wird nun also eine Lösung erwartet ... ".. um die sich keiner mehr drumrummogeln kann..." Ohhh, so ganz ohne Mogeln?? Das soll der Zirkel bis dahin lernen? Na, das wird ja spannend.
- Kiez, Menschen im Kiez - 07. Februar 2012 - 22:58
Tags: charlottenburg/knobelsdorffstraße/straßensperrung/verkehrssperrung/ökokiez
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7. Mündliche Anfrage Karsten Sell
CDU-Fraktion
Rechtswidrige Sperrung Knobelsdorffstraße: Wer zahlt den Schaden?
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Kosten sind dem Land Berlin entstanden bzw. entstehen durch die Sperrung der Knobelsdorffstraße, die Aufhebung der Sperrung und den Rechtsstreit?
2. Wer hat die Entscheidung der rechtswidrigen straßenverkehrsbehördlichen Anordnung der Sperrung zu vertreten, und wird es eine Regressprüfung geben?
Sehr geehrte Frau Stückler,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. Welche Kosten sind dem Land Berlin entstanden bzw. entstehen durch die Sperrung der Knobelsdorffstraße, die Aufhebung der Sperrung und den Rechtsstreit?
Wie bereits bei der Beantwortung der Einwohneranfragen im letzten Monat ausgeführt, betragen die Kosten für den Rückbau ca. 1500 bis 2000 Euro, die Kosten für die Wiederinbetriebnahme der Lichtzeichenanlage ca. 5000 Euro. Für den Rechtsstreit sind Personalkosten angefallen, die aber nicht fallspezifisch ermittelt werden. Es ist damit zu rechnen, dass Gerichtskosten in Höhe von 121 Euro anfallen.
2. Wer hat die Entscheidung der rechtswidrigen straßenverkehrsbehördlichen Anordnung der Sperrung zu vertreten, und wird es eine Regressprüfung geben?
Die Entscheidung basiert auf einem Beschluss der BVV vom 22. April 2010, der am 6. Dezember 2010 durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde umgesetzt wurde, die damals noch beim Umweltamt angesiedelt war. Eine Regressprüfung ist nicht beabsichtigt, da kein Schaden für das Land Berlin entstanden ist. Denn auch wenn durch ein Gericht die Rechtswidrigkeit der Beibehaltung der Schließung festgestellt worden wäre, wäre kein Schaden für das Land Berlin entstanden, weil die Knobelsdorffstraße nach der Sanierung der Spandauer-Damm-Brücke auch wieder geöffnet hätte werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
Drucksache – 0157/4
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-w..